Originally posted by Shakergirl@21.06.05 - 20:07
Warum? Ist an sich recht einfach:
Nach § 1 Absatz 1 und 2 des Autobahnmautgesetzes sind folgende Fahrzeuge von der streckenbezogenen Maut für schwere Lkw befreit:
...
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
...
Ein entsprechendes Formular zu diesem Zweck gibt es
HIER.
Sorr, ich dachte meine Kurzbeschreibung würde reichen
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