Kirmespläne

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Flying Circus

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Also war Heute bei der Touristik-Information., habe mich mal erkundigt wann denn die Kirmespläne herauskommen!
Mir wurde gesagt FRÜHESTENS Mitte Oktober!
Weis eigentlich einer von euch warum Die Kirmespläne immer so spät herauskommen ???
Gibt es dafür eine Erklärung???
 
Ich vermute mal das die erst rauskommen wenn genau klar ist was kommt.
Und dann werden die erst maximal einen Monat vorher gedruckt

Den ersten Plan kriegste meist auf den Homepages

Gruss
Take-Off

:bye:
 
Ganz einfach und Realität, welche keiner wahr haben will:
Wenn ich vom Jahr mal 12 Wochen Urlaub, die anfallenden Feiertage und die paar Wochen Ausfall wegen Krankheit und was es sonst noch gibt, abziehe, dann bleibt dem Beamten in Wirklichkeit nicht mehr viel Zeit, eine Kirmes zu planen. zahn
Der Leid tragende ist immer der Schausteller, denn er kann im Grunde genommen nicht weit im Vorraus planen und kann nur auf seinen Briefträger hoffen, um seine Existenz zu sichern.
 
Originally posted by muensterland1@27.09.05 - 00:04
Ganz einfach und Realität, welche keiner wahr haben will:
Wenn ich vom Jahr mal 12 Wochen Urlaub, die anfallenden Feiertage und die paar Wochen Ausfall wegen Krankheit und was es sonst noch gibt, abziehe, dann bleibt dem Beamten in Wirklichkeit nicht mehr viel Zeit, eine Kirmes zu planen.[snapback]50254[/snapback]
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30 Arbeitstage = 12 Wochen Urlaub? :gruebel:
Schau mal hier: http://www.dbw-online.de/_pdf/Urlaub.pdf
 
Originally posted by muensterland1@27.09.05 - 00:04
Der Leid tragende ist immer der Schausteller, denn er kann im Grunde genommen nicht weit im Vorraus planen und kann nur auf seinen Briefträger hoffen, um seine Existenz zu sichern.




Die Platzvergabe an die Schausteller erfolgt doch schon lange bevor die Beschickung der Allgemeinheit bekannt gegeben wird... das hat doch mit dem Drucken der Veranstaltungslagepläne oder ähnlichem gar nichts zu tun.


Es ist ja auch ziemlich blöd - was leider bei kleineren Veranstaltungen des öfteren passiert - wenn mit einer Attraktion bereits geworben wird (auf Plakaten etc.), die gar nicht auf der Kirmes steht, weil der Schausteller doch einen besseren Platz bekommen hat und absagte.
 
Originally posted by Whitechariot@27.09.05 - 02:20
Es ist ja auch ziemlich blöd - was leider bei kleineren Veranstaltungen des öfteren passiert - wenn mit einer Attraktion bereits geworben wird (auf Plakaten etc.), die gar nicht auf der Kirmes steht, weil der Schausteller doch einen besseren Platz bekommen hat und absagte.
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Würde mal sagen , da ist dann der Veranstalter mit Schuld.Warum schreibt der Veranstalter nicht eine Konventionalstrafe im Vertrag?
Wo anders in der Wirtschaft wird es bei Nichterfüllung des Vertrages doch auch genacht.
Und jedes Únternehmen würde sich freuen, im Februar schon zu wissen, wo es sich im Laufe des Jahres befindet.
 
Nur was nützt die Konventionalstrafe, wenn der Schausteller abgesagt hat und die Attraktion mit der schon geworben hat schlicht und einfach fehlt?

Übrigens passiert sowas auch auf großen Plätzen, bestes Beispiel wäre Imperator und Oberhausen-Sterkrade.
 
Eben. Es gibt immer mal wieder kurzfristige Änderungen auf einem Kirmesplatz. Kann ja auch sein, dass ein Geschäft plötzlich aus welchem Grund auch immer, nicht auf dem vorgesehenen Platz aufgebaut werden kann, weil ein paar Zentimeter fehlen.
 
Originally posted by Lutre@28.09.05 - 21:47
Nur was nützt die Konventionalstrafe, wenn der Schausteller abgesagt hat und die Attraktion mit der schon geworben hat schlicht und einfach fehlt?

Übrigens passiert sowas auch auf großen Plätzen, bestes Beispiel wäre Imperator und Oberhausen-Sterkrade.
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Dann geht es zu Lasten des Schaustellers, indem er die vorher im Vertrag festgeschriebene Strafe bezahlt. Manch einer wird es sich dann sicherlich mehrmals überlegen.
 
