Technikfrage: TÜV Vorgaben Fahrzeiten

AlexT

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Hallo zusammen,

ich hab mal ein paar Fragen zum Thema 'erlaubte bzw. maximale Fahrzeit" bei Fahrgeschäften, weil durch TÜV vorgeschrieben:

1. Welche Vorgaben gibt es? Typ, Fahrzeit.
2. Seit wann gibt es die Vorgaben? Bzw. sind diese Vorgaben irgendwann verschärft worden?

Meines Wissens konnte man bei einigen Geschäften früher länger (je nach Laune des Reko) fahren. Auch ein Shake fuhr doch mal länger als 3,5 Minuten, oder?

Btw: Ein Präfix oder eine Rubrik 'Technik' wäre mal nicht schlecht.
 
Hallo zusammen,

ich hab mal ein paar Fragen zum Thema 'erlaubte bzw. maximale Fahrzeit" bei Fahrgeschäften, weil durch TÜV vorgeschrieben:

1. Welche Vorgaben gibt es? Typ, Fahrzeit.
2. Seit wann gibt es die Vorgaben? Bzw. sind diese Vorgaben irgendwann verschärft worden?

Meines Wissens konnte man bei einigen Geschäften früher länger (je nach Laune des Reko) fahren. Auch ein Shake fuhr doch mal länger als 3,5 Minuten, oder?

Btw: Ein Präfix oder eine Rubrik 'Technik' wäre mal nicht schlecht.
Also Shake von Blum fährt schon 5 Minuten wenn wenig los ist
 
Durch den TÜV, wobei eigentlich auch falsch formuliert, eigentlich durch den Hersteller und damit die Angaben die im Baubuch gemacht werden, ist die max. Drehzahl oder Fahrtgeschwindigkeit vorgegebenen. Diese wird bei der TÜV Untersuchung auch überprüft.
Wie lange eine Fahrt dauert ist im Baubuch nicht hinterlegt oder wird durch den TÜV auch nicht überprüft.
Allerdings musst du inzwischen in den meisten Bewerbungsunterlagen, Ausschreibungen für die Plätze dein Fahrprogramm mit (Mindest)Fahrdauer und Fahrpreis angeben.
 
Fahrzeit nicht aber z. B. Der Infinity seitdem es den gibt darf und kann auch nur ein Überschlag machen. Heißt so viel ich weiß schaltet die Anlage nach dem Überschlag ab bzw geht in Park position. Aber ist keine maximale Fahrzeit da je nach dem wie schwer die Gondel bzw wie ausgelastet sie ist dauert es mit dem Überschlag mal länger und mal nicht so lange.
 
Fahrzeit nicht aber z. B. Der Infinity seitdem es den gibt darf und kann auch nur ein Überschlag machen.
Ja, diese Auflage beim Infinity ist ja bekannt.

Durch den TÜV, wobei eigentlich auch falsch formuliert, eigentlich durch den Hersteller und damit die Angaben die im Baubuch gemacht werden, ist die max. Drehzahl oder Fahrtgeschwindigkeit vorgegebenen. ...
Allerdings musst du inzwischen in den meisten Bewerbungsunterlagen, Ausschreibungen für die Plätze dein Fahrprogramm mit (Mindest)Fahrdauer und Fahrpreis angeben.
Das mit der Mindestfahrtdauer galt aber wohl u.a. nicht in Soest. Siehe Thema mit den 90 Sekunden Fahrten.

Ich kenne aber mehrere Aussagen hier aus dem Forum und auch von Schaustellern aus TV-Berichten oder YT-Videos, dass es TÜV-Auflagen wegen Fahrzeiten geben soll. Da waren Shake und Flipper genannt. Doch ein Märchen? Oder doch neue Auflagen ähnlich DIN 13814? Gabs doch beim Olympialoop auch, welcher nicht mehr die vorher erlaubten G-Kräfte wie im Thriller aufweisen durfte.
 

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