Bewährungsstrafen für Schausteller im "Bungee-Kuge

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Reverchon Autoscooter

Das Urteil ist Gefallen!

Trier - Anderthalb Jahre nach dem tödlichen Sturz einer 14- Jährigen aus einer "Bungee-Kugel" in Daun sind die Urteile gesprochen worden. Das Landgericht Trier verurteilte alle fünf angeklagten Schausteller zu Bewährungsstrafen. Nach Ansicht der Richter haben sich die beiden Betreiber des Fahrgeschäfts und ihre drei Angestellten der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Schülerin war aus 65 Metern Höhe in den Tod gestürzt, weil sie nicht angeschnallt worden war.

Quelle dpa

Gruß Reverchon Autoscooter
 
Nachtrag:

Der 56 Jahre alte Betreiber der Anlage sowie zwei seiner Mitarbeiter wurden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der dritte Schaustellergehilfe, der im August 2005 den Abschuss der Kugel ausgelöst hatte, erhielt zwei Jahre. Gegen die Frau des Betreibers wurde eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Für den Vater der 14-Jährigen ist die rechtliche Aufarbeitung des Falles noch nicht zu Ende. Er wolle auch gegen die Herstellerfirma vorgehen, die etwa 40 der so genannten Slingshot-Anlagen ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen auf den Markt gebracht habe. «Im Prozess in Trier saß nur ein Teil der Menschen auf der Anklagebank, die für den Tod meiner Tochter verantwortlich sind», sagte er.

Quelle rlp.de

Gruß Reverchon Autoscooter
 
Originally posted by Reverchon Autoscooter@23.02.06 - 21:48
Nachtrag:

Für den Vater der 14-Jährigen ist die rechtliche Aufarbeitung des Falles noch nicht zu Ende. Er wolle auch gegen die Herstellerfirma vorgehen, die etwa 40 der so genannten Slingshot-Anlagen ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen auf den Markt gebracht habe.

Quelle rlp.de

Gruß  Reverchon Autoscooter
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Da stelle ich mir die Frage, trotz aller Trauer, was ihm das nützt. Das ersetzt den Verlust eines Menschen auch nicht.
 
Ich denke mal er will nur Genugtuhung für der Schmerz den er erlitten hat,

Aber ich muß sagen etwas milde die Urteile dafür das man einen Menschen auf dem Gewissen hat. Bei allem nötigen Respekt aber Bewährung naja, man war nicht dabei und man war auch nicht der Richter, aber laut Presse hätte man mit mehr gerechnet.


Aber bitte was kann der Hersteller dafür eigentlich? wenn dann müsste er den TüV anzeigen, denn die sind es doch die diese Anlagen auf die Reise zulassen.

Naja den Eltern jedenfalls sei mein Beileid nochmals gesagt und den Betreiben sei dies auf immer eine Lehre.

Lg
Patricia
 
Hmm ich bin zwar auch kein richter aber ich finde das das auch Viel zu milde Strafen sind. Dafür das sie mit ihren "spässen" einen menschen auf dem gewissen haben sind sie noch relativ gut weg gekommen. Ich finde auch das dem Hersteller keine schuld trifft. Weil was nutzt eine sicherung wenn ein Unfall durch menschliches versagen ausgelöst wird :gruebel: .
MFG KEV
 
Also ich finde es ja immer wieder sehr komisch das man für in meinen Augen Mord so kleine strafen kriegt, wenn man aber mal ein bisschen hart ausgedrückt in Deutschland bei Rot über die Ampel Fährt wird man härter bestraft als wenn man einen menschen auf dem Gewissen hat.



Ich sage dazu nur Armes Armes Deutschland!!!
 
aha .. jetzt war es also schon Mord

werd Erwachsen und fang an dein Gehirn zu benutzen ..

Es war ein Unfall und kein Mord !!!
Wenn auch vielleicht durch Fahrlässigkeit verursacht, aber dennoch ein Unfall.
 
Originally posted by herbie@24.02.06 - 22:08
aha ..    jetzt war es also schon Mord

werd Erwachsen und fang an dein Gehirn zu benutzen ..

