Karussell-Kundin bekam Watsch’n

Mack Rides

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Karussell-Kundin bekam Watsch’n

Bei Streit um Chip zugeschlagen Rad auf Polizeiauto geworfen - 03.08. 05:00 Uhr

FORCHHEIM - Am Sonntag besuchten bei schönem Wetter mehr als 25000 Personen das Festgelände im Kellerwald. Dabei musste die Polizei mehrmals tätig werden.
Am frühen Abend kam es am Kettenkarussell zu einer Auseinandersetzung zwischen einer Schaustellerin und einer 46-jährigen Festbesucherin, die einen Chip einlösen wollte, der angeblich nur am Familiennachmittag gilt. Im Laufe des Streites ohrfeigte die Betreiberin des Fahrgeschäftes die aus Forchheim stammende Frau, die leicht verletzt wurde.

Wenig später geriet an der Bushaltestelle in der Ringstraße der Fahrer eines Linienbusses mit einem stark alkoholisierten Pärchen, das unbedingt in den bereits schon übervollen Bus einsteigen wollte, in Streit. Erst nachdem die hinzugerufene Polizei eingriff, konnte der Bus seine Fahrt fortsetzen.

Nach 22 Uhr wurden zwei alkoholisierte Jugendliche, darunter ein 15-Jähriger mit 1,2 Promille, auf dem Festgelände aufgegriffen und ihren Eltern überstellt.

Während eine Polizeistreife vor einer Bierkneipe in der Bamberger Straße eine Streitigkeit schlichtete, warf ein bislang unbekannte Täter ein offensichtlich vorher entwendetes Fahrrad gegen den Funkstreifenwagen, wobei geringer Sachschaden entstand. Der Täter flüchtet unerkannt in Richtung Parkhaus Kronengarten.






Quelle
 
:saad: sowas geht schon mal gar nicht was sich die Besitzerin des Kettenflieger erlaubt hat, da wird noch eine Strafanzeige hinter her kommen.
 
Das weisst du doch gar nicht. Du kannst nicht sagen was da vorgefallen war das die Dame so gereizt war das sie gleich eine watsch´n verteilt hat. Wir waren nämlich nicht dabei. Was man allerdings sagen kann ist, das es bei dem Fest anscheinend richtig zur Sache ging. Vieleicht auch nicht mehr als auf anderen Veranstaltungen, aber es hat zumindest für einen Artikel in der zeitung gereicht :)
 
Das weisst du doch gar nicht. Du kannst nicht sagen was da vorgefallen war das die Dame so gereizt war das sie gleich eine watsch´n verteilt hat. Wir waren nämlich nicht dabei.


Zum anderen steht dort nicht, das die Schaustellerin evtl. vorher von der Dame angegriffen wurde. Sowas gibts nämlich auch!


Kann mich da nur anschließen ich würde da erst ne beschuldigung abgeben wenn ich selber bei dem vorfall da bei war
 
Naja, ich kann auch nicht ganz nachvollziehen warum ein Ticket was ich am Familientag erworben habe nicht mehr an anderen Tagen gültig sein soll. Schließlich,da gehe ich von aus, hat man bei dem Betreiber die Fahrt bezahlt. Das rechtfertigt aber nicht einen Angriff !!! Naja, die restlichen Vorkomnisse sind ja für ein Fest nicht ungewöhnlich.
 
Viele Schausteller haben an den Familientagen gesonderte Fahrchips, um zu verhindern, dass einige Besucher tagelang von den am verbilligten Tag erworbenen Tickets zehren. Kann ich aber auch nachvollziehen. Gibt genügend, die meinen, ihre Fahrchips erst am Familientag zu kaufen. Und dann gleich so viele, dass sie für die restlichen Spieltage reichen.
 
Viele Schausteller haben an den Familientagen gesonderte Fahrchips, um zu verhindern, dass einige Besucher tagelang von den am verbilligten Tag erworbenen Tickets zehren. Kann ich aber auch nachvollziehen. Gibt genügend, die meinen, ihre Fahrchips erst am Familientag zu kaufen. Und dann gleich so viele, dass sie für die restlichen Spieltage reichen.


