Umgestaltung Break Dance (Goetzke)

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Das ist viel Mutmaßung: aber wenn der TÜV, wie zuvor beschrieben, grünes Licht gibt ist der Betrieb (erstmal) soweit in Ordnung. Der Break Dance war ja zwischenzeitlich auch in dieser Form auf Volksfesten.

Es gibt Möglichkeiten von Unterlassungsklagen bei baulichen Veränderungen die bspw. die Konstruktion der Gondelträger kopieren, HUSS trägt die Rechte, ob es hierzu kam wissen wir nicht. Es ist jedoch auch durchaus möglich, dass seitens HUSS klar kommuniziert wurde, dass man diesen Umbau nicht wünscht. Das kann im schlimmsten Fall Folgebestellungen oder Ersatzteilbeschaffung erschweren, ob es dazu kam, wissen wir auch nicht. HUSS könnte auch bspw. Nachweisen, dass ein Betrieb in der veränderten Form langfristig nicht zumutbar für die Struktur ist, auch das wissen wir nicht.

Letztendlich wurde es wieder zurückgebaut, es gibt einige mögliche Gründe weshalb. Solange nicht jemand Informationen aus 1. Hand (oder Überlieferungen) hat, werden wir nicht erfahren warum, weshalb die Emotionalität einiger Beiträge nicht angemessen ist.
 
Das scheint nicht jeder zu verstehen!Darum ging es doch im großen Ganzen.Irgendetwas muss ja passiert sein,da Goetzke sonst keinen Rückbau der Kreuze gemacht hätte!
Irgendwelche Mutmaßungen über den Entzug von was auch immer helfen da im großen Ganzen genau gar nicht weiter.
Die Antwort auf eine einfache Frage bleibst du weiter schuldig - warum eigentlich?
 
Irgendwelche Mutmaßungen über den Entzug von was auch immer helfen da im großen Ganzen genau gar nicht weiter.
Die Antwort auf eine einfache Frage bleibst du weiter schuldig - warum eigentlich?
Eigentlich ganz einfach erklärt : Huss hat Götzke einen Breakdance mit 4 Kreuzen und 8 Personen pro Kreuz Verkauft ! Huss hat alle rechte bzw. Patente für die Kreuze gehabt und bei Jeden Umbau egal welchen hätte erst Huss kontaktiert werden müssen weil es ja um Sicherheit , Statik und Rechte ! Wäre etwas mit den Kreuzen Passiert also Brüche, Gefährdung von Personen durch die zusätzlichen Gondeln und Personenanzahl währe zu erst Huss als Hauptschuldiger von Gericht und Versicherung herangezogen!
Selbst dann müsste Huss erstmal seine Unschuld an der Ursache des Fehlers oder der Änderung auch ohne deren Wissen Nachweisen!
Huss hatte nun Mal zu der Zeit ihre Interessen und Pflichten zum Schutz ihrer Patente und rechte war genommen und Götzke Verboten diesen Umbau weiter zu betreiben welches sicher per Gericht oder Halt Anwälte durch entsprechende hinweise auf seinen Vertrag mit Huss bezüglich Garantie, Wartung und Ersatzteil Beschaffung hinfällig würde!
Huss hat ja auch die ganzen Geschäftsnamen und die Schreibweisen Patentrechtlich Schützen lassen weshalb Nachbauten mit Gleich Klingenden oder ähnlichen Namensgebung Abmahnungen bekommen haben!
Auch Hatte Huss wie geschrieben grad Entwicklung des Großen Breakers und somit entwicklungskosten und den erhofften Erfolg schwinden sehen !
 
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