Gema-Gebühren ab 1.April 2013

Dss

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Grade im Netz gefunden denke mal Betrifft auch die Schausteller...








- DJs sind ab 01.04.2013 verpflichtet für jede Mp3 eine Lizenz bei der GEMA zu erwerben
- Diese Lizenz kostet 13 Cent pro Song, bei Songs über 5 Minuten jeweils 20% mehr für jede weitere Minute!
- Bei 10.000 Mp3-Dateien auf dem Laptop wären das nicht nur 10.000 Lizenzanträge sondern auch mindestens 1.300 Euro an Lizenzgebühren, vorausgesetzt das alle 10.000 Dateien unter 5 Minuten lang sind.

Das Ganze ganze wurde mit den branchenintern und unbekannten (Schein-)Verbänden DDU & DDO verhandelt, hinter denen zwei GEMA-Spezies stehen. Die GEMA hat also mit sich selber verhandelt. Gelten werden die Vorschriften aber für alle DJs.

Rechenbeispiel: 13 Cent pro Stück klingen nicht nach viel, schon bei einem für DJs recht kleinen Repertoire wird das dennoch teuer. Eine Musiksammlung mit MP3s bei variabler Bitrate von 192 bis 320 KBit/s von 100 GByte - und mit so wenig Material begnügen sich die wenigsten DJs - umfasst rund 15.000 Dateien. Dafür sind jährlich 1.950 Euro zu bezahlen. Ausgehend von einem festen Abend in der Woche und 50 Auftritten im Jahr, muss ein DJ also für jeden Abend 39 Euro Lizenzgebühren einplanen.


Quelle: https://www.gema.de/


Mfg Dss
 
Tzja ;) wurde wohl raus genommen o.O
 
Ich würde sagen, die arbeiten noch an ihrer Seite. Was DJ´s betrifft ist es mir wurscht, ich musste aber mit Erschrecken feststellen, das die Gema fröhlich von Altenheimen abkassiert, damit die alten Leutchen in ihrem Zimmer Fernsehn und Radio dürfen, geht ja mal gar nicht.
 
Jankru schrieb:
, ich musste aber mit Erschrecken feststellen, das die Gema fröhlich von Altenheimen abkassiert, damit die alten Leutchen in ihrem Zimmer Fernsehn und Radio dürfen, geht ja mal gar nicht.
das macht doch die GEZ und hat nichts mit der Gema zu tun
 
Zum Thema GEMA: Die generelle GEMA-Tarifänderung ist für dieses Jahr vom Tisch! Was die Einführung einer Gebühr für die Nutzung von digitalen Medien bei DJs und Radiostationen angeht, so sind diverse Verbände (von denen ich auch einem angeschlossen bin) am verhandeln. Es wir aber nicht so schlimm werden, wie es dargestellt wird, zumindest nicht für organisierte Profi-DJs. Dumm aus der Wäsche gucken, werden die sogenannten "Kollegen", die meinen, für 100 oder 150 Euro mit ihrem Laptop und einem Logitech PC-Soundsystem, die Leute auf einer Veranstaltung (Hochzeit usw.) bespassen zu können und das dann auch noch "professionell" nennen. Und das ist kein Witz! Von so einer Nummer habe ich schon Fotos gesehen!
 
Denkste Michael Wieland, hab das neulich in der Gema-Tariftabelle gesehen, Fernseher in den Zimmern eingeschlossen.

Aber was erwarte ich von nem Verein, der in Kindergärten die Hand aufhält.
 
So, der neue Gema-Tarif "VR-Ö" wird nun definitiv zum 01.04.2013 kommen. Die Verhandlungen wurden gestern abgeschlossen:

Wer Infos haben möchte:


https://www.gema.de/vroe

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Top-Themen/PM_GEMA_VROE.pdf


Unser DJ Verband (Berufsverband Discjockey e.V.) hat mit der GEMA einen Nachlass von 20% verhandeln können, für alle BVD Mitglieder.


Da dieser Tarif z.B. ggf. auch für Schausteller gilt, die Musik über einen PC oder Notebook am Fahrgeschäft öffentlich aufführen und somit auch eine Kopie eines Datenträgers (CD) angefertigt haben, biete ich an:

Falls es weitere Fragen geben sollte, die nicht beantwortet werden, könnte ihr mich auch gerne per PN anschreiben, Ich versuche sie dann zu beantworten oder ggf. Infos zur Beantwortung einzuholen.
 
