Mal wieder viel Aufregung hier, und es geht um Nichts.
Wenn ich als Schausteller von einer Stadt oder Gemeinde ein festgelegtes Gelände für eine
Veranstaltung gemietet oder gepachtet habe, gehört es "mir" für den festgelegten Zeitraum.
Ich kann dort schalten und walten wie ich will. Allerdings trage ich auch die Verantwortung
dafür!
Ich trage die Verantwortung dafür das keine unbefugten Personen sich dort aufhalten. Das betrifft
insbesondere die Auf- und Abbauarbeiten eines Geschäftes, egal welcher Art.
Nicht den laufenden Spielbetrieb! Dafür gibt es die Betriebshaftplicht.
Ich will das jetzt hier nicht weiter Ausführen, sondern nur darauf hinweisen das zum Beispiel die
Berufsgenossenschaften genau darauf achten, und auch vor Ort sind, das alles den Vorschriften
entspricht.
Man stelle sich mal vor 2022 läuft alles wieder wie gewohnt (wäre schön) und in München laufen
zahlreiche Kirmesfans, von mir aus auch Kirmes-Fabian oder Kirmes-Markus mit ihren Kameras
mitten durch den Aufbau des 5er Loopings. - NO GO -
Weiter ausführen will ich das jetzt nicht hier. Ich freue ich das es zur Zeit irgendwie weitergeht
und hoffe auf das nächste Jahr.
Übrigens. Wenn einen der Zutritt zum Gelände verwehrt wird, wenn rund 2m hohe Zäune mit
Reklame den Blick versperren, reicht ein Stuhl oder eine kleine Leiter um über den Zaun zu
schauen und vielleicht mit der richtigen Kameraausrüstung ein paar Fotos zu machen.
Racer