Das ist viel Mutmaßung: aber wenn der TÜV, wie zuvor beschrieben, grünes Licht gibt ist der Betrieb (erstmal) soweit in Ordnung. Der Break Dance war ja zwischenzeitlich auch in dieser Form auf Volksfesten.
Es gibt Möglichkeiten von Unterlassungsklagen bei baulichen Veränderungen die bspw. die Konstruktion der Gondelträger kopieren, HUSS trägt die Rechte, ob es hierzu kam wissen wir nicht. Es ist jedoch auch durchaus möglich, dass seitens HUSS klar kommuniziert wurde, dass man diesen Umbau nicht wünscht. Das kann im schlimmsten Fall Folgebestellungen oder Ersatzteilbeschaffung erschweren, ob es dazu kam, wissen wir auch nicht. HUSS könnte auch bspw. Nachweisen, dass ein Betrieb in der veränderten Form langfristig nicht zumutbar für die Struktur ist, auch das wissen wir nicht.
Letztendlich wurde es wieder zurückgebaut, es gibt einige mögliche Gründe weshalb. Solange nicht jemand Informationen aus 1. Hand (oder Überlieferungen) hat, werden wir nicht erfahren warum, weshalb die Emotionalität einiger Beiträge nicht angemessen ist.