Umweltzone: Freie Fahrt für Schausteller

Mack Rides

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Freie Fahrt für Schausteller




Schausteller dürfen mit ihren teilweise alten Kirmes- und Zirkus-Fahrzeugen auch in den Umweltzonen fahren. Nach Auskunft des Landes-Umweltministeriums gibt es eine unbefristete Befreiung von den Verkehrsverboten der Umweltzonen für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden. Schausteller-Präsident Albert Ritter begrüßte die Regelung. Sie sei wichtig in einer Zeit, in der das Gewerbe sich vielfach in existenziellen Schwierigkeiten befinde.


Meine Meinung: TOP
 
Wen interessieren eigentlich solche Umweltzonen? In meinen Augen nur abzocke. Ich mein wo ist bei solchen Zonen der Sinn??
 
Wen interessieren eigentlich solche Umweltzonen? In meinen Augen nur abzocke.[/b]


.....wie so vieles in Deutschland......
 
jaja Umweltzonen sind so eine sache.. Ich bekomme für meinen Golf 3 auch nur ne gelbe plakette... Sonst dürfte ich in München ab dem 01.10.2008 auch nicht mehr in die Umweltone rein fahren... Alles nur Abzocke! :wild:
 
Also die geilste Umweltzone, die ich bis jetzt gesehen habe, ist in Dortmund am Borsigplatz! Die Umweltzone beläuft sich auf ganze 300-400m. Mit einer roten oder gar keinen Plakette darf man da halt nicht durchfahren. Es ist für manche eine wichtige Verbindung von Strecken, die seit der Einführung der Umweltzone jetzt natürlich die A....karte gezogen haben. Man darf ja da noch nicht mal mehr reinfahren, selbst wenn man da wohnt. Wie behämmert ist das denn. Und vor allem, 400m Umweltzone, das bringt auch bestimmt sehr sehr viel
 
Hi,

also das mit der umweltzone ist in meinen Augen betrachtet so:

1. alte autos die viel CO² ausstoßen sollen einfach an der messstation vorbeigeleitet werden. Sinnlos, aber so ist das halt.

2. Wer ein nicht mehr ganz taufrisches Auto hat soll dazu bewegt werden, dass er sich ein neues kauft. Möglichst ein Deutsches und das kurbelt dann
die Wirtschaft wieder an.
Jedoch finde ich ist das genauso sinnlos, denn mal ganz ehrlich, wer sich ein neues Auto leisten kann kauft sich doch sowieso eins.

Also über was für Sachen sich die Leute im Bundestag nur so alles gedanken machen können? Gibts denn nichts wichtigeres?

Hier mal ein paar Bsps: Kinderarmut( So etwas darfs doch in einem reichen Land wie D garnicht geben), Billigarbeit und Hungerlöhne, marode Schulen,
Schwarzarbeit, ...
MfG

magic-man
 
Freie Fahrt für Schausteller




Schausteller dürfen mit ihren teilweise alten Kirmes- und Zirkus-Fahrzeugen auch in den Umweltzonen fahren. Nach Auskunft des Landes-Umweltministeriums gibt es eine unbefristete Befreiung von den Verkehrsverboten der Umweltzonen für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden. Schausteller-Präsident Albert Ritter begrüßte die Regelung. Sie sei wichtig in einer Zeit, in der das Gewerbe sich vielfach in existenziellen Schwierigkeiten befinde.


Meine Meinung: TOP


Bisher hat aber nur 1 Bundesland grünes Licht gegeben.
 
Die Maschinen der Schausteller sind meistens als Selbstfahrende Arbeitsmaschinen zugelassen und allen damit weder unter das Sonntagsfahrverbot noch unter die Umweltzonen. Denn Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen auch keine AU und bekommen damit auch keine Umweltplaketten.

Das klingt zwar komisch ist aber so. :biggrin:
 
Die Maschinen der Schausteller sind meistens als Selbstfahrende Arbeitsmaschinen zugelassen und allen damit weder unter das Sonntagsfahrverbot noch unter die Umweltzonen. Denn Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen auch keine AU und bekommen damit auch keine Umweltplaketten.


