Karussell-Kundin bekam Watsch’n

Wenn ich aber dienstags mit einer am Vortag gekauften Kamera wieder in den Laden komme, und sie umtauschen will, weil defekt, muß ich keine 50€ drauflegen, um das Ersatzgerät zu bekommen. Daher ist dieser Vergleich mit einer Kirmes nicht zu ziehen.

Aufklärende Grüße,
Schandi


Der Vergleich ist insofern zu ziehen, das es in beiden Fällen um ein Sonderangebot ging, das nur an einem bestimmten Tag seine Gültigkeit hat.

Dein Beispiel betrifft ja etwas völlig anderes.
Wenn Du eine Kamera kaufst die, wie sich im nachhinein herausstellt Defekt ist, hast Du selbst verständlich das Recht auf gleichwertigen Ersatz zum gleichen Preis.
Du wirst aber nicht das gleiche Recht bekommen, wenn Du am Dienstag eine Kamera kaufen willst, die noch am Montag (und nur für diesen Tag) für 49 Euro als Sonderangebot zum Verkauf stand, diese auch am Dienstag für 49 Euro zu bekommen, wo das Sonderangebot abgelaufen ist.

Und das ist nunmal passiert. Es wurde versucht ein Fahrchip einzulösen, der an diesem Tag keine Gültigkeit hatte. Somit ist der Schausteller auch nicht dazu verpflichtet diesen anzunehmen.

Wir können jetzt gerne über Kulanz und Gleichgültigkeit Diskutieren, würde aber zu nichts führen, da Kulanz immer ein vernünftiges Auftreten des Gegenüber vorraussetzt. Und da es wie beschrieben ja zu Handgreiflichkeiten (Watschn) gekommen ist, gehe ich mal genau vom Gegenteil aus.

:)
 
Wir meinen doch beide das selbe, Whis...

Was die Familientags-Chips angeht, kenne ich halt die Regelung bei den meisten Schaustellern, daß entweder zwei Stück für eine Fahrt an anderen Tagen abgegeben werden müssen oder vorher gegen Zahlung der Differenz an der Kasse der Chip in einen normalen Chip getauscht wird. Schwierig wird die Sache nur am Autoskooter..

Meistens ohne Chips fahrende Grüße,
Schandi
 
Wir meinen doch beide das selbe, Whis...



*seufz* ... ja schatz
 
Von Ware vom Montag am Dienstag kaufen spricht doch keiner,sondern eher von Montag gekauft und Dienstag umgetauscht,weil am Montag gekauft und Defekt gegehtet und dann Differenz draufzahlen mussten tun,ich mir aber nicht gefallen lassen weil ich dann haben Geld zurück genommen.
Verstanden hätte ich es ja,wenn ich es aus nichtgefallen hätte umtauschen wollen in ein anderes Gerät.
 
Es hat hier ja niemand ein Ware gekauft, sondern eine Dienstleistung.

Deswegen passt der Vergleich mit den Fahrkarten des ÖPNV hier am besten. Ich meine die Erklärung zur Festlegung eines Zeitraumes wo die Dienstleistung ihre Gültigkeit hat.

Ein Wochenendticket kann ich ja z.B. auch schon am Dienstag erwerben, muss mich aber festlegen wann dieses zu gelten hat.
 
Es hat Niemand eine Ware gekauft,die defekt war und umgetauscht werden sollte!
Es war ja ein Mixer,der heute gekauft wurde,aber erst morgen benutzt werden soll!:00008286:(Zumindest in dieser Hinsicht steht es dem Kunden offen,wann er das Gerät benutzt . . .)
Spezieller Rabatt hin-spezieller Rabatt her/ spezielle Fahrchips hin-spezielle Fahrchips her: Ich verstehe die Aufregung des Schaustellers nicht!Ich kann doch auch an jedem Fahrgeschäft meine Chips "Im Dutzdend billiger"erwerben!Da habe ich dann auch gesparrt.Und wenn es dann die "normalen"Chips sind,kann ich die auch etliche Plätze später noch einlösen,auch wenn dort ganz andere Preise gelten,da gibts dann auch keine Probleme . . .
Ich vermute stark,daß der Auslöser nicht das "Anliegen"der "Kundin"war,sondern die "Art",wie das Anliegen nähergebracht wurde . . .;)
 

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