Whisler
Kirmes Fan
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Wenn ich aber dienstags mit einer am Vortag gekauften Kamera wieder in den Laden komme, und sie umtauschen will, weil defekt, muß ich keine 50€ drauflegen, um das Ersatzgerät zu bekommen. Daher ist dieser Vergleich mit einer Kirmes nicht zu ziehen.
Aufklärende Grüße,
Schandi
Der Vergleich ist insofern zu ziehen, das es in beiden Fällen um ein Sonderangebot ging, das nur an einem bestimmten Tag seine Gültigkeit hat.
Dein Beispiel betrifft ja etwas völlig anderes.
Wenn Du eine Kamera kaufst die, wie sich im nachhinein herausstellt Defekt ist, hast Du selbst verständlich das Recht auf gleichwertigen Ersatz zum gleichen Preis.
Du wirst aber nicht das gleiche Recht bekommen, wenn Du am Dienstag eine Kamera kaufen willst, die noch am Montag (und nur für diesen Tag) für 49 Euro als Sonderangebot zum Verkauf stand, diese auch am Dienstag für 49 Euro zu bekommen, wo das Sonderangebot abgelaufen ist.
Und das ist nunmal passiert. Es wurde versucht ein Fahrchip einzulösen, der an diesem Tag keine Gültigkeit hatte. Somit ist der Schausteller auch nicht dazu verpflichtet diesen anzunehmen.
Wir können jetzt gerne über Kulanz und Gleichgültigkeit Diskutieren, würde aber zu nichts führen, da Kulanz immer ein vernünftiges Auftreten des Gegenüber vorraussetzt. Und da es wie beschrieben ja zu Handgreiflichkeiten (Watschn) gekommen ist, gehe ich mal genau vom Gegenteil aus.
Aufklärende Grüße,
Schandi
Der Vergleich ist insofern zu ziehen, das es in beiden Fällen um ein Sonderangebot ging, das nur an einem bestimmten Tag seine Gültigkeit hat.
Dein Beispiel betrifft ja etwas völlig anderes.
Wenn Du eine Kamera kaufst die, wie sich im nachhinein herausstellt Defekt ist, hast Du selbst verständlich das Recht auf gleichwertigen Ersatz zum gleichen Preis.
Du wirst aber nicht das gleiche Recht bekommen, wenn Du am Dienstag eine Kamera kaufen willst, die noch am Montag (und nur für diesen Tag) für 49 Euro als Sonderangebot zum Verkauf stand, diese auch am Dienstag für 49 Euro zu bekommen, wo das Sonderangebot abgelaufen ist.
Und das ist nunmal passiert. Es wurde versucht ein Fahrchip einzulösen, der an diesem Tag keine Gültigkeit hatte. Somit ist der Schausteller auch nicht dazu verpflichtet diesen anzunehmen.
Wir können jetzt gerne über Kulanz und Gleichgültigkeit Diskutieren, würde aber zu nichts führen, da Kulanz immer ein vernünftiges Auftreten des Gegenüber vorraussetzt. Und da es wie beschrieben ja zu Handgreiflichkeiten (Watschn) gekommen ist, gehe ich mal genau vom Gegenteil aus.