Heute ist zwar keine Spielzeit (Karfreitag = Ruhetag), aber einige Bilder habe ich von meinem heutigen Rundgang am Morgen, von der Dortmunder Osterkirmes mitgebracht. Die Schausteller putzten und werkelten fleißig an ihren Geschäften und hätten wohl am liebsten bei supertollem Frühlingswetter heute ihre Geschäfte geöffnet. Meiner Meinung nach sollten laufende Kirmesveranstaltungen am Karfreitag wieder ab 18:00 Uhr freigegeben und geöffnet werden. So bliebe am Tage der Karfreitag gewürdigt und am Abend könnten die Schausteller noch das "Abendgeschäft" einnehmen, mit vielleicht etwas verringerter Lautstärke.
Die Schausteller dürfen nicht auf machen. Laut § 6 Absatz 3 des Sonn- und Feiertagsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind Volksfeste am Karfreitag verboten. Und zwar bis um 6 Uhr am darauffolgenden Tag. Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswiedrigkeit und wird mit Geldstrafen geahndet.