KMG gewinnt Urheberrechtsprozess gegen Freak Out-Kopien aus Tschechien und Co.

Tobias Dreher

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Quelle:
http://www.carnivalwarehouse.com/brnews/newsarticle.asp?ID=663#.VEirgm0dndM.facebook

Kurz zusammengefasst für diejenigen, die des Englischen nicht so mächtig sind:

KMG klagte in den Niederlanden gegen den Hersteller und Betreiber einer tschechischen Freak Out-Kopie, die dieses Jahr in den Niederlanden an den Start gegangen ist (sprich: den Hang Over von Dauphin).

Vor Gericht bekam KMG Recht zugesprochen, da weder Betreiber noch Hersteller Anstrengungen anegestellt haben, das Geschäft in seiner Erscheinungsweise entscheidend anders aussehen zu lassen als die Freak Outs aus dem Hause KMG.Stil, Modelle, verwendete Technologie, Farben und Dekoration seien 1 zu 1 von bestehenden KMG-Modellen kopiert.

Als Konsequenz müssen die Beklagten alle Gerichtskosten tragen. Der Hang Over darf in den Niederlanden nicht mehr betrieben werden, da sonst eine Strafzahlung in Höhe von 20 000 Euro pro Betriebstag vom Betreiber geleistet werden muss.

Weiterhin will KMG auch in anderen europäischen Ländern gegen das Betreiben osteuropäischer Freak Out-Kopien klagen.

Hintergrund der Klage ist neben des Erscheinens einer solchen Kopie im Heimatland von KMG auch der tödliche Unfall einer tschechischen Anlage auf einer spanischen Kirmes vor etwa zwei Jahren, die eine Sicherheitskontrolle auch der von KMG gebauten Anlagen nach sich zog.
 
mediapac schrieb:
Richtig so zu klagen! Möchte nicht Wissen viele Huss Geschäfte in China 1:1 nach gebaut wurden, das alte Prinzip, ein Original Modell bestellen und dann nachbauen und Schweinepreise machen.
So sieht es aus. Wir hatten doch hier sogar mal einen Chinesichen Hersteller wo man nur kopierte Geschäfte gefunden hat wie auch den Flying Circus Klon. Daher absolut richtig zu klagen

EDIT: Ok lange muss man da nicht suchen

http://en.nanfangrides.com/products_list/&pmcId=1aec4be3-5331-41c5-92f1-9f051bb0b2c2&comp_stats=comp-FrontProductsCategory_showProducts01-1303357784284.html
 
Jankru schrieb:
Ja, aber die Firma mit dem Flying Circus kann nicht mehr klagen.

Der Name "Hang Over" scheint aber auch generell unter keinem guten Stern zu stehen.
Das stimmt, aber schau mal was es noch gibt ^^

Top Scan Kopie, Roll Over Kopie, Condor Kopie, Enterprise Kopie, Mondial Swinger Kopie, ect.
 
Homie1990 schrieb:
So sieht es aus. Wir hatten doch hier sogar mal einen Chinesichen Hersteller wo man nur kopierte Geschäfte gefunden hat wie auch den Flying Circus Klon. Daher absolut richtig zu klagen

EDIT: Ok lange muss man da nicht suchen

http://en.nanfangrides.com/products_list/&pmcId=1aec4be3-5331-41c5-92f1-9f051bb0b2c2&comp_stats=comp-FrontProductsCategory_showProducts01-1303357784284.html
Die Seite habe ich ja noch nie gesehen, die haben ja alles gnadenlos kopiert und bieten das mal eben ganz Offiziell an
Da ich ja alte Schule bin, Flippe ich gleich aus!!!!, den Condor da, ist ja alles geklaut
 
mediapac schrieb:
Die Seite habe ich ja noch nie gesehen, die haben ja alles gnadenlos kopiert und bieten das mal eben ganz Offiziell an
Da ich ja alte Schule bin, Flippe ich gleich aus!!!!, den Condor da, ist ja alles geklaut
Die Seite wurde hier im Forum schonmal wo erwähnt, daher wusste ich noch etwa wonach ich suchen muss ^^
Ja echt schon krass was die da alles kopiert haben. Vorallem Mondial und Huss Fahrgeschäfte
 
Latscho2012 schrieb:
Ist das der gleiche Hersteller von dem auch X-Flight gebaut wurde?

Das könnte dann ja Uebel werden....
Dürfte der gleiche sein und ich bin froh dass Kmg die verklagt hat von mir aus soll auch Rausch angea........ werden, denn ich finde dass es frech ist diese Kopien.
 
Allerdings, war dieses Verfahren einen Kurzverfahren bei der "Voorzieningenrechter" in den Niederlanden.

Dieses Gericht ist nicht der Instanz der einen entgültiges Urteil nimmt. Wass hier passiert ist, ist folgendes:

1. De Anwalt von KMG hat Dauphin gefragt das Betreiben der Hang Over zu stoppen, weil es einen Verstoss gegen das Copyright gibt.

2. KMG klagt mit einen '" Bodemprocedure" (das heist, einen Gerichtsgang wobei das Gericht sehr genau die beide Machines durch Sachverständigen prüfen läst, um zu Urteilen ob wirklich einen Verstoss gegen das Copyright da ist). Dieser Prozessgang kann aber schon sehr lange dauern, weil die beide Parteien immer wieder die Sachverständigen Informationen geben sollen. Das kann Jahren dauern.

3. Der Anwalt von Dauphin macht deutlich das Dauphin nicht das Betreiben der Hang Over stoppt, so lange es noch keinen Urteil vom Gericht gibt. Der Verstoss gibt es nicht, laut Dauphin.

