So Freunde, hier kommt die Beschickerliste Frühjahrssend 2022:
Autosooter - Fa. Heitmann
Autoscooter - Fa. Schneider
Music - Express - Fa. Heitmann
Feuer & Eis - Fa. Barth
Break Dance No. 2 - Fa. Bonner
Chaos Airport - Fa. Haberkorn
Geistervilla - Fa. Molengraft - Sipkema
Hupferl - Fa. Roder
Wellenflug - Fa. Wendler
Shake - Fa. Schäfer
VooDoo Jumper - Fa. Schäfer
Infinity - Fa. Hoefnagels
Aeronaut - Fa. Hoefnagels
Riesenrad Grand Soleil - Fa. Göbel
Adventure 360° - Fa. Strothenke
Stand heute gelten folgende Zugangsregelungen:
Es gilt die 2 G + Regelung, also eine Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen müssen (max. 24 h zurückliegender Schnelltest oder max. 48 h zurückliegender PCR-Test)
Von der Verpflichtung eines zusätzliches Tests ausgenommen sind Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen (geboostert)
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt
Schülerinnen und Schüler – auch volljährige – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verpflichtenden Schultestungen als getestete Personen (auch ohne Vorlage eines Testnachweises)
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt
Es gilt Maskenpflicht
Diese Regelungen gelten aufgrund der CoronaSchVO in der ab dem 04.03.22 gültigen Fassung voraussichtlich bis zum 19.03.2022. Ob diese Regelungen für die Zeit ab dem 20.03.2022 noch Bestand haben, ist aktuell nicht absehbar. Die Regelungen könnten sich also ändern oder gänzlich entfallen.
Los geht's!