habe eine frage zu reihengeschäfte

katze

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Hallo erst mal

habe einige fragen zu reihengeschäfte und zwar

brauchen reihengeschefte ein baubuch ?

brauchen reihengeschäfte eine gültige ausführungsgenehmigung für fliegende bauten ?

braucht mann für ein greiferwagen eine automaten aufsteller erlaubnis ?

ich interessiere mich für greifer und (automaten) wagen und will jetzt so einiges sammeln an infos wer kann mir internet adressen geben mit fotos von greifern oder wer hat fotos von greiferwagen


ich danke

mfg katze :wink:
 
hallo wer echt nett wen mir das einer beantworten kann

ich danke

mfg
katze :wink:
 
Also, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden:
(also ich behaupte jetzt nicht, das das, was ich sage alles richtig ist. Ich bin schon ein paar Jahre nicht mehr auf der Reise...)
zB. braucht ein Schießwagen eine Schießtechnische Abnahme.
Ein Baubuch braucht er nicht in Hessen, aber z.B. in Niedersachsen schon.
Für Spielautomaten brauchts (glaube ich) immer eine Genemigung.
Ich weiß jetzt nicht, wo drunter die Greifer laufen; ich denke Geschicklichkeitsspiele...
Baubücher braucht man eigentlich immer ab einer bestimmten Göße. Frag mich jetzt aber nicht nach Maßen.
Ansonsten frag einfach mal bei dem für Dich zuständigen Bauamt nach. Die müssens wissen.
Alles Andere weiß Dein Ordnungsamt.
Ansonsten ist da noch der TÜV zu nennen, der auch meißens gefordert wird.
Aber geb die Hoffnung nicht auf: Vielleicht meldet sich noch einer, der es genauer weiß :smoke:

Gruß
Uwe
 
Also es kommt darauf an was für ein Reihengeschäft Du meinst.

Also hier In Bayern braucht man kein baubuch oder bescheinigung für Fliegende bauten wenn diese Incl. Front nicht höher als 5 m sind und nicht vom Kunden betreten werden.

Sprich Du hast einen Crepeswagen den du nur aufklappen mußt - also Front rauf seitenklappen auf und fertig.

Also wie ein normaler Verkaufswagen mit Front.

Für eine schiese gilt das selbe aber Du brauchst laut §5 eine Sicherheitsbescheinigung.

Anderst sieht es bei Grillhütten oder ähnliches mit anbau aus.

Sobald ein gast dort bewirtschaftet wird also drinen steht oder sitzt bzw die Hütte aus verschiedenen zugänglichen Anbauten besteht brauchste eine ausfuhrbescheinigung.

Wie es mit Automaten wagen ausschaust kann ich Dir nicht sagen- da kenne ich mich nicht aus.

Grüße
kappe
 
hallo ich danke für euere antworten haben mir nur ein bisschen geholfen

und ich habe noch eine frage und zwar wo bekomme ich bewerbungen von reihengeschäfte her wer kann mir da helfen oder wer hat so was oder soll ich einfach zu einem schausteller hin gen und gans höflich nachfragen ob ich eine bekomme bei mir ist nehmlich am 11.03.2005
die palmkirmes in recklinghausen da könnte ich ja ma hin gen und einfach fragen ich habe da nehmlich eine guten einfall gehabt und zwar vielleicht eine homepage machen über reihengeschäfte aber nur vielleicht mann müsste ja erst immer den besitzer von so einem geschäft fragen ob mann ein foto und infos von ihm auf der homepage über haupt veröffentlichen darf

wer fehler findet darf sie behalten :D

ich danke

mfg


katze :wink:
 

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