Wo hast denn das her. Das ist ja mal ausgemachter Unfug, sorry!
 
Wenn das deiner Meinung ausgemachter Unfug ist, dann sieh mal auf die Nummernschilder der meisten Maschinen und Rollen.
Wenn die Schilder grün sind ist das Fahrzeug als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen. Zugegeben das ist ein großer Aufwand für den Schausteller, aber der lohnt sich meistens aus vielerlei hinsichten.
Mein mir bekannte Schaustellerbetrieb sowie eine menge seiner bremer Kolegen haben grüne Kennzeichen an den Maschinen.

Wenn Du dich auf meine Aussage beziehst ( Zitatausschnitt ): und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen damit weder unter das Sonntagsfahrverbot noch unter die Umweltzonen unterliegen. Denn Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen auch keine AU und bekommen damit auch keine Umweltplaketten".

Ist das auch kein Blödsinn, da ich jeden Tag meine Selbstfahrende Arbeitsmaschine von A nach B bewege. Glaub mir in Bremen und Bremerhaven sind die Schakos sehr penibel.
Und ich brauch keine AU und unterlige auch nicht dem Sontagsfahrverbot solange ich nicht eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine fahre, die mehr als 48to schwer ist. Denn dann unterliege ich der Schwerlastverordnung.
Umweltzonen stören mich auch nicht, da ich mit meiner Maschine keine AU habe, nicht AU pflichtig bin und dem zur folge auch keine Umweltplakette bekomme/ benötige.

Auch das Kapitel LKW Maut interessiert Schausteller und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht.

Und glaub mir ich komme aus der Schwerlastlogistik und weiß wovon ich spreche und auch schreibe.
Ich könnte hierzu mehr schreiben, was es alles für Ausnahmen gibt, aber das geht jetzt zu weit und gehört auch nicht hier her.

Sonst stell ich Dir mal die frage wo der Unterschiede in den Kenzeichenfarben bestehen?

Also was ist an dieser Aussage ausgemachter Unfug???????????????? :biggrin:
 
Die Möglichkeit besteht aber diese Maschienen so bei den Behörden eintragen zu lassen. Das Weiß ich von vielen anderen Schaustellern und den Behörden.
Denn was Du nicht beantragst, bekommst Du auch nicht genehmigt. Man muß es nur gut genug für das Amt/Behörde begründen. :preved:
Ich weiß das es funktioniert.
 
Du willst also nur daran, das ein Schaustellerfahrzeug ein grünes Kennzeichen trägt erkennen, das es eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist. Dann nochmal für dich zur Aufklärung: Grüne Kennzeichen werden von den Zulassungsbehörden für Steuerbefreite Fahrzeuge vergeben. Diese sind z.B.: Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen bzw Gemeinnützigen Einrichtungen, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Baumaschinen) sowie für Anhänger mit bestimmten Einsatzzwecken (Transportanhänger für Tiere, Boote, Flugzeuge) und natürlich auch für Schaustellerfahrzeuge.

Weiterhin kann durch das Zahlen einer erhöten KFZ-Steuer für das Zugfahrzeug (Zugmaschine kein PKW oder Kraftrad) ein Lastanhänger als Steuerfrei zugelassen werden. DIeser Anhänger darf dann allerdings nur vom gemeldeten Fahrzeug gezogen werden. Von dieser Regel ausgenommen sind Ahnhänger welche im kombinierten Containertransport eingesetzt werden, da diese Generell Steuerbefreit sind.

Grüne Kennzeichen werden von den Zulassungstellen nur ausgegeben wenn das Finanzamt vorher eine Genehmigung zur Steuerbefreiung vorlegt. Weiterhin dürfen Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen nicht für andere Zwecke als vorgesehen verwendet werden (Z.b.: Möbelstransport mit einem Pferdeanhänger).

