Schausteller unterstehen nicht dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

KirmesjunkeeNBG

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Ziemlich unsinnig oder auch undurchsichtig das Gesetz. Ich arbeite in einen Metallbaubetrieb,wir fertigen für uns selber und für Fremdfirmen.Ausliefern darf ich auf unseren Baustellen, Privat darf ich auch Transportieren aber zum Kunden nicht :dash_mini:
Wo ist da die Logik. Unsere 2 Fahrer mussten diesen Lehrgang machen und der kostet richtig Geld.
 
Auch hier gilt wieder zu beachten:

Diese Regelung ist nicht neu und kein nationaler Alleingang, lediglich die Übergangsfrist ist kürzlich nach 5 Jahren abgelaufen.
Jeder, der einen Führerschein hat der nicht länger als 5 Jahre ausgestellt ist, hat diese Regelung in seinem Führerschein stehen, schwarz auf weiß.
Übergangsfrist erlischt am 09.09.2014, trifft übrigens auch auf alte Klasse 3 Scheine zu, wer weiter gewerblich mit dem großen Hänger bis 18 Tonnen fahren will muss diese(n) Kurs(e) machen und sich als Schlüsselnummer danach eintragen lassen, ansonsten endet der CE1 bei 12 Tonnen Gesamtzuggewicht.

Sven Funke hat das ganz richtig beschrieben, gilt nur für gewerblichen Gütertransport, also da wo das Fahren die Haupttätigkeit ist.
Alles andere fällt - wie die Schaustellerei auch - unter die volksmündlich genannte Handwerkerregelung. (in Svens Fall die Fahrt zur Baustelle, aber eben auch hier nur, wenn das Fahren nicht seine Haupttätigkeit ist)
Diese Handwerkerregelung ist übrigens meines Wissens nach eine Nationale Erweiterung, die es in anderen Ländern teilweise nicht gibt, also da gilt diese Regelung für jeden, der einen LKW bewegt.
Soviel mal als unfreiwillige Inschutznahme für unsere deutsche Politik.

Private Fahrten sind davon nicht betroffen (Klassischer Fall: Umzugs LKW).

Aber Achtung: Die Bussgelder sind extrem!! hoch, also vorher informieren.

Wer sich nicht sicher ist erhält wirklich sachkundige Auskunft beim Bundesamt für Güterverkehr.

Meine persönliche Meinung als Betroffener: Eigentlich ist es ganz richtig, dass in der Richtung mal was unternommen wurde, wenn man bedenkt, dass jeder Knaller mit nem 40 Tonner losbrettern kann, sobald er einen Führerschein dafür hat, und die Leute gibt es auf der Straße zu Hauf, die nicht so genau wissen, was sie da unterm Arsch haben.
Blöd ist, dass selbst große Speditionen die Kosten dafür teilweise auf die Fahrer abwälzen, hier hätte man vom Gesetzgeber her etwas feintunen können und müssen.

Hier noch ein Link zur allseits geliebten BAG, wo man das obige nachlesen kann, wenn man es denn versteht:

http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Qualifikation-Weiterbildung/qualifikation-weiterbildung_node.html
 
Die fünf Module aus dem diese Qualifikation besteht sind rein theoretischer Natur und sind in meinen Augen Blödsinn. Für Kraftfahrer die länger keinen Bock mehr gefahren haben ist das ok. Hab den Quatsch gerade hinter mir gebracht.
 

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