Denn Is
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Interessant - habe gerade auch mal ein bisschen nachgelesen, der ganze Titel der DIN ist "Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks – Sicherheit". Ich dachte immer, dass eben nur Fliegende Bauten damit beinhaltet sind, das stimmt dann aber ganz offensichtlich nicht.Wahrscheinlich ja. Der TÜV Nord schreibt dazu: "Die „neue“ Norm gilt übrigens auch für Fahrgeschäfte in Freizeitparks, die aber nicht zu den Fliegenden Bauten zählen."