Wenn ich in die Papiere meiner Fahrzeuge schaue steht dadrin "Packwagen nach Schausteller Art" "Zugmaschine nach Schausteller Art" oder "Schaustellerfahrzeug" und nicht "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" letzteres steht allerdings in den Papieren meines Gabelstaplers.

Ergo: Schaustellermaschinen sind keine Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.


Ich kenne es auch so,hab noch nie was von gehört oder gelesen (in meinen eigenen Papieren auch nicht) das ganz normale Zugmaschinen ob nu für Schausteller oder nicht,spielt keine Rolle,selbstfahrende Arbeitsmaschinen sein sollen,ein Autokran allerdings ist das.

Aber pegster,wir sind doch nur dumme Schausteller die doch davon keine Ahnung haben,also warum noch diskutieren,ich weiss jedenfalls warum ich grüne Kennzeichen habe,nur von selbstfahrende Arbeitsmaschine steht mir nirgends was drinn,aber auch egal.
 
Die Möglichkeit besteht aber diese Maschienen so bei den Behörden eintragen zu lassen. Das Weiß ich von vielen anderen Schaustellern und den Behörden.

Nein diese Möglichkeit besteht eben nicht so lange man diese Maschinen nicht zum arbeiten benutzen kann,sprich kein Kran oder sonst was drauf ist.
Wenn so wie bei mir ein Koffer drauf ist es eine reine Zugmaschine.
 
@mpegster und Schudi:

DANKE!!! Ich habe mich schon am Schreibtisch festgebissen. Ist doch immer toll wenn uns Aussenstehende unseren Job erklären. :biggrin:

@spot

Schausteller sind deswegen Steuerbefreit, weil sie mit dem Transport an sich kein Geld verdienen, sondern nur ihren Betrieb von A nach B bringen.

Und glaub mir ich komme aus dem reisenden Gewerbe und weiß wovon ich spreche und auch schreibe. :wink:

Wir haben nämlich sowohl eine MAN Baujahr 1975 die keine AU braucht, sowie 8 Zugmaschinen jünger wie 1995 die eine AU brauchen. Sowie einmal im Jahr die HU und einmal im Jahr die SP. HU und SP benötigen übrigens auch sämtliche Anhänger, auch Mittelbauten.
 
Erstens, Ich werde den Teufel tun, euch euren Job zu erklären, denn Ihr erklärt mir ja auch (in der Regel jedenfalls ) nicht, wie ich meinen Job zu machen habe. Denn sonst würde ich euch auslachen oder stumpf vor Ort auflaufen lassen. Und das tut euch dann mehr weh als mir. :biggrin:
Glaub mir ich kenne auch das reisende Gewerbe und bin nicht so Außenstehend wie hier einige glauben.

Zweitens, weiß ich auch warum einige oder fast alle Grüne Kenzeichen haben und was das für Günde hat. Daß es aber auch andere Zulassungsmöglichkeiten mit diversen Ausnahmen gibt, sollte vieleicht anderen hier auch klar sein.

Drittens, wer lesen und verstehen kann ist auch hier klar im vorteil! Ich komme aus der Schwerlastlogstik und weiß daher auch was ein LKW, ein Auflieger oder eine Rolle für Prüfungen bekommen muß oder braucht und wie die Zeitintervalle sind. Und HU, AU und SP sind nur drei der wichtigsten Prüfungen. Es gibt da auch mehr.
Aber auch bei diesen Prüfungen gibt es Ausnahmen. Denn die SP ist bei allen anderen nicht jährlich, sondern halbjährlich. Da seht ihr wieder das es ausnahmen gibt, von denen auch euer Gewerbe profitiert. Von der Mautpflicht mal ganz zu schweigen.
Die Behörden, Ämter Politiker und Schakos machen eurer und auch meiner Branche mit ihren blöden oder gar schwachsinnigen Verordnungen oder Gesetzen das Leben unnötg schwer (was meiner meinung nicht sein muß oder sollte, da wir in Deutschland andere Sorgen haben).

