Aus Fotos werden Daten! Wie geht es weiter?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 8365
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Dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben:

Hier wird ja viel geschrieben, teilweise ist auch viel Polemik dabei, EU Bashing scheint ja in Deutschland zum Volkssport zu werden ohne sich mal bewusst zu machen, dass wir möglicherweise das einzige Land in diesem Verbund sind, dass derart wirtschaftlich davon profitiert, wie die meisten von uns das gerade durch Arbeit ohne Ende merken. Aber das nur am Rande.

Diese Verordnung wirkt wie ein verzweifelter Versuch Datenkraken wie Google, Youtube und vor allem Facebook einen Riegel vorzuschieben, was gerade mal unbestritten grandios in die Hose geht.

Ich bin mit dem Thema beruflich schon länger konfrontiert, wie eine EN 13814 kommt auch dieses Ding nicht überraschend, da wir aber lange keine Regierung hatten sind auch quasi alle Reaktionszeiten bisher verstrichen.

Leider stellt sich die Verordnung momentan wirklich so dar, dass den Abmahnzecken Tür und Tor geöffnet ist, was bestimmt nie der Sinn war.
Ich kann nur jeden warnen, dass hier auf die leichte Schulter zu nehmen, denn die Abmahnmafia ist der einzige Profiteur dieses "Unfalls" in unserem Bereich.

Wir können nur hoffen das in allernächster Zukunft das KUG als Gesetz dieser Verordnung wieder vorangestellt wird, dann ist alles wie vorher, aber erst dann.

Ich werde meine Aktivitäten vorrübergehend einschränken um hier keine Angriffsfläche zu bieten, das ist mir mein Hobby nicht wert.

Die benannten Ausnahmen gelten meiner Meinung nach allesamt nicht für uns Hobbyfotografen (sobald wir die Bilder hier veröffentlichen verlassen wir die privaten Zwecke), sondern eher für die Medien. Können wir dann später mal im Einzelnen durchgehen.

Fussballclubs haben das übrigens schon länger auf Ihren Eintrittskarten stehen, dass man der Veröffentlichung zustimmt, liest halt nur keiner.

Alles wird gut.
 
Na ja... aber es klingt so, als ob das Forum dann schließen muss und das ist Panik mache,
 
Die DSGVO macht ja nun viele hier und in anderen Foren unendlich verrückt. Aber hat die schon mal einer etwas weiter gelesen? Ich finde unter Art. 11 eine, für privat fotografierende Hobbyfreunde, ausreichende Befreiung von der Datensammlung der Bildbeiwerkpersonen:

Die Betroffenen müssten sich also mir zu erkennen geben (Name, Anschrift, Geb.-Datum,etc), damit ich sie identifizieren kann um sie dann nach ihrer Genehmigung zu fragen.

Deine Kirmesbilder entstehen doch erstmal nur zum persönlichen Gebrauch und damit außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO. Danach bearbeitest Du Dein Bild ja sicherlich. Auch nur zum persönlichen Gebrauch. Dabei entfernst Du die kritischen Exif-Daten.

Am Ende gefällt Dir Dein Ergebnis aber so gut, dass Du es doch gerne zeigen willst. Ab diesem Moment verarbeitest Du aber keine Bilddatei mehr, die noch kritische Exif-Daten enthält
 
Was für einen Standpunkt haben denn unsere Administratoren ? Wie seht ihr das ?

Was mich angeht bzw. Kirmesforum.de... ich beschäftige mich natürlich auch mit dem Thema, das Internet ist ja voll von Informationen, da muss ich für mich sehen, welche Informationen da wirklich wichtig sind, den es gibt auch viele Falschmeldungen.

Meine Empfehlung zum jetzigen Zeitpunkt, für alle die unsicher sind, Veröffentlicht eure Bilder ohne bedenken bis zum 25.05., den Fakt ist, das Gesetz gilt nicht Rückwirkend und hier im Forum steht ja ein Datum in den jeweiligen Beiträgen.

Wir sind auch mit Forenkollegen in Kontakt. An dieser Stelle werden wir entsprechende Information raus geben was Kirmesforum.de angeht.

Lieben Gruß
 
Diese Information habe ich in einer WhatsApp Gruppe zugeschickt bekommen. Ich denke mit dieser Information kann man endlich mal Arbeiten und damit sollte das Thema dann auch erstmal abgeschlossen sein...

Das Fotografieren wird ab dem 25.05.2018 nicht verboten, wir dürfen weiterhin ungestört Bilder machen.. das Innere des Bundesministerium schrieb folgendes:

"Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.115.de
 
Was das Forum betrifft, die Datenschutzerklärung wurde hier neu angepasst und der Entwickler dieser Forensoftware aus England hat Gott sei Dank reagiert und bringt mit seinem nächsten Update eine relativ "Wasserdichte" Lösung mit.

"The General Data Protection Regulation (GDPR) is soon upon us. But, what is it? Does it apply to your site? How can XenForo help you with compliance in the key areas of the regulation? This "Have you seen" thread will aim to clear up some of these questions, and give you a preview of what is coming up in XenForo 1.5.20 and XenForo 2.0.6."

Da ich doch relativ viele Anfragen hatte, ob wir weitermachen, die Antwort ist 100% JA!

Das JA bezieht sich auf unsere Aufgaben, wie Cookies, Datenschutzrichtlinien etc.

Wie es ab dem 25.05. hier mir den Fotos weitergeht, wie IHR damit umgeht, das weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht.
 
Ich habe bei Detailaufnahmen immer versucht drauf zu achten, dass keine Personen zu sehen sind, zumindest so gut es möglich ist, bei Gesamtaufnahmen wird es schwierig. Wenn ich einen Platz besuche, werde ich auch weiter Bilder machen.
 
Genauso mach ich es. Von mir gibt es ebenso nach wie vor Bilder und Videos. Da werden sich wahrscheinlich bis auf ein paar Ausnahmen die wenige dran halten. Da müssten die ganz Europa ect. verklagen. Ich bin momentan oft uter der Woche auf Kirmesplätze unterwegs und da ist dann nicht viel los. Dann
habe ich kaum Personen auf meinen Videos und Bildern. Bisher hat sich auch noch nie jemand bei mir gemeldet weil sie nicht auf einem Bild oder Video sein wollen.
 
Dass mich das Bundesministerium des Innern mal zum Künstler macht, ist endlich mal logisch ; ich drohe
hier und heute mit Fotos .
Kellerkasten
ab 25.05.2018 Künstler
 
Da steht doch ganz klar:

"Demnach ist auch nach dem 25.05.2018 das Fotografieren von Personen in Situatio-
nen, in denen sich praktisch keine Einwillig einholen läßt, erlaubt.
Gleichwohl gilt aber
weiterhin, dass ansonsten wie bisher auch, Einwilligungen von Abgebildeten einzuho-
len sind und diese eine separate Datenschutzerklärung vorsehen müssen."
 

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