lkw maut !?

P

Prodomo16

Müssen Schausteller und Cirkus Leute Maut für Autobahn bezahlen? :chin: respect
 

Kevin Leppien

Stammuser
Stammuser
Registriert
13 Mai 2005
Beiträge
553
Likes:
2.458
Alter
31
Originally posted by Prodomo16@21.06.05 - 16:24
Müssen Schausteller und Cirkus Leute Maut für Autobahn bezahlen? :chin:  respect
[snapback]41224[/snapback]
[/quote]

Soweit ich weis müssen Circus-Unternehmen keine LKW-Maut bezahlen, ob dies bei schaustellern so ist weis ich nicht

Grüße
Kevin
 
P

Prodomo16

Naja ich weiss es auch nicht genau..Nur da wo ich helfe (schausteller) ..Der hat kein Maut Gerät drinn..:)
 
S

Skybird

Nein, auch Schaustellerbetriebe sind ausgenommen!! Wie auch bei anderen Gesetzgebungen im Verkehrs/Zulassungsbereich! Sie brauchten sich nur Anfang des Jahres mit ihren Fahrzeugen registrieren lassen, so erkennt die BAG dies sofort bei der Online-Überprüfung.


Interessant wird es nur, wenn man sich eine Leihmaschine nimmt und damit aufgrund der Eile umsetzen will! Dann sind diese gebührenpflichtig!

Damit die Mautfreiheit, bzw. die Schaustellerzugmaschinen schneller/besser diesbezüglich erkennbar sind, ist es ja auch mittlerweile Gang und Gebe, das man "Schaustellerbetrieb" lesbar ans Fahrzeug anbringt.
 
S

Sputnik

Originally posted by Shakergirl@21.06.05 - 17:52
Schausteller können sich von der Maut befreien lassen!
[snapback]41232[/snapback]
[/quote]


Schausteller u. Zirkusse mit Betriebseigenen Zugmaschinen sind von der LKW-Maut befreit.Skybird hat es soweit richtig erklärt.Das Posten des genauen Sachverhaltes würde hier den Rahmen sprengen.
 
S

Shakergirl

Originally posted by Sputnik2@21.06.05 - 19:48
.Das Posten des genauen Sachverhaltes würde hier den Rahmen sprengen.
[snapback]41241[/snapback]
[/quote]

Warum? Ist an sich recht einfach:

Nach § 1 Absatz 1 und 2 des Autobahnmautgesetzes sind folgende Fahrzeuge von der streckenbezogenen Maut für schwere Lkw befreit:
...
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
...

Ein entsprechendes Formular zu diesem Zweck gibt es HIER.

Sorr, ich dachte meine Kurzbeschreibung würde reichen
 
M

Musik Center

Wobei man aber dazu sagen kann das Schaustellerfahrzeuge
schon immer von der (wie man es heute nennt) Maut befreit waren.
Denn die (so nannte man es vorher) Autobahnbenutzungsgebühr gab
es auch schon vor Toll-Collect.
Allerdings galt diese nur für Deutsche LKW.
Auswertige LKW fuhren in Deutschland umsonst.
Das wollte man durch Toll-Collect mit der Maut abschaffen.
 
S

Sputnik

Originally posted by Shakergirl@21.06.05 - 20:07
Warum? Ist an sich recht einfach:

Nach § 1 Absatz 1 und 2 des Autobahnmautgesetzes sind folgende Fahrzeuge von der streckenbezogenen Maut für schwere Lkw befreit:
...
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
...

Ein entsprechendes Formular zu diesem Zweck gibt es HIER.

Sorr, ich dachte meine Kurzbeschreibung würde reichen
[snapback]41244[/snapback]
[/quote]


Danke Shakergirl,hast mir die Arbeit abgenommen zahn
 

Premium Mitglied

Keine Lust auf Werbung | Du möchtest das Forum unterstützen | Extra Banner .
Oben