Soweit mir bekannt ist , ist es genehmigt.
Ab 30 August 2020 Corona Regel in Thüringen für Veranstaltungen
Veranstaltungen und Demonstrationen
Demonstrationen sind ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl möglich. Infektionsschutzregeln müssen eingehalten werden.
Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden. Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Tanz- und Sportveranstaltungen sowie Festivals sind möglich, wenn die Gesundheitsbehörden die Erlaubnis erteilen. Bei Bedenken, dass Veranstaltungen eine Ausbreitung des Coronavirus befördern könnten, können sie allerdings untersagt werden. Unter anderem sind auch Abschlussbälle erlaubt, wenn ein Infektionsschutzkonzept vorliegt.
Nach Absprache von Bund und Ländern soll das Verbot von Großveranstaltungen, bei denen die Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygieneregeln nicht gewährleistet werden können, bis zum 31. Dezember verlängert werden. Gemeint sind damit Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein- oder Schützenfeste. Ausnahmen soll es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben und wenn nur Menschen aus der Umgebung teilnehmen. Für einen einheitlichen Umgang mit bundesweiten Sportveranstaltungen soll bis Ende Oktober ein Vorschlag erarbeitet werden.