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[h=2]Ermittlungsverfahren wg. Betruges in Meschede
Bestwig[/h]Meschede (ots) - Die Staatsanwaltschaft Arnsberg führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Betruges gegen die Geschäftsführerin und den Prokuristen der den Freizeitpark Fort Fun in Bestwig seit Ende 2011 betreibenden Gesellschaft. Das Unternehmen ist Ende Dezember 2011 von den bisherigen französischen Betreibern veräußert worden. Es besteht der Verdacht, dass im Rahmen der Vertragsverhandlungen falsche Angaben zu den Sicherheiten zur Absicherung der Kaufpreiszahlung gemacht worden sind. Die Geschäftsräume der Firma sind gestern Nachmittag auf Grund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Arnsberg durch Beamte der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises und zwei Staatsanwälte durchsucht worden. Beweismaterial ist sichergestellt worden. Gegen den Prokuristen hat das Amtsgericht heute Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Verdachtes des Betruges im besonders schweren Fall Haftbefehl erlassen. Durch den Pressedezernenten der Staatsanwaltschaft Arnsberg, Herrn Oberstaatsanwalt Wolff, wird darauf hingewiesen, dass weitere Angaben sind zur Zeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich sind.
Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/65847/2189142/pol-hsk-ermittlungsverfahren-wg-betruges-in-meschede-bestwig
Bestwig[/h]Meschede (ots) - Die Staatsanwaltschaft Arnsberg führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Betruges gegen die Geschäftsführerin und den Prokuristen der den Freizeitpark Fort Fun in Bestwig seit Ende 2011 betreibenden Gesellschaft. Das Unternehmen ist Ende Dezember 2011 von den bisherigen französischen Betreibern veräußert worden. Es besteht der Verdacht, dass im Rahmen der Vertragsverhandlungen falsche Angaben zu den Sicherheiten zur Absicherung der Kaufpreiszahlung gemacht worden sind. Die Geschäftsräume der Firma sind gestern Nachmittag auf Grund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Arnsberg durch Beamte der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises und zwei Staatsanwälte durchsucht worden. Beweismaterial ist sichergestellt worden. Gegen den Prokuristen hat das Amtsgericht heute Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Verdachtes des Betruges im besonders schweren Fall Haftbefehl erlassen. Durch den Pressedezernenten der Staatsanwaltschaft Arnsberg, Herrn Oberstaatsanwalt Wolff, wird darauf hingewiesen, dass weitere Angaben sind zur Zeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich sind.
Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/65847/2189142/pol-hsk-ermittlungsverfahren-wg-betruges-in-meschede-bestwig