N
Nordlicht
Quelle: Flensburger Tageblatt (sh:z) vom 27.05.
Zuviel Lärm? Anwohner klagt gegen Brarupmarkt
Bürgermeister bleibt gelassen: "Keine anderen Eingaben - seit 422 Jahren" / Abweisung der Klage beantragt
Süderbrarup (ql) - Die Gemeinde Süderbrarup soll den Brarupmarkt einstellen oder in der Lautstärke einschränken. Dies ist Ziel einer Klage, die zurzeit beim schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig anhängig ist. Doch diese Einschränkung will man in Süderbrarup nicht hinnehmen.
Kläger ist ein Anlieger, der seinen Namen nicht genannt haben will. Seiner Meinung nach werden die gesetzlichen Richtlinien bei der Durchführung des Marktes nicht eingehalten und die Anwohner durch den Lärm
übermäßig belastet. "Ich habe es jahrelang im Guten versucht und bin nicht der einzige direkte Anwohner, der sich schriftlich an die Gemeinde gewandt hat und ganz ominöse Schreiben zurückbekam", sagt er. Vor allem in der Nachtzeit solle die Lärmverordnung streng eingehalten werden. Das Thema werde normalerweise in der Öffentlichkeit ziemlich totgeschwiegen, weil es nur eine kleine Anzahl Menschen betreffe, die in der Schallrichtung des Discozeltes wohnten. "Noch nachts um drei Uhr ist es sehr laut. Bis alle Leute das Zelt verlassen haben, vergeht noch eine halbe Stunde und morgens um sieben muss man aufstehen und zur Arbeit gehen."
Früher sei das einmal anders gewesen. So fürchterlich laut sei es eigentlich erst seit sieben oder acht Jahren. Es gehe ihm nicht nur um die Nachtruhe, sondern auch darum, dass im Straßenzug, der im starken Schallbereich liegt, sehr viele Kinder wohnen. Durch den Lärm könnten Hör- und körperliche Schädigungen hervorgerufen werden, die sich manchmal erst Jahre später bemerkbar machten, so der Kläger. Er wolle den Brarupmarkt ja nicht verhindern, aber die Lärmverordnung müsse exakter durchgesetzt werden, fordert der Mann, der auch Mitglieder im
"Verein zur Vermeidung von unnötigem Lärm" ist.
In der Gemeinde nimmt man die Klage zwar ernst, aber sieht sie auch gelassen. Bürgermeister Johannes-Peter Henningsen: "Der Kläger hat schon mehrere Jahre versucht, in den Brarupmarkt hineinzustänkern. Wir haben auf seine Beschwerden Rücksicht genommen, haben die Lärmbe- lästigung reduziert, und darauf geachtet, dass der Lärmpegel bei Bedarf heruntergedreht wurde." Man habe auch im Bereich des Klägers gemessen, der im Berliner Ring, zirka 300 Meter vom Markt entfernt, wohnt. Dabei sei man nicht an die Werte gekommen, die der Gemeinde vorgeworfen würden. Es habe Ausrutscher gegeben, die seien aber kurzfristig abgestellt worden. Für dieses Jahr habe man in der Zulassung der Fahr- und Vergnügungsgeschäfte elektronische Lärmbegrenzer vorgeschrieben, die von einer Fachfirma installiert und eingemessen werden müssen. Auf diese Geräte habe dann während des Marktes keiner mehr Zugriff, so Henningsen, der betont, dass diese Vorschrift bereits vor Einreichung der Klage gemacht wurde.
Für ihn sein die Motivation des Klägers unverständlich. "Nach unseren Erkenntnissen verfolgt er ein Ziel, das er, als er vor einigen Jahren hierher zog, bereits mitbrachte: Er will dieses Volksfest kaputt machen." Er stelle in diesem Jahr Forderungen, die auch mit den gesetzlichen Regelungen nicht übereinstimmten. Falls der Kläger mit seinen Forderungen durchkäme, wäre das auch für die Betreiber ein Grund, ihre Verträge zu kündigen. Es könnte sein, dass das gesamte Fest daran scheitert. Die Musik- und Geräuschkulisse gehöre einfach zu Brarupmarkt dazu. Wobei man auch einsehe, dass diese nach oben begrenzt werden müsse, so Henningsen.
