ghosttrain
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Nur weil ein Bruchteil in der Stadt einen Bruchteil seines Verkaufsparks aufstellen darf,gilt das doch nicht für Alle ? Frag mal die Gütersloher Schausteller! Bis zum PUF durften die nirgends verkaufen. Und obwol die Büdhen ne zeitland überall zu finden waren,vermute ich,daß der überweigende teil eben nicht irgendwo was stehen hatte. Und ob mn es nun Arbeitsverbot oder Berufsverbo nennt -Wir wissen doch,was gemeint ist.Es ist nämlich sehr wohl ein Unterschied dabei, dass Veranstaltungen (von / für Schausteller) nicht stattfinden dürfen - andere Verdienstmöglichkeiten aber vorhanden sind wie z.B. der Verkauf aus dem Geschäft heraus auf dem eigenen Betriebsgelände