Naja, das finde ich aber verständlich. Schließlich kaufst Du ja auch was im Supermarkt wenn es im Angebot ist oder nicht ????
 
Normalerweise wird es aber dann oft so gehandhabt, daß von diesen Tickets an "normalen" Tagen zwei abzugeben sind, oder aber ein Ticket gegen Zahlung der Differenz in ein vollwertiges getauscht werden kann.
 
Viele Schausteller haben an den Familientagen gesonderte Fahrchips, um zu verhindern, dass einige Besucher tagelang von den am verbilligten Tag erworbenen Tickets zehren. Kann ich aber auch nachvollziehen. Gibt genügend, die meinen, ihre Fahrchips erst am Familientag zu kaufen. Und dann gleich so viele, dass sie für die restlichen Spieltage reichen.


Richtig,mit den extra für den Familientag angefertigten Chips will man aber auch verhindern,das man dann kommt und sagt "mein Kind will nicht fahren" denen auch nur den verbilligten Preis zurückzahlt und nicht den Vollen.

Normalerweise wird es aber dann oft so gehandhabt, daß von diesen Tickets an "normalen" Tagen zwei abzugeben sind, oder aber ein Ticket gegen Zahlung der Differenz in ein vollwertiges getauscht werden kann.


So wird es auch gewesen sein,nur wird die Kundin damit nicht einverstanden gewesen sein.


Ich hatte mal einen Mixer im Selgros an einem 10%-Tag gekauft,der ging kaputt und ich ging 2 Tage später wieder hin um ihn in einen Neuen umzutauschen,die Differenz der 10% musste ich auch drauf zahlen.
 
bei uns an distels feuersteins reise und nürnberger wellenflug sind die chips vom kindertag immer gültig , muss auch nur einer abgegeben werden .
 
Ich hatte mal einen Mixer im Selgros an einem 10%-Tag gekauft,der ging kaputt und ich ging 2 Tage später wieder hin um ihn in einen Neuen umzutauschen,die Differenz der 10% musste ich auch drauf zahlen.


Das ist meines Erachtens aber nicht okay. Schließlich tauschst Du ihn um, weil er kaputt ist. Und Du hast, wenn auch zum günstigeren Preis, das Recht erworben, einen funktionsfähigen Apparat zu kaufen. Du kaust ja keine verbilligte Leistung, um sie zu einem nicht rabattierten Zeitpunkt zu nutzen. Mit einem Fahrchip also nicht zu vergleichen.

Da protestieren würdende Grüße,
Schandi
 
DA würde ich auch protestieren. Man hat das Recht auf einwandfreie Ware und wenn die innerhalb der Garantiezeit kaputt geht dann kannst du Gerät auch umtauschen oder dein Geld zurückverlangen und brauchst auch keine Nutzungsgebühr zahlen. Wenn du das Gerät im Angebot zu einem günstigeren Preis erwirbst dann hast du es ja rechtmässig bezahlt und auch das Teil muss funktionieren. Der Händler kann ja jetzt nicht von dir verlangen das du die Differenz bezahlen musst nur weil es jetzt nicht mehr im Angebot ist. Das ist ja ein Nachteil für dich.
 
Du verwechselst grade den Garantiezeitraum, mit der Gewährleistungsfrist, aber ansonsten hast du vollkommen recht.
 
Da ich "gelernt" aus der IT Branche komme und auch mehrere Jahre im Fachhandel gearbeitet habe, kann ich im Falle des Mixers sagen, dass die Vorgehensweise, bei einem Umtausch den Differenzbetrag zwischen dem Angebotspreis (also dem tatsächlichen Kaufpreis) und dem üblichen Ladenpreis einzufordern, höchst unzulässig ist und per Gesetz auch gar nicht erlaubt ist. Eine Ware wechselt bekanntlich den Eigentümer, sobald der volle Kaufpreis entrichtet ist und das ist halt der Preis, der zum Zeitpunkt des Kaufes gilt.

