Originally posted by Lutre@30.09.05 - 21:27
Jetzt drehst Du den Spieß aber herum, Ausganssituation von Dir war das der Veranstalter der Gelackmeierte ist, wenn Schausteller "was Besseres" gefunden haben und kurzfristig absagen.
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Warum? Darf man das nicht mal von beiden Seiten betrachten? :gruebel:
Eine Konventionalstrafe im Vertrag hat für beide Seiten jedesmal Vorteile und auch Nachteile.
Dann sieh es doch mal aus der Sicht des Veranstalters.Er wirbt ganz groß mit einer stark gefragten Neuheit, worauf hin sich mehr Unternehmen auf die Veranstaltung bewerben und vielleicht sogar auch zugelassen werden.
Plötzlich sagt die Attraktion, mit welcher regional geworben wird, ab.Der Veranstalter findet für den Platz keine andere(n) Attraktion(en), die Veranstaltung wird aufgrund weniger Besucher ein Flop und bei den anderen Betrieben fällt der Umsatz schlechter aus, als ihnen vorher versprochen wurde.Die anderen Betriebe können dann, wie schon des öfteren passiert, rückwirkend, aufgrund des mangelden Geschäftsergebnisses,welches auf die Absage der zugstarken Attraktion zurück zuführen ist, eine Minderung der Platzmiete fordern.
Und diese Kosten kann der Veranstalter anhand der Konventionalstrafe begleichen. Ob er dabei ein positives oder negatives Ergebnis erzielt, bleibt sein Geheimnis.