Er bestreitet indes, dass außer dem Kläger Beschwerden über Lärmbelästigung vorliegen. Selbst diejenigen, die sich an einer vom Kläger organisierten Unterschriftenaktion beteiligt hätten, hätten sich inzwischen davon distanziert. "Wir haben keine andere Eingabe vorliegen - seit 422 Jahren nicht", meint Henningsen schmunzelnd. Er könnte sich nicht vor- stellen, dass die Gerichtsbarkeit dem Ansinnen einer einzelnen Person nachgibt. Man habe über die Rechtsabteilung des Kreises Ablehnung der Klage beantragt, weil die Tatsachen anders seien, als vom Kläger dar- gestellt. Henningsen: "Man sollte dem Kläger raten, bei einer derartigen Einstellung auch auf den Marktbesuch zu verzichten." Denn dort werde er häufig als Gast gesehen. Henningsen geht auf jeden Fall davon aus, dass am Freitag, 29. Juli, um 14Uhr Brarupmarkt in bekannter Form durch einen Kanonenschuss eröffnet wird.
INFO: Größter ländlicher Jahrmarkt
Der Brarupmarkt ist der größte ländliche Jahrmarkt in Schleswig-Holstein und verzeichnet pro Jahr mehrere hunderttausend Besucher. Er ist für die 160 Aussteller einer der wichtigsten Märkte in Schleswig-Holstein. Sie kommen teilweise aus Frankfurt oder München. Wenn der Brarupmarkt wegfiele, bekämen nicht nur die Betreiber wirtschaftliche Probleme. Es entfielen auch die Synergieeffekte im Ort. Während des Marktes gibt es zum Beispiel einen höheren Publikumsverkehr und längere Öffnungszeiten.
Die Aussteller sind eine nicht zu unterschätzende Kundschaft. 600 Personen müssen während der Marktzeit zusätzlich versorgt und verpflegt werden. Manche Schausteller sind sogar 14 Tage oder drei Wochen vorher auf dem Platz. Baumärkte, Werkstätten, Bekleidungsgeschäfte, Tank- stellen, Fremdemverkehr ? alle profitieren davon, ganz abgesehen von der Gemeinde, der die Gewerbesteuer aus der Veranstaltung in die Tasche fließt. (ql)
Zuviel Lärm? Anwohner klagt gegen Brarupmarkt
Bürgermeister bleibt gelassen: "Keine anderen Eingaben - seit 422 Jahren" / Abweisung der Klage beantragt
Süderbrarup (ql) - Die Gemeinde Süderbrarup soll den Brarupmarkt einstellen oder in der Lautstärke einschränken. Dies ist Ziel einer Klage, die zurzeit beim schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig anhängig ist. Doch diese Einschränkung will man in Süderbrarup nicht hinnehmen.
Kläger ist ein Anlieger, der seinen Namen nicht genannt haben will. Seiner Meinung nach werden die gesetzlichen Richtlinien bei der Durchführung des Marktes nicht eingehalten und die Anwohner durch den Lärm
übermäßig belastet. "Ich habe es jahrelang im Guten versucht und bin nicht der einzige direkte Anwohner, der sich schriftlich an die Gemeinde gewandt hat und ganz ominöse Schreiben zurückbekam", sagt er. Vor allem in der Nachtzeit solle die Lärmverordnung streng eingehalten werden. Das Thema werde normalerweise in der Öffentlichkeit ziemlich totgeschwiegen, weil es nur eine kleine Anzahl Menschen betreffe, die in der Schallrichtung des Discozeltes wohnten. "Noch nachts um drei Uhr ist es sehr laut. Bis alle Leute das Zelt verlassen haben, vergeht noch eine halbe Stunde und morgens um sieben muss man aufstehen und zur Arbeit gehen."
Früher sei das einmal anders gewesen. So fürchterlich laut sei es eigentlich erst seit sieben oder acht Jahren. Es gehe ihm nicht nur um die Nachtruhe, sondern auch darum, dass im Straßenzug, der im starken Schallbereich liegt, sehr viele Kinder wohnen. Durch den Lärm könnten Hör- und körperliche Schädigungen hervorgerufen werden, die sich manchmal erst Jahre später bemerkbar machten, so der Kläger. Er wolle den Brarupmarkt ja nicht verhindern, aber die Lärmverordnung müsse exakter durchgesetzt werden, fordert der Mann, der auch Mitglieder im
"Verein zur Vermeidung von unnötigem Lärm" ist.
