Mitfahrvoraussetzungen an Fahrgeschäften

Rob11199

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Bei meinem diesjährigen Gang über die Rheinkirmes habe ich festgestellt, dass es an einigen Fahrgeschäften neue Mitfahrvorraussetzungen gibt, unter anderem auch am Wellenflug von Hanstein, für den man jetzt 12 Jahre alt sein muss, damit sind dort die Mitfahrvorraussetzugen strenge als an Thrill Geschäften wie The King von Zinnecker oder dem High Energy von Kaiser. Wie kann das an einem Geschäft, dass auf der Homepage der Cranger Kirmes als Fahrgeschäft für Kinder gelistet ist, eigentlich sein? Wer legt eigentlich diese Voraussetzungen fest?
 
Keine Ahnung, das Ganze scheint eh eine Wissenschaft für sich zu sein...

Ich habe auch mal folgendes Paradoxon gesehen:
Playball (Clauß): Mindestgröße 1,50m, Mindestalter: 8 Jahre
Also welcher 8-jährige ist bitteschön 1,50 groß?!?

Genauso finde ich es seltsam, dass es bei stinknormalen Wildwasserbahnen verschiedenste Mindestgrößen gibt:
Von 90 cm bis 1,50m ist da alles dabei...o_O

Festgelegt werden diese Vorraussetzungen vom TÜV, was das Ganze aber auch nicht logischer macht...

Na ja, in den letzten Jahren wurden die Bestimmungen durch verbesserte Technik immer niedriger, sodass meine Eltern nur den Kopf schütteln, wenn sie die G'sengte Sau ab 4 und "The King" ab 8 Jahren sehen ;)
 
Mir fiel als Mitfahrvorraussetzung damals beim Rocket von Goetzke in Düsseldorf auf,dass eine obere Gewichtsgrenze von 100kg pro Person angegeben war. Soetwas habe zumindest ich an noch keinem anderen Fahrgeschäft bisher gelesen.
 
Mir fiel als Mitfahrvorraussetzung damals beim Rocket von Goetzke in Düsseldorf auf,dass eine obere Gewichtsgrenze von 100kg pro Person angegeben war. Soetwas habe zumindest ich an noch keinem anderen Fahrgeschäft bisher gelesen.
Ich meine, dass der Hangover auch nur bis 120Kg freigegeben ist.
 
Meine Tochter war mit 3 in der Nessy im Hansapark.eine wilde Maus durfte sie bis Heute nicht besteigen.Obwohl:Gerade die ist im Hansapark erst ab 10 (!)Jahren freigegeben,im Taunus-wunderland ab 1 Meter! Da scheint neben den TÜV-Vorgaben auch eine gewisse Willkür der Betreiber vorzuliegen.
Am Wochenende war ich in bayern auf einigen Rodelbahnen.Auf der einen durfte die 4-Jährige von der 8-jährigen Schwester begleitet werden,auf ener anderen,typgleichen Bahn durfte man grundsätzlich erst ab 6 Jahen drauf -nur mit erwachsener Begelitung.Alles sehr merkwürdig . . . .
 
Ich finde das halt komplett bescheuert , das ein Kind mit 11 Jahren Hangover , Infinity , XXL usw. fahren darf oder kann und Wellenflug nicht , ergibt für mich keinen Sinn :mad:o_O(n)
 
Ganz einfach. Bei mechanischer Verigelung sind Kinder " zwangsgesichert", am Wellenflug z.B. jedoch nicht.

So war das doch auch mal an einem Kettenflieger in einer großen Stadt mit D am anfang... Kind macht Bügel vom Kettenkarussel auf,Kind fällt raus....so einfach ist das...deshalb Wellenflug/Kettenkarussel ab einem gewissenAlter
 
Das ist doch sogar mal passiert,dass ein Junge aus einem kettenflieger rausgeflogen ist und auf einer benachbarten Bude gelandet ist..... stand sogar in der Zeitung.
 
Ganz einfach. Bei mechanischer Verigelung sind Kinder " zwangsgesichert", am Wellenflug z.B. jedoch nicht.

So wird es wohl auch aussehen. Ich finde schon, dass man in einem Krussell, wo man selber den Bügel öffnen kann, der Fahrgast ein gewisses Verantwortungsbewusstsein mitbringen sollte.
 
Ganz einfach. Bei mechanischer Verigelung sind Kinder " zwangsgesichert", am Wellenflug z.B. jedoch nicht.
Öhm - so macht das durchaus Sinn.Dem zur Folge dürfte ein Kika aber auch nicht für 2,3-Jährige fahrbar sein! Ich denke da vor allem an Schleifen.Auch an klassischen Bodenmühlen,wo die Fahrzeuge mit echten Rädern über den Boden fahren,konnte ich schon öfters "Fahrzeugwechsel"während der Fahrt beobachten . . . .
 
Bei meinem diesjährigen Gang über die Rheinkirmes habe ich festgestellt, dass es an einigen Fahrgeschäften neue Mitfahrvorraussetzungen gibt, unter anderem auch am Wellenflug von Hanstein, für den man jetzt 12 Jahre alt sein muss, damit sind dort die Mitfahrvorraussetzugen strenge als an Thrill Geschäften wie The King von Zinnecker oder dem High Energy von Kaiser. Wie kann das an einem Geschäft, dass auf der Homepage der Cranger Kirmes als Fahrgeschäft für Kinder gelistet ist, eigentlich sein? Wer legt eigentlich diese Voraussetzungen fest?
Hat der Wellenflug denn Sicherheitsgurte? Denn ich kenne das auch, dass man bis 12 Jahre zusätzlich den Sicherheitsgurt anlegen muss.
 
Ich meine beim Wellenflug ist auch nur so eine Stange,die zwischen den Beinen durch unten am Sitz eingehakt wird-sie ist aber nicht während der Fahrt verriegelt.
 
Bei den Sicherheitsgurten bin ich mir auch ziemlich sicher,selbiges am Scooter.
Gibt es denn solche Mitfahrvorschriften im Bezug auf Kindern an einem Riesenrad (gerade bei offenen Gondeln)? Da habe ich noch nie drauf geachtet. Mich würde auch mal interessieren ob es bei einem Riesenrad mal einen Fall von Suizid gab.
 

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