Moin allerseits,
Anläßlich eines Stadtfestes wurde neulich bei uns auf der Straße ein Riesenrad aufgebaut.
Die zwei hinteren Stützen (ich glaube man nennt sie auch Stempel?) befanden sich auf dem
Fuss-/Radweg.
Nach dem Abbau konnte man deutlich erkennen, dass der Fuss/Radweg an den beiden Stellen
um jeweils -ich schätze mal- ca. 20 cm abgesackt war.
Da dies ein relativ "kleiner" Schaden war, schätze ich mal, dass die Stadt selbst den Schaden
behoben hat.
Aber trotzdem, wie ist das nun eigentlich mit dem Schadenersatz?
Es hätte ja auch ein anderes Fahrgeschäft mit "höherem Gewicht" sein können.
Muss generell die Gemeinde dafür sorgen, dass der "Unterbau" dem Fahrgeschäft stand hält?
Oder wird ggfls. der Betreiber des Fahrgeschäftes "zur Kasse" gebeten?
Habt ihr hierzu vielleicht selbst Beobachtungen bzw. irgendwelche Erfahrungen gemacht?
Besten Dank für die Info´s im Voraus.
:dirol:MfG Raschu
Anläßlich eines Stadtfestes wurde neulich bei uns auf der Straße ein Riesenrad aufgebaut.
Die zwei hinteren Stützen (ich glaube man nennt sie auch Stempel?) befanden sich auf dem
Fuss-/Radweg.
Nach dem Abbau konnte man deutlich erkennen, dass der Fuss/Radweg an den beiden Stellen
um jeweils -ich schätze mal- ca. 20 cm abgesackt war.
Da dies ein relativ "kleiner" Schaden war, schätze ich mal, dass die Stadt selbst den Schaden
behoben hat.
Aber trotzdem, wie ist das nun eigentlich mit dem Schadenersatz?
Es hätte ja auch ein anderes Fahrgeschäft mit "höherem Gewicht" sein können.
Muss generell die Gemeinde dafür sorgen, dass der "Unterbau" dem Fahrgeschäft stand hält?
Oder wird ggfls. der Betreiber des Fahrgeschäftes "zur Kasse" gebeten?
Habt ihr hierzu vielleicht selbst Beobachtungen bzw. irgendwelche Erfahrungen gemacht?
Besten Dank für die Info´s im Voraus.
:dirol:MfG Raschu