Neuheit Project X "Extreme Machine" - Lehrmann - Schmidt

Toll! noch eine "Bratpfanne" sieht aber dem Mr.Gravity seeeeeehr ähnlich! Und das die das jetzt nach 13814 Norm bauen MÜSSEN,das schlägt sich bestimmt im Preis nieder! Tschechische Enterprisen (Centrifugas) durften doch früher wegen fehlendem deutschen TÜV (Baubuch) doch in Deutschland gar nicht betrieben werden.
Davon mal abgesehen,dass die jetzt ALLE nach dieser Norm bauen müssen bin ich auch sehr gespannt ,wann das erste Fahrgeschäft von SAD kommt (Riesenrad mal ausgenommen)
 
Toll! noch eine "Bratpfanne" sieht aber dem Mr.Gravity seeeeeehr ähnlich! Und das die das jetzt nach 13814 Norm bauen MÜSSEN,das schlägt sich bestimmt im Preis nieder! Tschechische Enterprisen (Centrifugas) durften doch früher wegen fehlendem deutschen TÜV (Baubuch) doch in Deutschland gar nicht betrieben werden.
Davon mal abgesehen,dass die jetzt ALLE nach dieser Norm bauen müssen bin ich auch sehr gespannt ,wann das erste Fahrgeschäft von SAD kommt (Riesenrad mal ausgenommen)
Noch eine Bratpfanne? Stimmt, 3 auf 80 Millionen Menschen in Deutschland ist ja enorm viel. :D
 
Nicht, dass das zu Lasten der im Bestand extrem gefährdeten Propeller geht...

Und was das Baubuch angeht - das ist Sache des Inverkehrbringers. Also des Schaustellers, der mit der Anlage auf die Reise gehen will. Nicht Sache des Herstellers. Wenn also eine Anlage keinen TÜV und kein Baubuch hat - dann weil der Betreiber es nicht beantragt hat.
 
Wenn also eine Anlage keinen TÜV und kein Baubuch hat
Oder aber das Fahrgeschäft die geforderten Kriterien der Norm nicht erfüllt und damit erst gar nicht in Betrieb gehen darf! Und ich meine gehört zu haben,dass die Centrifuga das nicht erfüllt hat-damals zumindest. Sonst hätten wir bestimmt eine auf deutscher Kirmes gehabt,denn die war bestimmt um einiges "billiger" als Huss oder Schwarzkopf.
 
Wenn ich als Schausteller einen Hersteller beauftrage, dann ist doch geklärt, welche Auflagen das Produkt zu erfüllen hat. Es ist doch albern, anzunehmen, dass der Kunde erst nach Auslieferung erfährt, dass die Anlage da, wo sie in Betrieb genommen werden soll, überhaupt nicht in Betrieb genommen werden kann. Kurz: Will ich in Deutschland reisen, kaufe ich bei einem Hersteller, der auch nach deutscher Norm baut.
 
Es gab doch mal den Plan von Deiner einen Tschechischen Breaker zu holen. So wie ich mitbekommen habe ist dies auch aufgrund der Anforderungen gescheitert.
 
kaufe ich bei einem Hersteller, der auch nach deutscher Norm baut
Heute: Ja und selbstverständlich! Damals (40 Jahre zurück) noch nicht selbstverständlich. Bei Angabe,das Geschäft in Deutschland betreiben zu wollen,hätte der Hersteller mit Sicherheit einen ganz anderen Preis aufgerufen! Heute kann er das aufgrund der EU-weiten Norm nicht mehr.
 
Nicht, dass das zu Lasten der im Bestand extrem gefährdeten Propeller geht...

Und was das Baubuch angeht - das ist Sache des Inverkehrbringers. Also des Schaustellers, der mit der Anlage auf die Reise gehen will. Nicht Sache des Herstellers. Wenn also eine Anlage keinen TÜV und kein Baubuch hat - dann weil der Betreiber es nicht beantragt hat.
Nee... mittlerweile erledigen das die Hersteller mit. Das heißt der Kunde holt das Ding komplett mit Baubuch und deutschem TÜV ab Werk. Bei den Holländern genauso wie in der Slowakei. Die Abnahme erfolgt ebenfalls direkt im Werk. Das macht auch Sinn so, da kleine Mängel gleich oder zeitnah in Absprache mit dem Prüferteam behoben werden können. Natürlich berechnet das der Hersteller extra....
 
Nee... mittlerweile erledigen das die Hersteller mit. Das heißt der Kunde holt das Ding komplett mit Baubuch und deutschem TÜV ab Werk. Bei den Holländern genauso wie in der Slowakei. Die Abnahme erfolgt ebenfalls direkt im Werk. Das macht auch Sinn so, da kleine Mängel gleich oder zeitnah in Absprache mit dem Prüferteam behoben werden können. Natürlich berechnet das der Hersteller extra....
So wollte ich das auch gemeint haben. Rein rechtlich ist das Aufgabe des Eigentümers oder Inverkehrbringers, praktisch ist das aber ein Part, denn der Hersteller im Auftrag mit übernimmt. Das Baubuch wird ja auch auf den Eigentümer, nicht den Hersteller, ausgefertigt.
Natürlich kostet das - je nach Anlage schnell fünfstellig.
 
So wollte ich das auch gemeint haben. Rein rechtlich ist das Aufgabe des Eigentümers oder Inverkehrbringers, praktisch ist das aber ein Part, denn der Hersteller im Auftrag mit übernimmt. Das Baubuch wird ja auch auf den Eigentümer, nicht den Hersteller, ausgefertigt.
Natürlich kostet das - je nach Anlage schnell fünfstellig.
Jaaaa.... ich habe grad ne entsprechende Rechnung vor mir liegen :o-o::speechless:
 

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