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Zwei Schausteller — darunter ein Riesenradbetreiber — sind mit dem Versuch gescheitert, sich gerichtlich einen Platz auf der Michaelis-Kirchweih zu erstreiten.
Wie die FN auf Nachfrage erfuhren, hatten die Schausteller die Klagen als Eilverfahren bereits im September eingereicht. Kläger Nummer eins war nach den Worten des städtischen Rechtsreferenten Christoph Maier ein Riesenradbesitzer aus Nordrhein-Westfalen. Dieser habe gefordert, dass in Fürth auch ein anderes Riesenrad zum Zug kommen sollte – bekanntlich steht seit Jahrzehnten das der Fürther Familie Drliczek auf der Freiheit. Zudem gab der Kläger an, sein Riesenrad sei das schönere.
Das hatte der städtische Kirchweihausschuss anders gesehen und zu seiner Entscheidung wissen lassen, das der Drliczeks sei das attraktivste. Der Ausschuss stützte sich dabei laut Maier auf die Kärwa-Richtlinien der Stadt. Dort heißt es, Betriebe werden bevorzugt, die eine „besondere Anziehungskraft“ haben. Bei ähnlichen Fahrgeschäften sei die Attraktivität ausschlaggebend, und erst zuletzt dürfe nach dem Motto „bekannt und bewährt“ zugunsten von Schaustellern entschieden werden, die sich als zuverlässig erwiesen haben.
In Sachen Attraktivität zählt Maier zufolge nicht nur die Optik, sondern auch, wie sich ein Geschäft in die Kirchweih beziehungsweise in die Innenstadt einfügt. Und da habe der Ausschuss eindeutige Vorteile bei Drliczeks Riesenrad gesehen. Die Version des Mitbewerbers sei nämlich zwölf Meter höher und könnte in der Innenstadt „eine erdrückende Wirkung“ haben.
Das Gericht folgte diesem Argument. Allein die Stadt könne festlegen, wie viele große Fahrgeschäfte auf dem Festgelände stehen dürfen. Außerdem dürfe sie sehr wohl nach dem Kriterium Attraktivität auswählen, sie müsse ihre Entscheidung lediglich begründen können, was der Fall gewesen sei. „Für das Gericht war entscheidend, ob die Stadt Richtlinien bei der Vergabe hat und diese vernünftig anwendet“, fasst der Rechtsreferent zusammen.
In zweiten Fall war ein Gastronom vor Gericht gezogen. Maier schildert das wie folgt: Ein Ausschankbetrieb hatte bereits zu Jahresbeginn von der Stadt einen Zulassungsvertrag für die Kärwa 2012 erhalten. Allerdings wechselte der Betrieb nach einer Insolvenz den Besitzer. Der Nachfolger habe den Vertrag „eigenmächtig“ auf seine Person geändert. „So nicht!“, entschied die Stadt und vergab den Platz an einen anderen Bewerber.
800 Bewerber
Auch hier sah das Gericht keinen Handlungsbedarf. Die Stadt habe das Recht, sich ihre Partner auszusuchen. Und bei einem derartigen Vertrag gehe es nicht nur um den Betrieb, sondern auch und vor allem um die Person des Betreibers – und dieser sei nicht „einfach so“ auswechselbar. Nach den Worten von André Hollitzer vom Markt- und Liegenschaftsamt der Stadt ist stets kurz nach der Kirchweih Bewerbungsschluss für das kommende Jahr. Für die rund 280 Plätze gebe es durchschnittlich 800 Bewerber. Während die Stadträte im Kirchweihausschuss die Groß- und die Kinderfahrgeschäfte sowie die Ausschankbetriebe auswählen, kümmere sich die Verwaltung um den Rest.
Hollitzer zufolge beinhalten die Kärwa-Richtlinien auch, dass unter den sechs Großfahrgeschäften jedes Jahr zwei Neulinge dabei zu sein haben. „Wir wollen den Besuchern ja eine gewisse Abwechslung bieten“, sagt er. Dass Schausteller versuchen, ihren Platz einzuklagen, nennt er „sehr ungewöhnlich“.
