Eltern entsetzt über "Bungee"-Urteil

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Eltern entsetzt über "Bungee"-Urteil
Bewährungsstrafen für alle fünf angeklagten Schausteller / Staatsanwaltschaft prüft Revision


Trier. Eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Sturz einer 14-Jährigen aus einer "Bungee-Kugel" auf der Dauner Kirmes sind gestern alle fünf angeklagten Schausteller zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts Trier machten sich das Betreiber-Ehepaar des Fahrgeschäfts und drei seiner Angestellten der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Die Schülerin war aus 65 Metern Höhe aus der Kugel in den Tod gestürzt, weil sie nicht angeschnallt worden war. Ihre 16 Jahre alte Freundin überlebte verletzt und traumatisiert.

Der 56 Jahre alte Betreiber der Anlage sowie zwei seiner Mitarbeiter wurden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der dritte Schaustellergehilfe, der den Abschuss der Kugel ausgelöst hatte, erhielt zwei Jahre. Gegen die Frau des Betreibers wurde eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Nach der Urteilsverkündung zeigten sich die Eltern des getöteten Mädchens entsetzt: "So ein mildes Urteil ist ein Hohn", sagte der Vater, während seine Frau weinte. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie gegen das Urteil Revision einlegt. Sie hatte langjährige Haftstrafen gefordert, die wegen der "Schwere der Vergehen und Folgen" nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.
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Im Prozess waren grobe Nachlässigkeiten der Schausteller zu Tage getreten. Die drei Männer, die an der Anlage arbeiteten, hatten eingeräumt, oftmals den Spannvorgang der Drahtseile eingeleitet zu haben, ohne die Fahrgäste zu sichern. Erst wenige Sekunden vor Abschuss der Kugel war der Haltebügel heruntergeklappt worden. Die gefährliche Anschnallpraxis erklärten die Männer im Alter von 25 bis 33 Jahren damit, dass sie "die Mädchen ärgern" und den Nervenkitzel erhöhen wollten. "Spätes Anschnallen gehörte zum Programm", hatte einer eingeräumt.

Etwa 8000 Mal sei die Sache auch gut gegangen, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Gabelmann. Bis zum 10. August 2004. Da hatten zwei Schausteller mit den beiden Mädchen gescherzt, sie mit Wasser bespritzt und nicht auf die Gurte geachtet. Der dritte Mitarbeiter drückte auf den Abschussknopf, ohne sich zu vergewissern, ob die Mädchen gesichert waren. Drei Sekunden später raste die Kugel in die Luft und schleuderte die 14-Jährige heraus. Sie fiel zunächst mit dem Kopf auf ein Geländer, dann auf den Boden und wurde dabei tödlich verletzt. Ihre Freundin konnte sich am Gestänge festklammern.

Es habe sich um ein "kumulatives einmaliges Versagen" gehandelt, sagte der Richter. Die Männer hätten "manchmal ungeheuer schlampig, aber manchmal auch hervorragend zusammengearbeitet". Das milde Urteil begründete er auch mit den umfassenden Geständnissen der Schausteller. Sie hätten im Prozess gezeigt, wie sehr sie unter dem tödlichen Unfall litten. dpa

© Mannheimer Morgen - 24.02.2006
 
Wurde das traurige Thema nicht schon genug in einem anderen, geschlossenen thema beredet?
 
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