Konventionalstrafe / Was passiert bei Absagen

colt seavers

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Gibt es bei Festausschüssen so etwas wie Vertragstrafen. Also wenn der Schausteller eine Zusage für den Platz bekommt, aber kurzfristig warum auch immer absagen muss. Muss dann der Schausteller für Ersatz sorgen bzw. Strafgebühr zahlen. Oder hat der Veranstalter meistens noch 'Einspringer' im Petto. Wenn der Platz wegen Absage leer bleibt ist ja doof.
 
Ich habe heute einen Bericht über die Kiliankirmes 2014 gefunden. Damals hat der Gladiator kurzfristig abgesagt. Laut des Berichtes hat sich die Stadt damals an das Rechtsamt gewandt . Der Schausteller sollte die Standgebühren ( 900€ ) sowie eine 100 prozentige Konventionalstrafe ( 900€ ) bezahlen. Hier der Link zum Artikel:

 
Ich habe heute einen Bericht über die Kiliankirmes 2014 gefunden. Damals hat der Gladiator kurzfristig abgesagt. Laut des Berichtes hat sich die Stadt damals an das Rechtsamt gewandt . Der Schausteller sollte die Standgebühren ( 900€ ) sowie eine 100 prozentige Konventionalstrafe ( 900€ ) bezahlen. Hier der Link zum Artikel:


1.800 Euro zahlen die doch aus der 'Portokasse. Da sollte mindestens eine 5stellige Vertragsstrafe fällig sein. Und zwar auf egal welchem Platz.
 
Junge junge ich glaube nicht das die heute jeder mal eben aus der Portokasse zahlt aber wenn ihr meint

1.800 ist doch nichts für ein unternehmen, also ich bitte dich. Da muss im Vertrag schon ne Konventionalstrafe stehen, die so hoch ist, dass man es gar nicht erst versucht (für unverschuldete Absagen natürlich nicht). Und das ist rechtlich mit Sicherheit möglich.
 
Ich denke solange der Schausteller den Vertrag nicht rechtsbindend unterschrieben hat, haftet er für nix, oder ?

(y)
 
Ich glaube nicht, daß irgendein Schausteller 1.800 Euro aus der Portokasse nimmt.
Ich glaube aber, daß wenn man einen Platz kurzfristig absagt, der neue Platz so gut sein muss, das die 1.800 Euro nicht sonderlich weh tun. Denn sonst würde es keinen Sinn machen.

Die 1.800 Euro waren anscheinend auch nur ein Beispiel.
Dass ein Schausteller ganz kurzfristig einen anderen Platz anfährt, kann auch ganz andere Gründe als "Umsatz" haben.
Zum Beispiel die Hoffnung oder Aussicht diesen neuen Platz in Zukunft jährlich zu bekommen. Oder auch dass der neue Platz ganz kurzfristig einen Ersatz suchte und viel näher als Anschlußplatz ist. Selbst dann lohnen sich die "1.800 Euro" schon.

Blödes Beispiel: Ich stehe mit meinem Fahrgeschäft in Hamburg. Mein eigentlich angekündigter Platz ist Rosenheim. Nun bekomme ich einen Anruf, ob ich nach Bremen kommen könne.
Also wären die Fahrtkosten für 3 Transporte plus Wohn- und Mannschaftswagen, dazu Fahrerlohn weitaus höher als die Strafe.

Ich finde aber auch, daß die Strafe, wenn man ganz kurzfristig absagt und keinen adäquaten Ersatz bereit stellt, auf jeden Fall bei Fahrgeschäften mindestens 10.000 Euro und bei Riesenräder oder Achterbahnen mindestens 25.000 Euro betragen sollte.

Im Umkehrschluß sollte der Schausteller, der einspringt kein Standgeld bezahlen müssen.
 
Ich glaube nicht, daß irgendein Schausteller 1.800 Euro aus der Portokasse nimmt.
Ich glaube aber, daß wenn man einen Platz kurzfristig absagt, der neue Platz so gut sein muss, das die 1.800 Euro nicht sonderlich weh tun. Denn sonst würde es keinen Sinn machen.