Das sieht auch Wirtschaftsreferent Horst Müller so, der für die Kärwa zuständig ist. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen und ich bin heilfroh, dass die Klagen abgewiesen wurden“, sagt er. Andernfalls wären Präzedenzfälle geschaffen worden, die zu etlichen weiteren Klagen hätten führen können. Müller: „Ich halte den Gang vor Gericht in einem solchen Fall für den absolut falschen Weg.“
http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gericht-wies-schausteller-klagen-ab-1.2424557#
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Wie die FN auf Nachfrage erfuhren, hatten die Schausteller die Klagen als Eilverfahren bereits im September eingereicht. Kläger Nummer eins war nach den Worten des städtischen Rechtsreferenten Christoph Maier ein Riesenradbesitzer aus Nordrhein-Westfalen. Dieser habe gefordert, dass in Fürth auch ein anderes Riesenrad zum Zug kommen sollte – bekanntlich steht seit Jahrzehnten das der Fürther Familie Drliczek auf der Freiheit. Zudem gab der Kläger an, sein Riesenrad sei das schönere.
Das hatte der städtische Kirchweihausschuss anders gesehen und zu seiner Entscheidung wissen lassen, das der Drliczeks sei das attraktivste. Der Ausschuss stützte sich dabei laut Maier auf die Kärwa-Richtlinien der Stadt. Dort heißt es, Betriebe werden bevorzugt, die eine „besondere Anziehungskraft“ haben. Bei ähnlichen Fahrgeschäften sei die Attraktivität ausschlaggebend, und erst zuletzt dürfe nach dem Motto „bekannt und bewährt“ zugunsten von Schaustellern entschieden werden, die sich als zuverlässig erwiesen haben.
In Sachen Attraktivität zählt Maier zufolge nicht nur die Optik, sondern auch, wie sich ein Geschäft in die Kirchweih beziehungsweise in die Innenstadt einfügt. Und da habe der Ausschuss eindeutige Vorteile bei Drliczeks Riesenrad gesehen. Die Version des Mitbewerbers sei nämlich zwölf Meter höher und könnte in der Innenstadt „eine erdrückende Wirkung“ haben.
Das Gericht folgte diesem Argument. Allein die Stadt könne festlegen, wie viele große Fahrgeschäfte auf dem Festgelände stehen dürfen. Außerdem dürfe sie sehr wohl nach dem Kriterium Attraktivität auswählen, sie müsse ihre Entscheidung lediglich begründen können, was der Fall gewesen sei. „Für das Gericht war entscheidend, ob die Stadt Richtlinien bei der Vergabe hat und diese vernünftig anwendet“, fasst der Rechtsreferent zusammen.
In zweiten Fall war ein Gastronom vor Gericht gezogen. Maier schildert das wie folgt: Ein Ausschankbetrieb hatte bereits zu Jahresbeginn von der Stadt einen Zulassungsvertrag für die Kärwa 2012 erhalten. Allerdings wechselte der Betrieb nach einer Insolvenz den Besitzer. Der Nachfolger habe den Vertrag „eigenmächtig“ auf seine Person geändert. „So nicht!“, entschied die Stadt und vergab den Platz an einen anderen Bewerber.
800 Bewerber
Auch hier sah das Gericht keinen Handlungsbedarf. Die Stadt habe das Recht, sich ihre Partner auszusuchen. Und bei einem derartigen Vertrag gehe es nicht nur um den Betrieb, sondern auch und vor allem um die Person des Betreibers – und dieser sei nicht „einfach so“ auswechselbar. Nach den Worten von André Hollitzer vom Markt- und Liegenschaftsamt der Stadt ist stets kurz nach der Kirchweih Bewerbungsschluss für das kommende Jahr. Für die rund 280 Plätze gebe es durchschnittlich 800 Bewerber. Während die Stadträte im Kirchweihausschuss die Groß- und die Kinderfahrgeschäfte sowie die Ausschankbetriebe auswählen, kümmere sich die Verwaltung um den Rest.
Hollitzer zufolge beinhalten die Kärwa-Richtlinien auch, dass unter den sechs Großfahrgeschäften jedes Jahr zwei Neulinge dabei zu sein haben. „Wir wollen den Besuchern ja eine gewisse Abwechslung bieten“, sagt er. Dass Schausteller versuchen, ihren Platz einzuklagen, nennt er „sehr ungewöhnlich“.
Das sieht auch Wirtschaftsreferent Horst Müller so, der für die Kärwa zuständig ist. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen und ich bin heilfroh, dass die Klagen abgewiesen wurden“, sagt er. Andernfalls wären Präzedenzfälle geschaffen worden, die zu etlichen weiteren Klagen hätten führen können. Müller: „Ich halte den Gang vor Gericht in einem solchen Fall für den absolut falschen Weg.“
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