Mission Space von KMG Teil 2

KMG konstruiert die Maschinen generell TÜV-fähig. Die Ausführungsgenehmigung liegt noch nicht vor, was nicht heißt, daß der TÜV da irgendwas verweigert. Insbesondere bei der Erstabnahme wird genauer hingeschaut, das dauert halt manchmal.
 
Ihr wiest doch was Deutschland für Tüv Auflagen hat.


Da braucht man sich nicht zu wundern das viele Hersteller auf den Deutschen Tüv setzen und nicht auf den Tüv aus Rumänien :00008286: mir ist es lieber die deutschen nehmen das Geschäft ab, als irgendein Laie :sorry:
 
[h=2]Für mich heist das das Mission Space Tüv abgenommen ist und die Berichte bestimmt auch geschrieben. Da liegt es im Büro, die das Baubuch fertig machen. Denn im Baubuch ist auch die Ausführungsgenehmigung drin.[/h]
 
Für mich heist das das Mission Space Tüv abgenommen ist und die Berichte bestimmt auch geschrieben. Da liegt es im Büro, die das Baubuch fertig machen. Denn im Baubuch ist auch die Ausführungsgenehmigung drin.





§ 79
Fliegende Bauten
(1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
(2) Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. § 54 Abs. 2 Nrn. 4 bis 12, 21 und 23 gilt entsprechend.Dies gilt nicht für Fliegende Bauten bis zu 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden sowie für Zelte bis zu einer Grundfläche von 75 m².
(3) Die Ausführungsgenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich die Antragstellerin oder der Antragsteller ihre oder seine Hauptwohnung oder ihre oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Hat die Antragstellerin oder der Antragsteller ihre oder seine Hauptwohnung oder ihre oder seine gewerbliche Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden soll. Ausführungsgenehmigungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen.

Quelle: recht.nrw.de

Ich dachte bisher ja immer anhand vom Baubuch wird ein Prüfbuch erstellt in dem die Ausführungsgenehmigung drin ist. Welcher TÜV hat denn die Abnahme gemacht und wo liegt das verflixte Büro das nicht in die Gänge kommt mit dem Baubuch?
 
Baubücher brauchen erfahrungsgemäß immer ein bisschen länger. Daher ist es ja auch eine ganz dicke Bremse für den Betreiber, wenn das Baubuch fehlt oder nach umfangreichem Umbau aktualisiert werden muss.
 
Hab gerade per Webcam gesehen wie die Kasse versetzt wurde, sah aus als wenn dies aus "Eigener Kraft" vonstatten ging da der Turm sich drehte.
Hat das schon einer Live gesehen und weiß ob ein externer Kran zum einsatz kommt oder die eigenen Ausleger benutzt werden oder wie ?

Gruß Frank
 
Also auf der zweiten Camera hat man beim Schwenk nach oben gut sehen können das die Kasse an den Halteseilen befestigt war die von oben runtergelassen waren.

Also aus eigener Kraft umgesetzt.
 
Danke !!!

kann leider die anderen Cams nicht sehen da ich im Büro bin.
Aber muß sagen das ist schon ein Koloss und der Aufbau sehr spannend ( hab ja 8 std. Zeit zuzusehen:whistling: )
 
Also auf der zweiten Camera hat man beim Schwenk nach oben gut sehen können das die Kasse an den Halteseilen befestigt war die von oben runtergelassen waren.

Also aus eigener Kraft umgesetzt.

Es ist und bleibt ein Baukran!!!:roflmao:
 
Erwartet bloß nicht zu viel vom MS....bin ihn in Arnhem gefahren und wurde leicht enttäuscht. Umhauen tut einen das nicht- da ist der Rocket von Goetzcke tausend mal besser !!
 
Ich fand die Fahrt in Tilburg einfach nur langweilig und die Geschwindigkeit wurde alle 20 Sekunden verringert und kurz darauf wurde wieder laaaaangsaaaam beschleunigt.Und da für 8€:whistling:
 

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