Bevor das heir ausufert und wir in eine Steuerrechtforum sind.
Der Brexit steht kurz bevor. Die genauen folgen kann kaum jemand einschätzen.
Aktuell gilt das man als Engländer( oder als Europäer allgemein) in einem EU Land von Unternehmer zu Unternehmer mit Steueridentnummer Steurfrei Waren hin und her verkaufen kann.Erst bei Verkauf im Inland wird die Steuer fällig, uns zwar in dem Land, in dem der Firmensitz ist. Das bedeutet, das ein Englisches Unternehmen derzeit eine Ware( geschäft) für 100000 Euro Netto kaufen kann. Die 19% MwSt werden erst fällig wenn man den Laden in England verkauft. Und somit hat der Deutsche Staat das nachsehen. ( was auch andersherum möglich ist).
Sollte jetzt der Brexit durchgehen, so ist zuerstmal die MwSt beim Kauf fällig, da England dann vermutlich als Drittland/ aussereurpäschiser Raum gilt. Sollten nun, und das weiß man eben noch nicht, einfuhrzölle von, ich unterstelle mal, 25% erhoben werden, kann sich jeder mal ausrechnen wie teuer die Ware für ehemals 100000 Euro nun ist. Sicherlich sehr schlicht und einfach geschrieben. Und sicherlich gibt es da diverse weitere Ecken und Kanten. Aber nur mal zum Verständiss und zur Aufklärung. Und aus diesem und vielen weiteren Gründen, wie der unbekannten Wertstabilität des Britischen Pfundes, sind viel Unternehmen bestrebt, Waren noch vor dem Brexit zu kaufen. Auch wenn in diesem Fall Mellors die Dinger in die Wüste schickt, der Fimrensitz und seine Adresse zählt. Aber auch dort gibt es Unternehmen die diese Lücke gekonnt ausnutzen. Aber das sprengt nun den Rahmen.