Autoscooter-Betreiber bekommt keinen Standplatz

michael.

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Autoscooter-Betreiber bekommt keinen Standplatz


Beschwerde gegen Verwaltungsgerichtsurteil zurückgewiesen

Keinen Erfolg hatte die Beschwerde eines Schaustellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen über die Zulassung seines Autoscooters zum diesjährigen Kalten Markt. Der Schausteller hatte verlangt, dass das Gericht eine einstweilige Anordnung erließe, die die Stadt Ortenberg verpflichtet hätte, ihm einen Stellplatz zuzugestehen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte, dass es ausreichend war, die Stadt Ortenberg zu verpflichten, nochmals auf Grundlage der alten Marktordnung und der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gießen über die Zulassung des Schaustellers zu entscheiden. Ebenso wie das Gießener Gericht sah auch der Verwaltungsgerichtshof keine Anzeichen, dass eine Entscheidung, welcher Autoscooter in Ortenberg stehen sollte, nur zu Gunsten dieses Schaustellers ausgehen könne, was für den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung nötig gewesen wäre.

Ausdrücklich betont das Kasseler Gericht, dass das Kriterium "bekannt und bewährt" in Ortenberg anwendbar sei. Bereits in seiner letztjährigen Entscheidung über die Vergabe des Scooterstandplatzes habe der VGH erklärt, dass er die Anwendung dieses Kriteriums "im Hinblick auf die schwierigen Platzverhältnisse auf dem Marktgelände der Antragsgegnerin (der Stadt Ortenberg) als sachgerecht bezeichnet hat".

Quelle: DPA



Meine Meinung:

Richtig so! Wir alle Wissen um welchen Skooter es sich handelt, aber diese Beschwerden vor Gericht ist mittlerweile Peinlich.
 
Ach ja,unser Klage-Lothar :mf_gap:

Frage mich sowieso,wie man mit nem Skooter überregional reisen kann :wacko:
 
Finde ich vollkommen richtig, dass diese Klage zurückgewiesen wurde.

War das nicht genau dieser Fall, worüber in "Die Kirmesmacher" damals berichtet wurde? Wo es die große Demo gab?

Allerdings finde ich diese "bekannt und bewährt" Methode, nach der viele Veranstalter verfahren nicht gut. Ich ärgere mich jedes Jahr wieder darüber, dass auf vielen Kirmesplätzen jedes Jahr fast das gleiche steht. Da gibts doch nichts neues mehr zu entdecken.
 
Das problem ist,dass seine Methode schon einmal geklappt hat ( Cranger Kirmes). Jetzt meint er ja wohl : Einmal geklappt,dann klappt es auch woanders.

Naja. Aber auf Crange klappt ja auch nicht alles. Die Go-cart Bahn hat es ja auch nicht geschafft sich auf Crange einzuklagen.

Gruß NicoXX
 
Wenn ich überlege, die Stadt Hersfeld hat für das älteste Volksfest in Deutschland über 400 Bewerbungen und jeder würde jetzt sein Recht einklagen, wo soll das Enden ...
 
Richtige Urteil. Finde es gut das man da mal einen Riegel vorgeschoben hat. *ironiemodusan*Der kann doch mit seinem Scooter überall stehen . Wie viele Schützenfeste würden sich über einen Autoscooter freuen.. *undwiederaus*
 

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