Auch, wenn ein Kirmesarchitekt sich versehentlich "vermessen" hat und dadurch ein Geschäft nicht aufgebaut werden kann? Ich kenne die Regeln nicht und weiß auch nicht wie solche Verträge aussehen.
 
Originally posted by Polyp-Fan@28.09.05 - 21:49
Eben. Es gibt immer mal wieder kurzfristige Änderungen auf einem Kirmesplatz. Kann ja auch sein, dass ein Geschäft plötzlich aus welchem Grund auch immer, nicht auf dem vorgesehenen Platz aufgebaut werden kann, weil ein paar Zentimeter fehlen.
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Wenn der Veranstalter nicht richtig messen kann, hat er den "Schwarzen Peter" und zahlt die Konventionalstrafe.
Nur dumm für den Schausteller, wenn er falsche Maße angegeben oder nicht ganz genau aufgebaut hat.



Ich erinnere mich noch an einer Veranstaltung, wo man mehr Verträge abgeschlossen hatte, mit dem Gedanken, irgend jemand kommt eh nicht. Hat der Veranstalter aber Pech gehabt, denn jeder kam. So konnte der Veranstalter nur seine "Brieftasche" zücken und einer fuhr wieder weg.
Am Wochenende hat er sich übrigens kaputt gelacht, denn es war verregnet und sein Geld war drin!
 
Originally posted by muensterland1@28.09.05 - 22:24
Dann geht es zu Lasten des Schaustellers, indem er die vorher im Vertrag festgeschriebene Strafe bezahlt. Manch einer wird es sich dann sicherlich mehrmals überlegen.
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Mal so eine allgemeine Frage zwischendurch, habt ihr euch schon einmal Gedanken gemacht warum es so viele Sachen im Leben per Vorauskasse gibt?

Ich möchte hier jetzt keiner Partei (Veranstalter und Schausteller) etwas in die Schuhe schieben, aber ist mir mal so aufgefallen.

Außerdem bin ich auch nur ein Fan und habe von dem ganzen System, wie Polyp-Fan keine Ahnung davon.
 
Originally posted by Lutre@28.09.05 - 22:48
Mal so eine allgemeine Frage zwischendurch, habt ihr euch schon einmal Gedanken gemacht warum es so viele Sachen im Leben per Vorauskasse gibt?
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Weil in "Scheiß-Deutschland" keiner mehr Monate lang hinter seinem Geld her laufen will und kann.
Mache ich auch nicht mehr mit. Eine Mahnung senden,nach 7 Tagen nicht bezahlt- ohne weitere Aufforderung sofort Mahnbescheid! Anschließend Zivilklage einreichen mit anschließender Pfändung.
Pfändung nicht möglich, Antrag stellen auf Zwangs-(Privat)-Insolvenz und Offenbarungseid.
:bye:
 
Das mit der Vertragsstrafe bei Absage des Platzes ist immer so eine sache. Ich könnte mir gut vorstellen das gerade bei kleinen oder schlechten Plätzen bei denen ich als Schausteller gerade meine Unkosten herreinbringe, in einem solchen Fall keiner mehr eine Zusage versenden würde.

Gruß Alex
 
Originally posted by muensterland1@29.09.05 - 00:58
Weil in "Scheiß-Deutschland" keiner mehr Monate lang hinter seinem Geld her laufen will und kann.
Mache ich auch nicht mehr mit. Eine Mahnung senden,nach 7 Tagen nicht bezahlt- ohne weitere Aufforderung sofort Mahnbescheid! Anschließend Zivilklage einreichen mit anschließender Pfändung.
Pfändung nicht möglich, Antrag stellen auf Zwangs-(Privat)-Insolvenz und Offenbarungseid.
:bye:
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Manchmal gefällt mir die Wortwahl nicht.

@ muensterland1

Siehste, und nun stell Dir mal vor es bezahlt jemand eine Konventionalstrafe nicht. Das ist das Gleiche in Grün.

Im Reisegewerbe könnte ich mir vorstellen, das das jeweilige Unternehmen - was die Strafe nicht bezahlt - in Zukunft nicht mehr auf die Veranstaltung darf.
 
Originally posted by Lutre@30.09.05 - 09:49
Im Reisegewerbe könnte ich mir vorstellen, das das jeweilige Unternehmen - was die Strafe nicht bezahlt - in Zukunft nicht mehr auf die Veranstaltung darf.
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Darf schon,aber erst, wenn die Schuld beglichen ist.
Wer seine Platzmiete nicht bezahlt hat, kommt beim nächsten mal auch nicht mehr auf dem Platz.

