Gema-Gebühren

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Free-Fall-Tower

Hi.
Ich wollte mal fragen ob jemand ne Ahnung hat, was die Gema-Gebühren die Schausteller kosten. Denn wenn die Kirmesbesucher von vielen Fahrgeschäften Muke verpasst bekommen, lässt sich da doch 'ne Stange Kohle ziehen!

Wenns geht schreibt zahlen. B)

Mit freundlichen Grüßen, Sascha.
 
Ich hab mal gehört das es da ne Pauschale gibt, die bezahlt wird, aber eine genaue Summe weiß ich allerdings nicht.

Aber wie sagt man so schön: Über Geld spricht man nicht.
 
Soweit ich weiss, ist das beim Kauf der Musik im Preis.

Falls nicht dann dürfte man auch nicht zuhause laut Musik hören.
 
Die Gema hat da andere Spielregeln. Normalerweise musst Du in Gebäuden wo Kunden mithören könnten (z.B. als Verkäufer in deinem Fahrradshop) Gebühren an die Gema bezahlen, auch wenn Du einen Radiosender hörst, der ja wiederum selbst Gema-Gebühren zahlt, das Du die Musik hören darfst!

Das wo Du beim Kaufpreis bezahlst, ist die Lizenz das Du es privat hören kannst. Wenn Du die Musik öffentlich spielst musst Du dann zusätzlich draufzahlen!
Gemein aber die Gema lebt davon! :angry:
 
Originally posted by BreakDancer@08.12.2004, 20:31
Soweit ich weiss, ist das beim Kauf der Musik im Preis.

Falls nicht dann dürfte man auch nicht zuhause laut Musik hören.

:mauer: Tolle Begründung! Leider total falsch!

Bei Schaustellern fällt das in die Kategorie "öffentlich aufführen", also wird dafür die GEMA fällig.

Übrigens "lebt die Gema" nicht davon, sondern da fließt ein Großteil ins Musikbusiness.
 
Ähm ..
ist mir neu das Schausteller GEMA Gebühren zahlen..
das sollte mich doch sehr wundern..
Du kaufst ne Single CD oder ein Album, Sampler etc und damit ist gut.. daraus bezieht der/die Künstler ja die Gage..
Das wäre ja nen Hammer, wenn Du dir ne Single kaufst die bei dir Zuhause in den Player legst, voll aufdrehst so das die ganze Nachbarschaft mit Hören kann und Du dafür auch noch GEMA Gebühren zahlen sollst !
Du zahlst ja für die Fahrt .. und nicht für die Music an einem Fahrgeschäft .. und wie gesagt .. Bezahlt ist es ja schon .. weil Du sie ja gekauft hast !
 
Originally posted by Shakergirl @ 08.12.2004 21:58
:mauer: Tolle Begründung! Leider total falsch!

Bei Schaustellern fällt das in die Kategorie "öffentlich aufführen", also wird dafür die GEMA fällig.


Zuhause führt man das aber auch vor, wenn man z.B. eine Party hat. Muss man dann auch GEMA zahlen und es denen melden, wenn man das bis auf die Strasse hört?
Oder wie manche **** im Auto rumfahren und die Musik vollaufgedreht haben.

Oder liegt es daran, das Inhaber von Geschäften Geld einnehmen?
 
Hammer ..
aber irgendwie auch logisch .. Die Music Industrie will ja scheffeln wo sie nur können !
mehr sag ich zur RIAA nicht :D
 
Originally posted by BreakDancer+08.12.2004, 22:11-->ZITAT(BreakDancer @ 08.12.2004, 22:11)
 
nicht ganz, Claudia - es ist unerheblich ob Eintritt verlangt wird oder nicht. Maßgeblich ist der Tatbestand der öffentlichen Vorführung. Nicht öffentlich dem Gesetz nach ist übrigens nur eine private Vorführung innerhalb der Familie, d.h. eine Party mit Nichtfamilienmitglieder ist theoretisch schon öffentlich und damit gemapflichtig - in der Praxis wird dies aber nicht vollstreckt.
Beispiel: Dein Sportverein veranstaltet ein Sommerfest zu dem jedermann kommen kann: Gemapflicht!
Weiteres findet man auf http://www.gema.de/media/de/ad_tarife/m-u.pdf
Schausteller zahlen 20,50 Euro/Tag
 
Hallo Leute!
Gema ist ein weites Thema selbst für eine Hochzeit kannn es sein das man GemaGebühren zahlen muß,owohl das ja eine Privatfeier ist wo ja nur Eingeladene Personen sind. Laut einem Urteil von welchem Gericht kann ich jetzt nicht genau sagen kannn es sein das du ab ca 120 Personen Gema Gebühren zahlen mußt weil sich ja nicht alle Personen persönlich kennen würden,eine verückte Welt.
MFG Redeagle8
 
ZITAT
Schausteller zahlen 20,50 Euro/Tag [/b]


In der Gebührenübersicht steht zweimal was zu Schaustellern, ich denke eher das zweite wird normalerweise greifen - Gebühren abhängig von der Art des Geschäftes bzw. Eintritts-/Fahrpreises (und deutlich niedriger als 20,50 €/Tag).

Das steht unter "III. Besondere Vergütungssätze für regelmäßige Tonträgerwiedergabe" (Punkt 7), während die 20,50 € unter "II. Besondere Vergütungssätze für nicht regelmäßige Tonträgerwiedergabe" (ebenso Punkt 7) aufgeführt sind.
 
20€ ist zwar auch Geld, aber ich hatte mir die Pauschale höher vorgestellt!

(Was muss wohl ein Radiosender bezahlen :lool: )

Gruß, Sascha
 
Die Gema wird bei Schaustellern wirklich abhängig vom Fahrpreis gestalltet, das ist richtig!
Aber ihr müßt das auf den Monat sehen und 30x20€ sind auch 600€!
 
Gema ist ne menge Kohle.

meistens wird aber eine Pauschale vereinbart.

Da ist die Gema eigentlich sehr tolerant- nur bezahlt werden muß diese...

Grüße
kappe
 
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