Demonstration für den Erhalt der Mondorfer Kirmes

KirmesjunkeeNBG

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Ein Dorf wehrt sich und kämpft mit großem Mut für seine Kirmes. Weit über 2400 Menschen beteiligten sich am 22. März 2009 im rheinischen Niederkassel an einer Demonstration für den Erhalt der traditionellen Pfingstkirmes im Ortsteil Mondorf. Massiv unterstützt wurden die Mondorfer "Kirmes-Retter" dabei von zahlreichen Schaustellern, die mit 16 Schaustellerfahnen spontan einem Aufruf der Schausteller ARGE NRW im Deutschen Schaustellerbund gefolgt waren.
Bürgerprotest zur Sicherung der Mondorfer Kirmes
Stein des Anstoßes war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dies hatte am 5. März 2009 festgestellt, dass die Pfingstkirmes in Mondorf gegen den gesetzlichen Lärmschutz verstößt und damit der Klage eines Anwohners gegen die Stadt Niederkassel stattgegeben. Doch schon bald regte sich Protest: Ob im Internet unter www.strandfest-mondorf.de, auf Plakaten oder Unterschriftenlisten, die Mondorfer machten in den Folgetagen ihrem Unmut über das Urteil der Kölner Verwaltungsrichter kräftig Luft. Als Schwungrad der Volksbewegung erwies sich die eigens gegründete Interessengemeinschaft (IG). Den bisherigen Höhepunkt des Protestes bildete bislang eine Demonstration zur Rettung des 75 Jahre alten Volksfestes. Neben Vertretern der Stadt und des Landes hatte auch DSB-Präsident Albert Gelegenheit, zu den Teilnehmern zu sprechen. Dass ein Gericht gegen eine Kirmeskultur urteilt, die immerhin rund 1200 Jahre alt ist, hält Albert Ritter schlicht für "lebensfremd" und zitierte Franz Josef Strauß mit den Worten: "Geräusche, die vom Volksfest ausgehen sind kein Lärm, sondern ein Ausdruck von Lebensfreude." Volksfeste seien Ausdruck einer Lebenskultur und fröhlich gelebten deutschen Brauchtums, wo die Menschen zusammenkommen, um gemeinsam zu feiern. Der DSB-Präsident: "Wir lassen uns das Lachen der Kinder auf den Volksfesten von keinem Gericht der Welt verbieten. Kirmes ist ein schützenswertes Kulturgut."
Die Stadt Niederkassel hat gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt. DSB-Hauptgeschäftsführer Helmut Gels sagte hierzu: "Die Kommune sollte in der Berufung Recht erhalten, handelt es sich doch bei dem Strandfest um eine traditionelle Kirmes, um ein besonderes kommunales Ereignis mit Stellenwert für das Gemeinwesen. Das heißt, es ist für das Zusammenleben von großer Bedeutung und sollte deshalb Vorrang vor dem Einzelinteresse haben. Zweitens ist es ein seltenes Ereignis, weshalb auch die Lärmgrenzwerte anders zu beurteilen sind." Das Bundesverwaltungsgericht habe schließlich bereits mehrfach festgestellt, dass Volksfeste als Kulturgüter besonderen Schutz genießen, so Helmut Gels.

Quelle: DSB
 

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