Es war ein Unfall und kein Mord !!!
Wenn auch vielleicht durch Fahrlässigkeit verursacht, aber dennoch ein Unfall.
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Das sit genau das was ich vor langer Zeit mal gesagt habe, ein Schausteller spielt mit dem Leben der Menschen, auch wenn es gewollt ist aber da hat eine Fahrlässigkeit nichts zu suchen. Versetze dich in die Lage der Eltern der verstorbenen.
Eiskalt deine Aussage find ich absolut daneben.
Ist doch war ein Kapitalverbrechen oder ein anderes Kleinverbrechen wird härter bestraft als Fahrlässige Tötung (ist auch eine Form des Mordes) oder sogar Missbrauch.

Die ältere Generation kann sich sicher an den Unfall von N. Witte erinnern, auch ein blaues Auge obwohl es seine Schuld war.
Was würdest du machen wenn es dein Kind gewesen wäre -- Ups sorry war ein Versehen kommt nicht mehr vor -- ich glaub es ja wohl.

Ich will den Betreiber in keiner Weise schlecht machen aber einen Fehler dieser Art mit Bewährung ab zu tun -- Entschuldigung das kann es ja net sein.

Es sind technisch ausgereifte Geschäfte aber die Technik wird von Menschenhand betätigt und da muß man 100% bei der Sache sein. Sicherlich trifft die Insassen auch eine kleine Mitschuld aber den Hauptfehler haben ja wohl die Leute gemacht die an diesem Tag die Anlage bedienten haben.

Ob nun Mord oder Fahrlässigkeit es war ein Fehler der nie hätte passieren dürfen und der ein sehr sehr schlimmes Ende nahm. Lassen wir sie ruhen. Ich hoffe nur das der Betreiber eineige Zeit nicht ruhig schlafen kann für das was sie der Fam angetan haben.

LG
Patti
 
Hallllo bei jedem Fahrgeschäft kann sowas passieren es ist immer ein risiko wenn man in einem fahrgeschäft fährt es sind schon so viele sachen passiert.
 
ZITAT
Das sit genau das was ich vor langer Zeit mal gesagt habe, ein Schausteller spielt mit dem Leben der Menschen[/b]


aha.. dann ist also jeder Schausteller ein potenzieller Mörder, oder wie soll man deine Aussage jetzt Interpretieren ?
Da lehnst Du dich aber sehr weit aus dem Fenster..



§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) der Bundesrepublik Deutschland lautet:

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

War hier nicht der Fall.

Die unbewusste Grobfahrlässigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Handelnde die Tat nicht voraussieht, aber ihn doch bei der im Betrieb erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt hätte voraussehen und verhindern können.

Dies ist hier durchaus der Fall ..
Deswegen wurden auch Bewährungsstrafen ausgesprochen ..

Denn im Gegensatz zu dir gibt es Menschen die noch die Fähigkeit besitzen Unterschiede zu machen..

ZITAT
Was würdest du machen wenn es dein Kind gewesen wäre -- Ups sorry war ein Versehen kommt nicht mehr vor -- ich glaub es ja wohl.[/b]


Was soll mir dieser Satz sagen ??
Versetz dich mal in die Lage der Eltern ? oder in die der Schausteller (ups sorry war ein Versehen) ?

Ich habe beides gemacht ..
In die Lage der Eltern kann ich mich sehr gut Versetzen und nachvollziehen wie schlimm das alles ist. Ich habe es 1996 am eigenem Leib erfahren müssen wie es ist ein Kind zu verlieren.
Die Eltern haben auch mein tiefstes Mitgefühl.

Aber hast Du auch mal versucht dich in die Lage der anderen Seite zu versetzen ?
Wie es denen in diesem Moment erging ? Wie die sich gefühlt haben müssen, als sie realisiert haben, das da grade jemand durch ihr Verschulden gestorben ist ?
Gefeiert haben die wohl kaum deswegen. Von Mord kann da nicht die Rede sein ..

Ich will das was passiert ist keineswegs verharmlosen, aber es hätte jedem von uns passieren können.
Sich aber hinzustellen (in einem öffentlichen Diskussionsforum) und zu Behaupten, dass es Mord war und das Schausteller mit unserem Leben spielen, ist schon Rufschädigung was ihr dort betreibt und kann einer ganzen Branche erheblichen Schaden zuführen, die es eh schon nicht einfach hat.

Darüber solltest Du dir mal Gedanken machen.

Meine Meinung steht.
Es war ein tragischer Unfall, der aus grobfahrlässigem Verhalten heraus passiert ist.
Deswegen wurden auch Bewährungsstrafen ausgesprochen.
 
Jetzt machen wir mal einen Riegel vor dem Thema.
 
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