Die 1.800 Euro waren anscheinend auch nur ein Beispiel.
Dass ein Schausteller ganz kurzfristig einen anderen Platz anfährt, kann auch ganz andere Gründe als "Umsatz" haben.
Zum Beispiel die Hoffnung oder Aussicht diesen neuen Platz in Zukunft jährlich zu bekommen. Oder auch dass der neue Platz ganz kurzfristig einen Ersatz suchte und viel näher als Anschlußplatz ist. Selbst dann lohnen sich die "1.800 Euro" schon.

Blödes Beispiel: Ich stehe mit meinem Fahrgeschäft in Hamburg. Mein eigentlich angekündigter Platz ist Rosenheim. Nun bekomme ich einen Anruf, ob ich nach Bremen kommen könne.
Also wären die Fahrtkosten für 3 Transporte plus Wohn- und Mannschaftswagen, dazu Fahrerlohn weitaus höher als die Strafe.

Ich finde aber auch, daß die Strafe, wenn man ganz kurzfristig absagt und keinen adäquaten Ersatz bereit stellt, auf jeden Fall bei Fahrgeschäften mindestens 10.000 Euro und bei Riesenräder oder Achterbahnen mindestens 25.000 Euro betragen sollte.

Im Umkehrschluß sollte der Schausteller, der einspringt kein Standgeld bezahlen müssen.
Manchmal frage ich mich wirklich was für Umsatz Zahlen bei euch im Kopf rum schwirren. Wenn so hohe Strafen verhängt würden , würde kein Schausteller mehr die Verträge unterschrieben. Ihr wisst nicht mal was ein Schausteller auf den Plätzen umsetzt und schreibt dann so ein sch...
Nicht bei jedem Platz gibt es schwarze Zahlen zu schreiben.
 
Manchmal frage ich mich wirklich was für Umsatz Zahlen bei euch im Kopf rum schwirren. Wenn so hohe Strafen verhängt würden , würde kein Schausteller mehr die Verträge unterschrieben. Ihr wisst nicht mal was ein Schausteller auf den Plätzen umsetzt und schreibt dann so ein sch...
Nicht bei jedem Platz gibt es schwarze Zahlen zu schreiben.
Du hast anscheinend mein Posting nicht verstanden.
Du hast aber natürlich die Möglichkeit, dir das nochmal ganz in Ruhe durchzulesen.

Wenn die Konventionalstrafe bei unnötigen, kurzfristigen Absagen (weil kurzfristig ein anderer Platz zugesagt hat) so hoch ist, wie angesprochen, würde derjenige es sich dreimal überlegen.

Vielleicht kannst Du mich aber auch über die Umsätze aufklären, damit ich das besser einsortieren kann.

Im Übrigen muss ich mich auskennen. Denn nach meinem ersten Beitrag hier wurde ich zur Kirmesaushilfe ernannt :ROFLMAO::mad:
 
Manchmal frage ich mich wirklich was für Umsatz Zahlen bei euch im Kopf rum schwirren. Wenn so hohe Strafen verhängt würden , würde kein Schausteller mehr die Verträge unterschrieben. Ihr wisst nicht mal was ein Schausteller auf den Plätzen umsetzt und schreibt dann so ein sch...
Nicht bei jedem Platz gibt es schwarze Zahlen zu schreiben.
Da bin ich ganz deiner Meinung aber die Zahlen die über die Riesenradstandgelder beim Hessentag hier veröffentlicht
wurden scheinen die mehrheit dazu aufzustacheln höhere Strafen zu forden.(Leider) Denn wenn das alle Millionäre
wären müßten die eh nichts mehr arbeiten ,sind aber alles nur ganz normale reisende Gewerbebetriebe die von
Gewinnen leben und Betriebswirtschaftlich denken und handeln müßen wen sie Überleben wollen .
 

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