Es gibt natürlich Möglichkeiten gewisse Angebote von verschiedenen Zahlungweisen abhängig machen, d.h. ich kann sagen: "Das Angebot X gilt nur bei Sofortzahlung per Bar, EC- oder Kreditkarte, NICHT aber bei einer Finanzierung."

Um zum eigentlichen Thema zu kommen:
Egal, wer nun wen zuerst geschlagen hat oder auch nicht: Verkauft ein Schausteller spezielle, evtl. vergünstigte Fahrchips bei Aktionen (z.B. Familientag) und akzeptiert die Einlösung ausschließlich während der Aktionszeit, dann muß er auch auf diesen Umstand hinweisen! Macht der Schausteller das nicht, ist das Unverständnis des "Kunden" durchaus zu verstehen und auch berechtigt, denn man kauft mit dem Fahrchip ja nicht den Fahrchip selbst, sondern die Berechtigung, einmalig die Karussellfahrt in Anspruch zu nehmen (sofern man natürlich nicht gegen die "Beförderungsbestimmungen" verstößt. Der Chip ist ja nur die "Fahrkarte".
Kaufe ich mir für den ÖPNV eine spezielle Fahrkarte, z.B. ein Wochenend-Ticket, dann werde ich auch darauf hingewiesen, dass dieses nur am Wochenende von ... bis ... im Bereich xy gültig ist. Und das nicht, weil z.B. die Deutsche Bahn gerade mal gute Laune hat, sondern weil es so pflicht ist.
 
FORCHHEIM - Am Sonntag besuchten bei schönem Wetter mehr als 25000 Personen das Festgelände im Kellerwald. Dabei musste die Polizei mehrmals tätig werden.
Am frühen Abend kam es am Kettenkarussell zu einer Auseinandersetzung zwischen einer Schaustellerin und einer 46-jährigen Festbesucherin, die einen Chip einlösen wollte, der angeblich nur am Familiennachmittag gilt. Im Laufe des Streites ohrfeigte die Betreiberin des Fahrgeschäftes die aus Forchheim stammende Frau, die leicht verletzt wurde.

Diese Schaustellerin dürfte nie mehr einen Standplatz da bekommen.
 
Verkauft ein Schausteller spezielle, evtl. vergünstigte Fahrchips bei Aktionen (z.B. Familientag) und akzeptiert die Einlösung ausschließlich während der Aktionszeit, dann muß er auch auf diesen Umstand hinweisen! Macht der Schausteller das nicht, ist das Unverständnis des "Kunden" durchaus zu verstehen und auch berechtigt, denn man kauft mit dem Fahrchip ja nicht den Fahrchip selbst, sondern die Berechtigung, einmalig die Karussellfahrt in Anspruch zu nehmen (sofern man natürlich nicht gegen die "Beförderungsbestimmungen" verstößt. Der Chip ist ja nur die "Fahrkarte".



Deshalb sollte man auch mal lesen,was auf den Chips draufsteht:"Nur gültig am Familientag!!!

Genauso steht auf jedem Chip drauf "nicht zurückzahlbar".Sollte eine Zurückzahlung erfolgen,so geschieht das aus Kulanz u. nicht aus Pflicht :whislte:
 
DA würde ich auch protestieren. Man hat das Recht auf einwandfreie Ware und wenn die innerhalb der Garantiezeit kaputt geht dann kannst du Gerät auch umtauschen oder dein Geld zurückverlangen und brauchst auch keine Nutzungsgebühr zahlen. Wenn du das Gerät im Angebot zu einem günstigeren Preis erwirbst dann hast du es ja rechtmässig bezahlt und auch das Teil muss funktionieren. Der Händler kann ja jetzt nicht von dir verlangen das du die Differenz bezahlen musst nur weil es jetzt nicht mehr im Angebot ist. Das ist ja ein Nachteil für dich.


Richtig. Das einzige wäre, wenn Du vom Kauf zrücktrittst, erhältst Du natürlich nicht dfen aktuellen Normalpreis sondern den Betrag, den Du bezahlt hast.
 
DA würde ich auch protestieren. Man hat das Recht auf einwandfreie Ware.


