Dirk Strüwer
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Schausteller scheitern im Streit um Sicherheitsnorm vor Gericht
Im juristischen Streit um verschärfte Sicherheitsvorschriften für Karussells haben Schausteller vor Gericht eine Niederlage mit Signalwirkung erlitten. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies die Klage eines Achterbahn-Betreibers aus Weyhe am Freitag ab. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht lies das OVG nicht zu. (Az.: 1 LC 178/14)
Mit dem Urteil siegte der TÜV Nord als die vom Land beauftragte Prüfbehörde. In dem Verfahren geht es um die Anwendung einer EU-Norm: Bei der Übernahme in deutsches Baurecht war der europaweit geltende Bestandsschutz für ältere Fahrgeschäfte in den Bundesländern gestrichen worden.
Die Schausteller fürchten, dass Klassiker unter den Fahrgeschäften wie Riesenrad oder Achterbahnen mit der EU-Norm künftig von den Jahrmärkten verschwinden. Alleine die Überprüfungen der Fahrgeschäfte würden Tausende Euro verschlingen.
In erster Instanz hatte der Achterbahn-Betreiber aus Weyhe vor dem Verwaltungsgericht Hannover im Oktober 2014 noch Erfolg. Der TÜV Nord ging in Berufung. Die Richter vor dem Oberverwaltungsgericht entschieden nun gegen den Schausteller. Echten Bestandsschutz könne die Achterbahn nicht beanspruchen.
Zuständig für die technische Überprüfung der Karussells sind die Bauministerien der Länder. In vielen Landtagen war bereits dafür plädiert worden, zum Schutz der Volksfeste den Bestandsschutz zu gewähren.
Im juristischen Streit um verschärfte Sicherheitsvorschriften für Karussells haben Schausteller vor Gericht eine Niederlage mit Signalwirkung erlitten. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies die Klage eines Achterbahn-Betreibers aus Weyhe am Freitag ab. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht lies das OVG nicht zu. (Az.: 1 LC 178/14)
Mit dem Urteil siegte der TÜV Nord als die vom Land beauftragte Prüfbehörde. In dem Verfahren geht es um die Anwendung einer EU-Norm: Bei der Übernahme in deutsches Baurecht war der europaweit geltende Bestandsschutz für ältere Fahrgeschäfte in den Bundesländern gestrichen worden.
Die Schausteller fürchten, dass Klassiker unter den Fahrgeschäften wie Riesenrad oder Achterbahnen mit der EU-Norm künftig von den Jahrmärkten verschwinden. Alleine die Überprüfungen der Fahrgeschäfte würden Tausende Euro verschlingen.
In erster Instanz hatte der Achterbahn-Betreiber aus Weyhe vor dem Verwaltungsgericht Hannover im Oktober 2014 noch Erfolg. Der TÜV Nord ging in Berufung. Die Richter vor dem Oberverwaltungsgericht entschieden nun gegen den Schausteller. Echten Bestandsschutz könne die Achterbahn nicht beanspruchen.
Zuständig für die technische Überprüfung der Karussells sind die Bauministerien der Länder. In vielen Landtagen war bereits dafür plädiert worden, zum Schutz der Volksfeste den Bestandsschutz zu gewähren.