In der Gemeinde nimmt man die Klage zwar ernst, aber sieht sie auch gelassen. Bürgermeister Johannes-Peter Henningsen: "Der Kläger hat schon mehrere Jahre versucht, in den Brarupmarkt hineinzustänkern. Wir haben auf seine Beschwerden Rücksicht genommen, haben die Lärmbe- lästigung reduziert, und darauf geachtet, dass der Lärmpegel bei Bedarf heruntergedreht wurde." Man habe auch im Bereich des Klägers gemessen, der im Berliner Ring, zirka 300 Meter vom Markt entfernt, wohnt. Dabei sei man nicht an die Werte gekommen, die der Gemeinde vorgeworfen würden. Es habe Ausrutscher gegeben, die seien aber kurzfristig abgestellt worden. Für dieses Jahr habe man in der Zulassung der Fahr- und Vergnügungsgeschäfte elektronische Lärmbegrenzer vorgeschrieben, die von einer Fachfirma installiert und eingemessen werden müssen. Auf diese Geräte habe dann während des Marktes keiner mehr Zugriff, so Henningsen, der betont, dass diese Vorschrift bereits vor Einreichung der Klage gemacht wurde.
Für ihn sein die Motivation des Klägers unverständlich. "Nach unseren Erkenntnissen verfolgt er ein Ziel, das er, als er vor einigen Jahren hierher zog, bereits mitbrachte: Er will dieses Volksfest kaputt machen." Er stelle in diesem Jahr Forderungen, die auch mit den gesetzlichen Regelungen nicht übereinstimmten. Falls der Kläger mit seinen Forderungen durchkäme, wäre das auch für die Betreiber ein Grund, ihre Verträge zu kündigen. Es könnte sein, dass das gesamte Fest daran scheitert. Die Musik- und Geräuschkulisse gehöre einfach zu Brarupmarkt dazu. Wobei man auch einsehe, dass diese nach oben begrenzt werden müsse, so Henningsen.
Er bestreitet indes, dass außer dem Kläger Beschwerden über Lärmbelästigung vorliegen. Selbst diejenigen, die sich an einer vom Kläger organisierten Unterschriftenaktion beteiligt hätten, hätten sich inzwischen davon distanziert. "Wir haben keine andere Eingabe vorliegen - seit 422 Jahren nicht", meint Henningsen schmunzelnd. Er könnte sich nicht vor- stellen, dass die Gerichtsbarkeit dem Ansinnen einer einzelnen Person nachgibt. Man habe über die Rechtsabteilung des Kreises Ablehnung der Klage beantragt, weil die Tatsachen anders seien, als vom Kläger dar- gestellt. Henningsen: "Man sollte dem Kläger raten, bei einer derartigen Einstellung auch auf den Marktbesuch zu verzichten." Denn dort werde er häufig als Gast gesehen. Henningsen geht auf jeden Fall davon aus, dass am Freitag, 29. Juli, um 14Uhr Brarupmarkt in bekannter Form durch einen Kanonenschuss eröffnet wird.
INFO: Größter ländlicher Jahrmarkt
Der Brarupmarkt ist der größte ländliche Jahrmarkt in Schleswig-Holstein und verzeichnet pro Jahr mehrere hunderttausend Besucher. Er ist für die 160 Aussteller einer der wichtigsten Märkte in Schleswig-Holstein. Sie kommen teilweise aus Frankfurt oder München. Wenn der Brarupmarkt wegfiele, bekämen nicht nur die Betreiber wirtschaftliche Probleme. Es entfielen auch die Synergieeffekte im Ort. Während des Marktes gibt es zum Beispiel einen höheren Publikumsverkehr und längere Öffnungszeiten.
Die Aussteller sind eine nicht zu unterschätzende Kundschaft. 600 Personen müssen während der Marktzeit zusätzlich versorgt und verpflegt werden. Manche Schausteller sind sogar 14 Tage oder drei Wochen vorher auf dem Platz. Baumärkte, Werkstätten, Bekleidungsgeschäfte, Tank- stellen, Fremdemverkehr ? alle profitieren davon, ganz abgesehen von der Gemeinde, der die Gewerbesteuer aus der Veranstaltung in die Tasche fließt. (ql)