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Merkur
Geisterbahn-Mitarbeiter sollen Schülerin vergewaltigt haben
Constantin D., 27, und Mihai U., 34, sollen eine 16-Jährige missbraucht haben. Beide bestreiten die Tat.
Seit mehr als sieben Monaten sitzen Constantin D., 27, und Mihai U., 34, in Untersuchungshaft. Aus ihrer Sicht völlig unschuldig. Für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haben die beiden Wiesn-Schaustellergehilfen auf der Anklagebank im Landgericht nur ein Kopfschütteln übrig. Sie sollen auf dem Oktoberfest 2007 eine 16-jährige Schülerin aus Rosenheim vergewaltigt haben. Der Fall scheint aber alles andere als eindeutig zu sein.
"Sie haben ja heute Geburtstag", empfängt der Richter Constantin D., dem aber zum Feiern nicht zumute sein dürfte. "Mein Mandant macht derzeit keine Angaben", sagt Anwältin Sieglinde Buchner-Hohner. Gesprächiger ist dagegen Mihai U., der die Vorwürfe rundweg abstreitet.
Auf der Wiesn waren die beiden Angeklagten im vergangenen Jahr mit dem Aufbau und dem Betrieb einer Geisterbahn beschäftigt. Der Anklage zufolge sprach Constantin D. die Schülerin am 21. September bei der Geisterbahn an und zwang sie "mit einem festen Umarmungsgriff" in einen hinter dem Fahrgeschäft stehenden Wohncontainer. Dort soll er das verängstigte Mädchen bedroht und missbraucht haben. Im Anschluss daran soll er es Mihai U. angeboten haben, der die Schülerin ebenfalls in dem Container vergewaltigt haben soll. Das Mädchen leistete laut Anklage kaum Widerstand, da es durch die Drohung des Angeklagten, "jetzt bin ich noch ein Gentleman, willst du, dass ich Arschloch werde", eingeschüchtert war.
Widersprüchliche AussagenElf Tage später, am 2. Oktober, soll das Mädchen erneut Opfer einer Vergewaltigung durch Mihai U. geworden sein. Diesmal, so die Anklage, stand die Schülerin zusammen mit einer Freundin in der Nähe eines Autosooters. Nach Mitternacht soll sie hier von Mihai U. angesprochen, mit körperlicher Gewalt wieder in den Container gezerrt und dort vergewaltigt worden sein. Erst jetzt erstattete das Mädchen Strafanzeige, so dass die beiden Schausteller am 5. Oktober festgenommen wurden.
Mihai U.'s Anwalt Jürgen Niemeyer gibt eine Erklärung ab. Im Kern zielt sie darauf ab, dass die Schülerin jeweils "freiwillig" mit in den Container zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Sie habe von "Problemen mit ihren Eltern" erzählt und davon, dass sie am liebsten "in der Welt herumreisen" würde. Nach Aussage von Mihai U. habe sich das Mädchen nahezu täglich am Autoscooter herumgetrieben. "Die Mädchen da sind ja bekannt, dass sie mit jedem ins Bett gehen", behauptet der ledige 34-Jährige.
Mihai U. hat schon nach seiner Festnahme bei der Polizei Aussagen gemacht, die Richter halten ihm daraus Widersprüche vor. Ob die für eine Verurteilung ausreichen, bleibt abzuwarten. Immerhin ging die Schülerin trotz der ersten Vergewaltigung nochmals auf die Wiesn und erstattete erst beim zweiten Mal Anzeige. Ihre Anwältin erklärt dieses Verhalten damit, dass ihre Mandantin zum Verdrängen neige. Das Mädchen wird wohl erst heute vor Gericht als Zeugin aussagen, voraussichtlich aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
(SZ vom 20.05.2008/af)
Constantin D., 27, und Mihai U., 34, sollen eine 16-Jährige missbraucht haben. Beide bestreiten die Tat.
Seit mehr als sieben Monaten sitzen Constantin D., 27, und Mihai U., 34, in Untersuchungshaft. Aus ihrer Sicht völlig unschuldig. Für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haben die beiden Wiesn-Schaustellergehilfen auf der Anklagebank im Landgericht nur ein Kopfschütteln übrig. Sie sollen auf dem Oktoberfest 2007 eine 16-jährige Schülerin aus Rosenheim vergewaltigt haben. Der Fall scheint aber alles andere als eindeutig zu sein.
"Sie haben ja heute Geburtstag", empfängt der Richter Constantin D., dem aber zum Feiern nicht zumute sein dürfte. "Mein Mandant macht derzeit keine Angaben", sagt Anwältin Sieglinde Buchner-Hohner. Gesprächiger ist dagegen Mihai U., der die Vorwürfe rundweg abstreitet.
Auf der Wiesn waren die beiden Angeklagten im vergangenen Jahr mit dem Aufbau und dem Betrieb einer Geisterbahn beschäftigt. Der Anklage zufolge sprach Constantin D. die Schülerin am 21. September bei der Geisterbahn an und zwang sie "mit einem festen Umarmungsgriff" in einen hinter dem Fahrgeschäft stehenden Wohncontainer. Dort soll er das verängstigte Mädchen bedroht und missbraucht haben. Im Anschluss daran soll er es Mihai U. angeboten haben, der die Schülerin ebenfalls in dem Container vergewaltigt haben soll. Das Mädchen leistete laut Anklage kaum Widerstand, da es durch die Drohung des Angeklagten, "jetzt bin ich noch ein Gentleman, willst du, dass ich Arschloch werde", eingeschüchtert war.
Widersprüchliche AussagenElf Tage später, am 2. Oktober, soll das Mädchen erneut Opfer einer Vergewaltigung durch Mihai U. geworden sein. Diesmal, so die Anklage, stand die Schülerin zusammen mit einer Freundin in der Nähe eines Autosooters. Nach Mitternacht soll sie hier von Mihai U. angesprochen, mit körperlicher Gewalt wieder in den Container gezerrt und dort vergewaltigt worden sein. Erst jetzt erstattete das Mädchen Strafanzeige, so dass die beiden Schausteller am 5. Oktober festgenommen wurden.
Mihai U.'s Anwalt Jürgen Niemeyer gibt eine Erklärung ab. Im Kern zielt sie darauf ab, dass die Schülerin jeweils "freiwillig" mit in den Container zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Sie habe von "Problemen mit ihren Eltern" erzählt und davon, dass sie am liebsten "in der Welt herumreisen" würde. Nach Aussage von Mihai U. habe sich das Mädchen nahezu täglich am Autoscooter herumgetrieben. "Die Mädchen da sind ja bekannt, dass sie mit jedem ins Bett gehen", behauptet der ledige 34-Jährige.
Mihai U. hat schon nach seiner Festnahme bei der Polizei Aussagen gemacht, die Richter halten ihm daraus Widersprüche vor. Ob die für eine Verurteilung ausreichen, bleibt abzuwarten. Immerhin ging die Schülerin trotz der ersten Vergewaltigung nochmals auf die Wiesn und erstattete erst beim zweiten Mal Anzeige. Ihre Anwältin erklärt dieses Verhalten damit, dass ihre Mandantin zum Verdrängen neige. Das Mädchen wird wohl erst heute vor Gericht als Zeugin aussagen, voraussichtlich aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
(SZ vom 20.05.2008/af)