Es ist halt genauso, wie wo anders auch.
Was passiert, wenn der Bauunternehmer Dein Haus nicht fristgerecht fertiggestellt hat und Du hast Deine Wohnung schon zum nächsten ersten gekündigt?

Aber versetz Dich doch mal in die Lage eines Schaustellers. Du hast Anfang des Jahres mit einem Veranstalter einen Vertrag geschlossen und stattdessen auf einen anderen Platz verzichtet. Du fährst mit Deiner (Loppingachterbahn??) zum Aufbauen auf den Platz und der Veranstalter sagt nur trocken: "Wir nehmen Dich doch nicht, fahr mal wieder!"

Was machst Du? Worauf bestehst Du?


Daher kann ich nur bekräftigen, das in jedem Vertrag eine Konventionalstrafe stehen muß.
 
Originally posted by alex@29.09.05 - 19:42
Das mit der Vertragsstrafe bei Absage des Platzes ist immer so eine sache. Ich könnte mir gut vorstellen das gerade bei kleinen oder schlechten Plätzen bei denen ich als Schausteller gerade meine Unkosten herreinbringe, in einem solchen Fall keiner mehr eine Zusage versenden würde.

Gruß Alex
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"Unkosten" gibt es nicht.Es gibt nur Kosten.

Solche Plätze fährt man erst an, wenn sich wo anders wirklich nichts mehr ergibt.Und auch dann nur, wenn die Platzkosten niedrig oder gar nicht vorhanden sind.

Und mal anders gedacht:
Auf einen kleinen Platz kann man unter Umständen genauso viel in der Kasse haben, wie ein großer Platz, wo einem die Kosten nahezu erdrücken.
 
Originally posted by muensterland1@30.09.05 - 14:40
Darf schon,aber erst, wenn die Schuld beglichen ist.
Wer seine Platzmiete nicht bezahlt hat, kommt beim nächsten mal auch nicht mehr auf dem Platz.

Es ist halt genauso, wie wo anders auch.
Was passiert, wenn der Bauunternehmer Dein Haus nicht fristgerecht fertiggestellt hat und Du hast Deine Wohnung schon zum nächsten ersten gekündigt?

Aber versetz Dich doch mal in die Lage eines Schaustellers. Du hast Anfang des Jahres mit einem Veranstalter einen Vertrag geschlossen und stattdessen auf einen anderen Platz verzichtet. Du fährst mit Deiner (Loppingachterbahn??) zum Aufbauen auf den Platz und der Veranstalter sagt nur trocken: "Wir nehmen Dich doch nicht, fahr mal wieder!"

Was machst Du? Worauf bestehst Du?
Daher kann ich nur bekräftigen, das in jedem Vertrag eine Konventionalstrafe stehen muß.
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Jetzt drehst Du den Spieß aber herum, Ausganssituation von Dir war das der Veranstalter der Gelackmeierte ist, wenn Schausteller "was Besseres" gefunden haben und kurzfristig absagen.
 
Originally posted by Lutre@30.09.05 - 21:27
Jetzt drehst Du den Spieß aber herum, Ausganssituation von Dir war das der Veranstalter der Gelackmeierte ist, wenn Schausteller "was Besseres" gefunden haben und kurzfristig absagen.
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Warum? Darf man das nicht mal von beiden Seiten betrachten? :gruebel:
Eine Konventionalstrafe im Vertrag hat für beide Seiten jedesmal Vorteile und auch Nachteile.

Dann sieh es doch mal aus der Sicht des Veranstalters.Er wirbt ganz groß mit einer stark gefragten Neuheit, worauf hin sich mehr Unternehmen auf die Veranstaltung bewerben und vielleicht sogar auch zugelassen werden.
Plötzlich sagt die Attraktion, mit welcher regional geworben wird, ab.Der Veranstalter findet für den Platz keine andere(n) Attraktion(en), die Veranstaltung wird aufgrund weniger Besucher ein Flop und bei den anderen Betrieben fällt der Umsatz schlechter aus, als ihnen vorher versprochen wurde.Die anderen Betriebe können dann, wie schon des öfteren passiert, rückwirkend, aufgrund des mangelden Geschäftsergebnisses,welches auf die Absage der zugstarken Attraktion zurück zuführen ist, eine Minderung der Platzmiete fordern.
Und diese Kosten kann der Veranstalter anhand der Konventionalstrafe begleichen. Ob er dabei ein positives oder negatives Ergebnis erzielt, bleibt sein Geheimnis.
 
@ muensterland1

Sag mal, auf welcher Seite stehst Du? Fan? Schausteller? Veranstalter? Du reitest mir zulange auf der Konventionalstrafe herum.

Außerdem frage ich mich was das alles mit Kirmesplänen zu tun hat.
 
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