Und das Recht haber ich auch, aus meiner Sicht, wenn ich am Familientag ein Ticket für ein Fahrgeschäft kaufe. Schließlich kaufe ich mein "Recht" das Gerät zu fahren. Gleich ob ich nun voll oder teil bezahlt habe.

Es soll ja auch Betriebe geben die ihre Platzbezogenen Sondertickets auf einem anderen Platz nicht annehmen wollen. Hab das selbst auch erlebt. Ich kaufte mir auf Platzt XY ein Ticket was natürlich ein Sonderexemplar war und war der Meinung das ich diesen 2 Wochen später auf einen anderen Platz diesen für ne Fahrt einlösen kann. Pustekuchen ! Der Betreiber war der Meinung das dieses nicht geht und ich mir doch an der Kasse mir einen neuen Chip kaufen sollte. Ich hab das irgendwie nicht eingesehen da der Fahrpreis ja der gleiche war. Seit dem mache ich einen großen Bogen um das Geschäft. Schade eigentlich. Bin da echt gerne reingegangen.


Kinners wir kommen aber absolut vom Thema ab. Finde ich zumindest.
 
Recht auf einwandfreie Ware, Protestieren, zu Unrecht .. einige sollten hier echtmal "tiiiieeef" Luft holen und ihr Recht auf Kopf einschalten nutzen.

Beispiel: Saturn Hamburg, hat 1x im Monat auf einem Montag Sonderangebote (z.B Kameras für 49 Euro) die sonst 99 Euro kosten.
Dieser Preis gilt aber nur für diesen Montag. Wer erst am Dienstag kommt und diese für den gleichen Preis haben will wie am Montag, hat halt Pech und geht leer aus. Da hilft auch kein Poltern und Pöbeln etc .. denn ein Rechtsanspruch besteht nicht!

Sonderangebot = Ausnahme-Angebot
Es besteht "KEIN RECHT" darauf, das dieses Angebot auch am nächsten Tag noch seine Gültigkeit hat!
Wenn also jemand Fahrchips kauft, die "nur am Familientag" ihre Gültigkeit haben und deshalb billiger sind und diese auch so gekennzeichnet sind, muss kein Schausteller diese an normalen Spielzeittagen Annehmen.
Wenn doch, dann passiert das aus reiner Kulanz und nicht weil er "muss"

Man sollte die Kirche echt mal im Dorf lassen und auch die Seite des Schaustellers betrachten.
Man muss sicherlich niemanden Ohrfeigen, weil er/sie/es auf gut deutsch versucht "zu Bescheissen" .. Wenn sich aber aufgrund dessen jemand weigern sollte das Geschäft zu verlassen, pöbelt und den ganzen Betrieb deswegen aufhält, muss man eben statt mit Kulanz auch mal mit nem Backs rechnen.
Und jeder der nur annähernd was mit Kirmes zu tun hat oder hatte, weiss wie sowas läuft und das es noch weitaus schlimmere Fälle gibt. Sowohl bei Schaustellern als auch bei Fahrgästen.
Und wären da nicht noch mehr Vorfälle gewesen, hätte sich auch kein Reporter oder sonst wer dafür Interessiert. Somit wurde aber aus einer Kleinigkeit wieder eine Tragödie gemacht.

:ka:
 
Beispiel: Saturn Hamburg, hat 1x im Monat auf einem Montag Sonderangebote (z.B Kameras für 49 Euro) die sonst 99 Euro kosten.
Dieser Preis gilt aber nur für diesen Montag. Wer erst am Dienstag kommt und diese für den gleichen Preis haben will wie am Montag, hat halt Pech und geht leer aus. Da hilft auch kein Poltern und Pöbeln etc .. denn ein Rechtsanspruch besteht nicht!


Wenn ich aber dienstags mit einer am Vortag gekauften Kamera wieder in den Laden komme, und sie umtauschen will, weil defekt, muß ich keine 50€ drauflegen, um das Ersatzgerät zu bekommen. Daher ist dieser Vergleich mit einer Kirmes nicht zu ziehen.

Aufklärende Grüße,
Schandi
 

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