Rob11199
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Bei meinem diesjährigen Gang über die Rheinkirmes habe ich festgestellt, dass es an einigen Fahrgeschäften neue Mitfahrvorraussetzungen gibt, unter anderem auch am Wellenflug von Hanstein, für den man jetzt 12 Jahre alt sein muss, damit sind dort die Mitfahrvorraussetzugen strenge als an Thrill Geschäften wie The King von Zinnecker oder dem High Energy von Kaiser. Wie kann das an einem Geschäft, dass auf der Homepage der Cranger Kirmes als Fahrgeschäft für Kinder gelistet ist, eigentlich sein? Wer legt eigentlich diese Voraussetzungen fest?