Ich glaube nicht, daß irgendein Schausteller 1.800 Euro aus der Portokasse nimmt.
Ich glaube aber, daß wenn man einen Platz kurzfristig absagt, der neue Platz so gut sein muss, das die 1.800 Euro nicht sonderlich weh tun. Denn sonst würde es keinen Sinn machen.
Die 1.800 Euro waren anscheinend auch nur ein Beispiel.
Dass ein Schausteller ganz kurzfristig einen anderen Platz anfährt, kann auch ganz andere Gründe als "Umsatz" haben.
Zum Beispiel die Hoffnung oder Aussicht diesen neuen Platz in Zukunft jährlich zu bekommen. Oder auch dass der neue Platz ganz kurzfristig einen Ersatz suchte und viel näher als Anschlußplatz ist. Selbst dann lohnen sich die "1.800 Euro" schon.
Blödes Beispiel: Ich stehe mit meinem Fahrgeschäft in Hamburg. Mein eigentlich angekündigter Platz ist Rosenheim. Nun bekomme ich einen Anruf, ob ich nach Bremen kommen könne.
Also wären die Fahrtkosten für 3 Transporte plus Wohn- und Mannschaftswagen, dazu Fahrerlohn weitaus höher als die Strafe.
Ich finde aber auch, daß die Strafe, wenn man ganz kurzfristig absagt und keinen adäquaten Ersatz bereit stellt, auf jeden Fall bei Fahrgeschäften mindestens 10.000 Euro und bei Riesenräder oder Achterbahnen mindestens 25.000 Euro betragen sollte.
Im Umkehrschluß sollte der Schausteller, der einspringt kein Standgeld bezahlen müssen.