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Einheitliche Musik auf den Volksfesten (wie mancher Orts in Holland) und man kann sich die Kosten durch alle Teilen. Das macht es für alle die Kosten noch geringert. Nachteil überall läuft das gleiche.
 
Ab 1 april.... ;)

Oder kent man in deutschland nicht der 1 april, der tagg who ein jeden auf must passen das er kein witze mit euch gemacht wird?

Wenn das kein witze ist, im holland kenne wir schön lange zeit das Buma-Stemra gebüren, jeden schausteller wie ein musicanlage benutzt, bezahlt gebüren. Das macht nichts aus wie klein oder gross das geschaft ist.

Schausteller in holland haben die mogentlichheid music zu kaufen ab md oder cd by ein firma die jeden kirmes besucht mit der neuste music von das moment. Diese firma berechnet auch ein teil gebüren und erzahlt das an der Buma/Stemra.

Das abspielen von mp3 welche nicht legaal gekauft sind ist verboten, nur legaal gekaufte mp3 oder mp3 von music wie sie original auf cd oder schaltplate in besitz hatte ist erlaubt.

Es gibt auch ein system who men jeden monath ein update bekomt auf cd, aber das ist ganz kostlich und noch immer solt men Buma/Stemra erzahlen....

So in gefall das ein DJ auf unsere geschaften music dreht, das solt immer legaal gekaufte music sein!
Aber wie viel gebüren, ist auch auf Buma/Stemra weinig controle ;)

Hab niemal gehort von ein collega schausteller das ir geschnapt ist ;)
 
GEMA Gebühren gibt es in Deutschland auch schon lange. Wenn man Musik in der Öffentlichkeit abspielen möchte, egal ob auf einer Kirmes, in einer Discothek, in einem Einkaufsladen usw. muß man dafür GEMA-Gebühren bezahlen.

Die neuen Gebühren sind nochmal Extra-Gebühren, die man nicht für das Abspielen von Musik von CD bezahlen muß, sondern dann, wenn man Musik kopiert hat, z.B. auf einem Computer. Das mal das nicht illegal macht, ist selbstverständlich.

Beispiel: Man kauft sich eine original CD im Laden und kopiert diese auf den Computer und spielt die Musik dann von diesem Computer öffentlich bzw. gewerblich ab, dass wird zusätzlich zu der "normalen" GEMA-Gebühr, die der Veranstalter zahlen muß, auch dieses Zusatzbebühr fällig, die jedoch derjenige zahlen muß, der die Musik auf den Computer kopiert hat oder das beauftragt hat, also im Normalfall der DJ, Rekommandeur o.ä.

Für Musik, die man schon vor dem 01. April 2013 auf dem Computer hat, zahlt man erstmal eine einmalige Pauschale von 125,00 EUR netto (zzgl. 7% MwSt.).

Für jedes einzelne Musikstück, was man nach dem 01.04.2013 auf den Computer kopiert, werden jeweils 0,13 EUR netto (zzgl. 7% MwSt.) fällig.
Alternativ zu der Einzelberechnung pro Titel kann man 2013 auch wieder eine Pauschale zahlen und zwar pro angefangene 500 Musikstücke 50,00 EUR netto (zzgl. 7% MwSt.). Ab 2014 sind das dann 55,00 EUR pro 500 Titel netto.

Das kuriose ist aber: Man kann zudem ein oder mehrere Backups (Sicherungen) vom Muskarchiv haben. Geht jetzt die Festplatte im Computer kaputt, mit dem man Musik macht, baut man sich da eine neue rein. Jetzt muß da ja eine Backup bzw. sonsitge Sicherung des Archivs wieder draufgespielt werden. Schon werden erneut 125,00 EUR (zzgl. 7% MwSt.) fällig....für Musikstücke, die man aber schon einmal lizensiert hat!

Richtig kompliziert wird es dann, wenn man seine Musik LEGAL bei z.B. iTunes, amazon.de oder Musicload direkt als MP3 kauft.
Die GEMA sagt eindeutig in den FAQs, dass es sich hierbei um Original Musikstücke handelt und NICHT um eine Kopie, weil der Anbieter ja dieses Musikstück schon kopiert hat und es als Original anbietet. Dagegen sprichen aber die meisten AGBs der Anbieter, die nämlich aussagen, dass man Musik, die man dort gekauft hat, nur für private, nicht kommerzielle Zwecke einsetzen darf! Da ist dann die Frage offen, ob man das mit der Zahlung der VR-Ö Gebühr umgehen kann, bzw. legalisieren kann. Eine eindeutige Antwort darauf gibt es nicht.
 

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