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Quelle:
http://www.carnivalwarehouse.com/brnews/newsarticle.asp?ID=663#.VEirgm0dndM.facebook
Kurz zusammengefasst für diejenigen, die des Englischen nicht so mächtig sind:
KMG klagte in den Niederlanden gegen den Hersteller und Betreiber einer tschechischen Freak Out-Kopie, die dieses Jahr in den Niederlanden an den Start gegangen ist (sprich: den Hang Over von Dauphin).
Vor Gericht bekam KMG Recht zugesprochen, da weder Betreiber noch Hersteller Anstrengungen anegestellt haben, das Geschäft in seiner Erscheinungsweise entscheidend anders aussehen zu lassen als die Freak Outs aus dem Hause KMG.Stil, Modelle, verwendete Technologie, Farben und Dekoration seien 1 zu 1 von bestehenden KMG-Modellen kopiert.
Als Konsequenz müssen die Beklagten alle Gerichtskosten tragen. Der Hang Over darf in den Niederlanden nicht mehr betrieben werden, da sonst eine Strafzahlung in Höhe von 20 000 Euro pro Betriebstag vom Betreiber geleistet werden muss.
Weiterhin will KMG auch in anderen europäischen Ländern gegen das Betreiben osteuropäischer Freak Out-Kopien klagen.
Hintergrund der Klage ist neben des Erscheinens einer solchen Kopie im Heimatland von KMG auch der tödliche Unfall einer tschechischen Anlage auf einer spanischen Kirmes vor etwa zwei Jahren, die eine Sicherheitskontrolle auch der von KMG gebauten Anlagen nach sich zog.
http://www.carnivalwarehouse.com/brnews/newsarticle.asp?ID=663#.VEirgm0dndM.facebook
Kurz zusammengefasst für diejenigen, die des Englischen nicht so mächtig sind:
KMG klagte in den Niederlanden gegen den Hersteller und Betreiber einer tschechischen Freak Out-Kopie, die dieses Jahr in den Niederlanden an den Start gegangen ist (sprich: den Hang Over von Dauphin).
Vor Gericht bekam KMG Recht zugesprochen, da weder Betreiber noch Hersteller Anstrengungen anegestellt haben, das Geschäft in seiner Erscheinungsweise entscheidend anders aussehen zu lassen als die Freak Outs aus dem Hause KMG.Stil, Modelle, verwendete Technologie, Farben und Dekoration seien 1 zu 1 von bestehenden KMG-Modellen kopiert.
Als Konsequenz müssen die Beklagten alle Gerichtskosten tragen. Der Hang Over darf in den Niederlanden nicht mehr betrieben werden, da sonst eine Strafzahlung in Höhe von 20 000 Euro pro Betriebstag vom Betreiber geleistet werden muss.
Weiterhin will KMG auch in anderen europäischen Ländern gegen das Betreiben osteuropäischer Freak Out-Kopien klagen.
Hintergrund der Klage ist neben des Erscheinens einer solchen Kopie im Heimatland von KMG auch der tödliche Unfall einer tschechischen Anlage auf einer spanischen Kirmes vor etwa zwei Jahren, die eine Sicherheitskontrolle auch der von KMG gebauten Anlagen nach sich zog.