Abdruck hinterlassen, wer beseitigt den Schaden?

Raschu

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Moin allerseits,
Anläßlich eines Stadtfestes wurde neulich bei uns auf der Straße ein Riesenrad aufgebaut.
Die zwei hinteren Stützen (ich glaube man nennt sie auch Stempel?) befanden sich auf dem
Fuss-/Radweg.
Nach dem Abbau konnte man deutlich erkennen, dass der Fuss/Radweg an den beiden Stellen
um jeweils -ich schätze mal- ca. 20 cm abgesackt war.
Da dies ein relativ "kleiner" Schaden war, schätze ich mal, dass die Stadt selbst den Schaden
behoben hat.
Aber trotzdem, wie ist das nun eigentlich mit dem Schadenersatz?
Es hätte ja auch ein anderes Fahrgeschäft mit "höherem Gewicht" sein können.
Muss generell die Gemeinde dafür sorgen, dass der "Unterbau" dem Fahrgeschäft stand hält?
Oder wird ggfls. der Betreiber des Fahrgeschäftes "zur Kasse" gebeten?

Habt ihr hierzu vielleicht selbst Beobachtungen bzw. irgendwelche Erfahrungen gemacht?
Besten Dank für die Info´s im Voraus.
:dirol:MfG Raschu
 
Wenn sich das Rad ordnungsgemäß mit allen Unterlagen beworben hat,zahlt der Marktmeister aus seinem Portemonnaie den Schaden!:00008286:
 
Also ich denke der Betreiber zahlt nicht,da er sich ordnungsgemäss beworben hat und ein Fahrgeschäft Millimeter genau auf den Platz stellt,wo er es zugewiesen bekommen hat
Anders siehts aus,wenn der Betreiber zb 20 cm über den zugewiesenen Platz baut (abgesehen davon,das er wieder abbauen müsste),aber es geht ja nur um den "Schaden",also müsste der Schausteller das selbst bezahlen!

Lg
 
Der Betreiber bezahlt dafür garnichts...

Er hat sich für diesen Platz beworben und der Veranstalter ist sich ja über das Gewicht des jeweiligen Geschäftes im klaren.
Also sollte man auch einen geeigneten standplatz finden..
 
Lol, und das XXL wir bei uns auf ganz normale Erde ( Wiese ) gestellt. Unter den Stützen waren nur Holz platten. :)
 
Achne was soll den sonst darunter zur Unterprallung? Kunststoff? Stein?

Aber um es mal zu präzisieren: Wer einen Abdruck hinterlässt hat falsch unterbaut, denn wenn die Unterprallung entsprechend Groß genug ist um die wirkenden Kräfte entsprechend abzuleiten hinterlässt keinen Abdruck!



Dazu sage ich nur dass dies nicht Korrekt ist..

Ich bin auf einem Hochfahrgeschäft tätig und wir hatten schon ein paar mal das problem dass wir unterbauen konnten soviel wir wollten (egal ob mit schwellen von schienen oder Stahlplatten)..Gerade wenn man einen Rasenplatz hat und der Boden vom Regen total aufgeweicht ist.

Trotz richtiger unterballung ist es zum teil nicht möglich es zu verhindern dass abdrücke im Boden entstehen..

Und ich meine ein Schausteller der seine Geschäfte jahrelang betreibt, weis wie man richtig Aufbaut.
 
Naja ich muss schon ab und an schmunzeln über die ganzen Beiträge.Muss aber auch sagen das manch ein Platzmeister anscheinen nicht sein Platz kennt oder sich gar nicht den Kopf gemacht hat ob das Geschäft dahin passt.Wir hatten schon einige Plätze wo etwas im weg stand oder man den halben Boden umgraben musste damit überhaubt das Aufbauen möglich war .

Vor 2 Jahren hat ein bekannter Schausteller mit seinem Geschäft neben uns mal aufgebaut.Der hat mal ebend 8 Bäume weg reissen lassen weil ansonsten nix gepasst hätte.
 

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