Break Dancer
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Die Sache mit der Anfahrt
„Big Spin“, „X-Factor“ und „Music-Express“. So heißen drei Fahrgeschäfte, die schwerer als 44 Tonnen sind und deshalb eine „komplizierte Genehmigung brauchen, damit sie überhaupt auf den Höing kommen“, sagt Alexius. Über die marode Ischelandbrücke darf ein solches Gewicht ohnehin nicht mehr transportiert werden.
Über die Heinitzstraße und die davor liegende Brücke über das Haldener Bachtal nur bis zu 44 Tonen. „Die drei großen Fahrgeschäfte brauchen Sondergenehigungen der Städte, aus denen sie losfahren, wo sie hinwollen und auch noch vom Landesbetrieb für die Autobahnen. Es wird immer komplizierter“, so Alexius. Einige zwinge das beim Transport an den Rand der Legalität.
Allergen-Verordnung
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt für Betriebe, die Speisen verkaufen, dass die 14 wichtigsten darin enthaltenen Allergene ausgewiesen werden müssen. „Wie soll man das an unseren Ständen richtig kennzeichnen?“, fragt sich der ehemalige Vorsitzende der Hagener Schausteller, Dirk Wagner.
Bislang liegen kleine Ordner an den Backfisch-, Mandel- oder Pommesständen, in denen Interessierte oder Allergiker die Stoffe nachschlagen können. Ärgerlich sei es auch, dass die Lebensmittelkontrollen dabei jedes Mal bezahlt werden müssten. Dem widerspricht die Stadt allerdings. Die Kontrollen seien kostenfrei. Nur bei erhöhtem Kontrollbedarf würden Kosten anfallen.
Ganzer Artikel: http://www.derwesten.de/staedte/hagen/schausteller-klagen-ueber-strenge-kirmes-auflagen-id10496276.html
„Big Spin“, „X-Factor“ und „Music-Express“. So heißen drei Fahrgeschäfte, die schwerer als 44 Tonnen sind und deshalb eine „komplizierte Genehmigung brauchen, damit sie überhaupt auf den Höing kommen“, sagt Alexius. Über die marode Ischelandbrücke darf ein solches Gewicht ohnehin nicht mehr transportiert werden.
Über die Heinitzstraße und die davor liegende Brücke über das Haldener Bachtal nur bis zu 44 Tonen. „Die drei großen Fahrgeschäfte brauchen Sondergenehigungen der Städte, aus denen sie losfahren, wo sie hinwollen und auch noch vom Landesbetrieb für die Autobahnen. Es wird immer komplizierter“, so Alexius. Einige zwinge das beim Transport an den Rand der Legalität.
Allergen-Verordnung
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt für Betriebe, die Speisen verkaufen, dass die 14 wichtigsten darin enthaltenen Allergene ausgewiesen werden müssen. „Wie soll man das an unseren Ständen richtig kennzeichnen?“, fragt sich der ehemalige Vorsitzende der Hagener Schausteller, Dirk Wagner.
Bislang liegen kleine Ordner an den Backfisch-, Mandel- oder Pommesständen, in denen Interessierte oder Allergiker die Stoffe nachschlagen können. Ärgerlich sei es auch, dass die Lebensmittelkontrollen dabei jedes Mal bezahlt werden müssten. Dem widerspricht die Stadt allerdings. Die Kontrollen seien kostenfrei. Nur bei erhöhtem Kontrollbedarf würden Kosten anfallen.
Ganzer Artikel: http://www.derwesten.de/staedte/hagen/schausteller-klagen-ueber-strenge-kirmes-auflagen-id10496276.html