4. KMG geht zum "Voorzieningenrechter" und fragt ob der Bereit ist, während die Laufzeit der "Bodemprocedure" das Betreiben der Hang Over von Dauphin direkt zu untersagen (Kurzverfahren), weil die Verstoss so gross ist, das nach dem Urteil von KMG kein anderes Urteil zu erwarten ist, das die Hang Over einen Kopie von Freak out ist, und der Schaden von KMG weiter geht, jeden Tag das dieser Anlage im Betrieb ist.

5. Dieses Gericht spricht dieses Urteil aus.

Dieses Urteil ist ja nicht entgültig, weil in der "Bodemprocedure" theoretisch noch einen anderen Urteil kommen kann. Die Frage ist nur, ob Dauphin mit dieses Urteil in diesen "Bodemprocedure" weiter machen wird. Dauphin kann auch noch Berufung bei einen höhere "Voorzieningenrechtbank" einlegen, gegen dieser Beschluss. Immerhin, hat einen Beschluss einen "Voorzieningenrechter" immer die Folge das während einen Berufung oder die "Bodenprocedure" die Anlage nicht in den Niederlanden spielen kann (aber in andere Länder der EU soll KMG neue Prozessen starten, um dieses zu untersagen).

Dieses ist nur der ersten Schritt. Und auch: wenn einen Freak Out kopie ja mit einen ganz andere Beleuchtung, Farben und Dekoration auf die Reise ist, ist es meine Meinung nach auch fraglich ob dieses Urteil auch dafür gibt. NIcht umsonsst hat der "Voorzieningenrechter" im Urteil die fast gleiche Beleuchtung, Farben und Dekoration genennt. Da gibt es schon ein bisschen Raum für andere Schausteller mit so einen Geschäft.

Sicher, KMG hat mit dieser Urteil gewonnen, aber die sind noch gar nicht fertig und dieser Typ von Prozessen sind mit sehr hohe Kosten betroffen. Dieser € 15.000 ist sicher nicht genug, weil da viele Arbeitsstunden auch von eigenen KMG Personal gemacht sind...

Es gibt also nur Verlierer im Prozessen wie diese, meine Meinung nach...

Daneben soll man natürlich nicht vergessen, das es KMG ist, die dieses Urteil im Publizität gebracht hat. Das Urteil ist unabhängig, das Bericht darüber nicht. Also: Futter für Anwälte...
 
Omnibus78 schrieb:
Gilt dann woll auch für den v.i.p in der Schweiz
An solchen Verwechslungen merkt man dann auch, dass es schon richtig von KMG ist, diese Klage(n) zu führen.

Plus: Natürlich ist es auch klar, dass das ein wenig in Richtung Vermarktung für KMG geht (vor allem nach dem durchaus erlittenen Image-Schaden, den auch KMG [unberechtigterweise] nach dem Unfall in Spanien traf). Frei nach dem Motto: Kauft eure Schaukel lieber bei uns, dann geht ihr auch auf Nummer sicher, keine Klage von uns zu erhalten...
 
Ja, bye bye made in Europe. Die Chinesen scheinen wirklich fast alles zu kopieren. Aber gut, so ein Fahrgeschäft made in China muss natürlich auch erstmal hier eine Zulassung erhalten. Da bin ich mir nicht so sicher, ob das so einfach ist. Es gibt ja auch zahlreiche amerikanische Fahrgeschäfte, die nie den Weg auf unsere Plätze gefunden haben.
 
Benedikt Garbers schrieb:
Dürfte der gleiche sein und ich bin froh dass Kmg die verklagt hat von mir aus soll auch Rausch angea........ werden, denn ich finde dass es frech ist diese Kopien.
Wieso muss ein Schausteller beim Marktführer sein Geschäft kaufen wenn er es wo anders billiger bekommt.

Verklagt wurde ja der Hersteller und nicht die Schausteller die sich solche Grschäfte kauften. Meinst du der Hersteller holt seine schon Verkauften Geschäfte zurück und erstattet den Schaustellern 1:1 den Kaufpreis zurück ?
 
Das ist doch wie beim Autokauf, gleiche PS-Zahl , Türnzahl gibts beim Audi ( Beispiel!!) billiger als beim Konkurrenten BMW , was werde Ich wohl dann kaufen.

Und nur weil mancher Hersteller billiger ist , ist er nicht gleich schlechter...
 
Nicht nur der Hersteller würde durch KMG verklagt, sondern auch der Schausteller die das Geschäft vom Hersteller gekauft hat...

Das Niederländisches Urteil gilt nur für die Schausteller, nicht für den Hersteller vom Geschäft...

Also: billiger kaufen heisst in diese Fälle ganz teuere Anwälte und Umsatzverlust...
 
Dss schrieb:
Das ist doch wie beim Autokauf, gleiche PS-Zahl , Türnzahl gibts beim Audi ( Beispiel!!) billiger als beim Konkurrenten BMW , was werde Ich wohl dann kaufen.


Und nur weil mancher Hersteller billiger ist , ist er nicht gleich schlechter...
Na ja, das kann mal wohl nicht mit Autos vergleichen.Beim Auto geht auch um Image.
 
Sven Funke schrieb:
Na ja, das kann mal wohl nicht mit Autos vergleichen.Beim Auto geht auch um Image.
Das ist ausschließlich Ansichtsache, wenn es bei nem Auto um Image geht, dann bei nem Geachäft ja wohl auch.
 

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