Schausteller scheitern im Streit um Sicherheitsnorm vor Gericht

Dirk Strüwer

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Schausteller scheitern im Streit um Sicherheitsnorm vor Gericht
Im juristischen Streit um verschärfte Sicherheitsvorschriften für Karussells haben Schausteller vor Gericht eine Niederlage mit Signalwirkung erlitten. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies die Klage eines Achterbahn-Betreibers aus Weyhe am Freitag ab. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht lies das OVG nicht zu. (Az.: 1 LC 178/14)

Mit dem Urteil siegte der TÜV Nord als die vom Land beauftragte Prüfbehörde. In dem Verfahren geht es um die Anwendung einer EU-Norm: Bei der Übernahme in deutsches Baurecht war der europaweit geltende Bestandsschutz für ältere Fahrgeschäfte in den Bundesländern gestrichen worden.

Die Schausteller fürchten, dass Klassiker unter den Fahrgeschäften wie Riesenrad oder Achterbahnen mit der EU-Norm künftig von den Jahrmärkten verschwinden. Alleine die Überprüfungen der Fahrgeschäfte würden Tausende Euro verschlingen.

In erster Instanz hatte der Achterbahn-Betreiber aus Weyhe vor dem Verwaltungsgericht Hannover im Oktober 2014 noch Erfolg. Der TÜV Nord ging in Berufung. Die Richter vor dem Oberverwaltungsgericht entschieden nun gegen den Schausteller. Echten Bestandsschutz könne die Achterbahn nicht beanspruchen.

Zuständig für die technische Überprüfung der Karussells sind die Bauministerien der Länder. In vielen Landtagen war bereits dafür plädiert worden, zum Schutz der Volksfeste den Bestandsschutz zu gewähren.
 
Denke, hier wird das Gleiche passieren wie mit der GEZ. Der TÜV kontrolliert sich selber, gibt die Vorgaben. Keine Auswege möglich und wenn ein Gericht ein Urteil spricht dann revediert das höchste Gericht es wieder. Genau wie bei der GEZ kann man den Unsinn oder Grössenwahnsinn dieser Sache lesen, ein jeder weiss das es Quatsch ist und trotzdem werden immer wieder Urteile gesprochen und Politiker die heute noch Feuer und Flamme sind, rudern von ein auf den anderen Tag zurück. Vielleicht gehört beides in Wirklichkeit der Mafia... man weiss es nicht. In Deutschland heisst die Devise kurz und knapp: Friss oder Stirb! Und wenn der eine es nicht kann oder will, dann wird es schon jemand anderes machen. Aber trotzdem sollten die ganzen Herren eins nicht vergessen: Nur der satte Mensch geht nicht auf die Strasse
 
Ich weiß aus ganz sicherer Quelle das es noch nicht das Ende vom klagen sein wird.
Mehere schausteller des gleichen fahrgeschäftes haben sich zusammen geschlossen.
Sie wollen versuchen nicht wie in diesem Fall komplett gegen die Norm klagen.
Sondern gegen einzelne Bausteine der Norm.
Z.B. Das nun geförderte jährliche röntgen von Teilen.
Zum anderen klagen schausteller aus unseren Nachbarländer bereits gegen die DIN Norm.
Da bleibt abzuwarten was nun passiert.
Da ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht.
Es bleibt abzuwarten was nun passiert.
Ich könnte mir vorstellen das es sogar bis zum EU Gericht geht, einfach aus dem Grund da es in unseren Nachbarländer andere Vorschriften gibt.
Wir sind in der EU da sollte es schon annähernd gehandelt werden.
 
Spiegelt eigentlich nur das Durcheinander in der EU wider.........
 
Ich hoffe, daß Schierenbeck doch noch etwas anderes einfällt um die nächste Instanz auf zu rufen.
Auch daß der Richtier in der Urteilsbegründung sagt, daß ein
echter Bestandsschutz die Achterbahn nicht beanspruchen könne.
Ja welche technischen Dinge, Anlagen konnen denn dann bitte einen Bestandschutz beanspruchen?

Wenn man mich fragt, ist dieses Urteil vom TÜV gekauft worden!
 
Geld regiert die Welt!Der Bürger wird nur noch übern Tisch gezogen!Leider trauriger Alltag!
Klar sollte alles soweit Sicher sein,aber man kann auch mal über treiben und das passiert nun mal gerade!Wir leben in der EU und da sollten wir doch alle gleiche Standards haben,doch leider kocht noch jedes Land sein extra Süppchen:mad::(
 
Grunsätzlich empfinde ich es als Frechheit, wenn sich ein Joachim Hermann hinstellt und versichert, dass niemand in seiner Existenz gefährdet werden solle - und dann Dinge beschlossen werden (auch vor Gericht), die genau das tun.

Und dieser Drecksverein von TüV ist tatsächlich nur auf das Geld fixiert. Wirklich traurig...
 
Ich finds Urteil gut. Und mehr hab ich zu dem leidigen Thema nicht mehr zu sagen. Der Genießer schweigt.
 
Ich finds Urteil gut. Und mehr hab ich zu dem leidigen Thema nicht mehr zu sagen. Der Genießer schweigt.

Man kann das Urteil gut oder schlecht finden. Was mich stört, ist der Hintergrund des Urteils (bzw. der Berufung des TüVs). Und dieser Hintergrund ist nunmal das Geld.
 
Ich finds Urteil gut. Und mehr hab ich zu dem leidigen Thema nicht mehr zu sagen. Der Genießer schweigt.
Ich sag mal dazu ist zwar ein ganz schlechter Vergleich.
Dein Auto muss alle 2 jahre zum TÜV überwiegend sichtprüfung.
Die Gondelkreuze vom breaker müssen nun jedes Jahr geröntgt werden.
Da findest du das Urteil gut.
Das lassen wir mal so im Raum stehen.
 
Ich glaube es würde noch einige Jahren dauern, bis das alles am Ende für das Europagericht ausgekämpft ist. So ist mir z.b. einen Verfahren bekannt, wobei ein Ausländischer Schausteller gegen das Niederländisches Prüfungsgesetz kämpft. Der Begrundüng: ich hab doch einen in den EU gemachte Prüfung. Also: muss ich damit in jedes EU-Land aufbauen können und ich will nicht in jedes EU-Land einen neue Prüfung machen, weil das gegen das EU Gesetz ist...

Wenn die Recht bekommt in Luxemburg, gibt es einen Bombe unter die Prüfungsgesetze der jeweiligen EU Mitgliedstaten...
 
So eine EU-Baunorm bedeutet keinesfalls eine Gleichschaltung sämtlicher rechtlicher Grundlagen der jeweiligen Länder, sondern einen Mindeststandard, den sämtliche in der EU zu betreibenden Anlagen genügen zu haben. Hier gibt es dennoch die Möglichkeit länderspezifische Eigenheiten zu berücksichtigen.
Das die Norm vor der Tür steht, ist seit nunmehr 10 Jahren klar. Das da nix passiert ist, ist vorallem der mangelnden Tätigkeit der Verbände zu verdanken. Man ließ den Karren ungelenkt vor die Wand fahren, und wundert sich jetzt über den Knall.
 
Kramermarkt ohne Karussell? Naja, da die Skooter davon nicht betroffen sind, können sie ja dann noch vier dazu stellen und das kulinarische Angebot erweitern! Und das ganze wird wieder ein echter Kramermarkt ^^
 

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