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michael.
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Autoscooter-Betreiber bekommt keinen Standplatz
Beschwerde gegen Verwaltungsgerichtsurteil zurückgewiesen
Keinen Erfolg hatte die Beschwerde eines Schaustellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen über die Zulassung seines Autoscooters zum diesjährigen Kalten Markt. Der Schausteller hatte verlangt, dass das Gericht eine einstweilige Anordnung erließe, die die Stadt Ortenberg verpflichtet hätte, ihm einen Stellplatz zuzugestehen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte, dass es ausreichend war, die Stadt Ortenberg zu verpflichten, nochmals auf Grundlage der alten Marktordnung und der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gießen über die Zulassung des Schaustellers zu entscheiden. Ebenso wie das Gießener Gericht sah auch der Verwaltungsgerichtshof keine Anzeichen, dass eine Entscheidung, welcher Autoscooter in Ortenberg stehen sollte, nur zu Gunsten dieses Schaustellers ausgehen könne, was für den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung nötig gewesen wäre.
Ausdrücklich betont das Kasseler Gericht, dass das Kriterium "bekannt und bewährt" in Ortenberg anwendbar sei. Bereits in seiner letztjährigen Entscheidung über die Vergabe des Scooterstandplatzes habe der VGH erklärt, dass er die Anwendung dieses Kriteriums "im Hinblick auf die schwierigen Platzverhältnisse auf dem Marktgelände der Antragsgegnerin (der Stadt Ortenberg) als sachgerecht bezeichnet hat".
Quelle: DPA
Meine Meinung:
Richtig so! Wir alle Wissen um welchen Skooter es sich handelt, aber diese Beschwerden vor Gericht ist mittlerweile Peinlich.
Beschwerde gegen Verwaltungsgerichtsurteil zurückgewiesen
Keinen Erfolg hatte die Beschwerde eines Schaustellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen über die Zulassung seines Autoscooters zum diesjährigen Kalten Markt. Der Schausteller hatte verlangt, dass das Gericht eine einstweilige Anordnung erließe, die die Stadt Ortenberg verpflichtet hätte, ihm einen Stellplatz zuzugestehen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte, dass es ausreichend war, die Stadt Ortenberg zu verpflichten, nochmals auf Grundlage der alten Marktordnung und der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gießen über die Zulassung des Schaustellers zu entscheiden. Ebenso wie das Gießener Gericht sah auch der Verwaltungsgerichtshof keine Anzeichen, dass eine Entscheidung, welcher Autoscooter in Ortenberg stehen sollte, nur zu Gunsten dieses Schaustellers ausgehen könne, was für den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung nötig gewesen wäre.
Ausdrücklich betont das Kasseler Gericht, dass das Kriterium "bekannt und bewährt" in Ortenberg anwendbar sei. Bereits in seiner letztjährigen Entscheidung über die Vergabe des Scooterstandplatzes habe der VGH erklärt, dass er die Anwendung dieses Kriteriums "im Hinblick auf die schwierigen Platzverhältnisse auf dem Marktgelände der Antragsgegnerin (der Stadt Ortenberg) als sachgerecht bezeichnet hat".
Quelle: DPA
Meine Meinung:
Richtig so! Wir alle Wissen um welchen Skooter es sich handelt, aber diese Beschwerden vor Gericht ist mittlerweile Peinlich.