Denn ich kann nur von meinem Wissensstand ausgehen und schreiben, den ich immer gerne erweitere. Ich finde es immer wieder interessant, wie einige hier scheinbar meinen, daß nur Sie den Durchblick haben und alle anderen " nur dumme Nüsse " sind. Wenn ich hier Irgend jemanden auf die Füße getreten bin, tut mir das leid. Aber ich bin halt nicht ganz so außenstehend und blöd bin wie einige meinen.

@ screamer

guten Appetit :biggrin:
 
ZITAT(Spot @ Sep 19 2008, 10:19 PM)
Erstens, Ich werde den Teufel tun, euch euren Job zu erklären, denn Ihr erklärt mir ja auch (in der Regel jedenfalls ) nicht, wie ich meinen Job zu machen habe. Denn sonst würde ich euch auslachen oder stumpf vor Ort auflaufen lassen. Und das tut euch dann mehr weh als mir. :biggrin:
Glaub mir ich kenne auch das reisende Gewerbe und bin nicht so Außenstehend wie hier einige glauben.

Zweitens, weiß ich auch warum einige oder fast alle Grüne Kenzeichen haben und was das für Günde hat. Daß es aber auch andere Zulassungsmöglichkeiten mit diversen Ausnahmen gibt, sollte vieleicht anderen hier auch klar sein.

Drittens, wer lesen und verstehen kann ist auch hier klar im vorteil! Ich komme aus der Schwerlastlogstik und weiß daher auch was ein LKW, ein Auflieger oder eine Rolle für Prüfungen bekommen muß oder braucht und wie die Zeitintervalle sind. Und HU, AU und SP sind nur drei der wichtigsten Prüfungen. Es gibt da auch mehr.
Aber auch bei diesen Prüfungen gibt es Ausnahmen. Denn die SP ist bei allen anderen nicht jährlich, sondern halbjährlich. Da seht ihr wieder das es ausnahmen gibt, von denen auch euer Gewerbe profitiert. Von der Mautpflicht mal ganz zu schweigen.
Die Behörden, Ämter Politiker und Schakos machen eurer und auch meiner Branche mit ihren blöden oder gar schwachsinnigen Verordnungen oder Gesetzen das Leben unnötg schwer (was meiner meinung nicht sein muß oder sollte, da wir in Deutschland andere Sorgen haben).

Denn ich kann nur von meinem Wissensstand ausgehen und schreiben, den ich immer gerne erweitere. Ich finde es immer wieder interessant, wie einige hier scheinbar meinen, daß nur Sie den Durchblick haben und alle anderen " nur dumme Nüsse " sind. Wenn ich hier Irgend jemanden auf die Füße getreten bin, tut mir das leid. Aber ich bin halt nicht ganz so außenstehend und blöd bin wie einige meinen.

@ screamer

guten Appetit :biggrin:[/b]

Also ich kann hier nirgends lesen das dir jemand unterstellt hat blöd zu sein.
Dir hat auch keiner was unterstellt,das interpretierst du dazu.

Das einzige was du mir mal erklären musst ist,wie eine ganz normale Zugmaschine mit Pritsche oder Koffer ne selbstfahrende Arbeitsmaschine sein KANN,das bekomme ich nirgends eingetragen.
 
@Screamer: SP jährlich? Also mein TÜV-Mensch macht die Halbjährlich bei mir! ich glaub da muss ich dem mal auf die finger kloppen *G*



Natürlich Halbjährlich, aber wir machen im März immer die Kombi (HU & SP), ist somit etwas günstiger und geht in einem Aufwasch. Man kann aber bei der jeweiligen Landesregierung auch eine Verlängerung auf 9 Monate beantragen, muß aber begründet werden. In unserem Fall ist bei HU und SP im März die SP dann erst im Dezember fällig. Da wir dann aber nicht mehr fahren kann man sich diesen Termin schenken und erst wieder im März beides machen.
 
Nee,also bei uns haben se mal die HU vorgezogen weil wir die SP verpasst haben.

SP halbjährlich haut ja nicht ganz hin,HU und SP sind im Wechsel halbjählich,jedes Einzeln aber jährlich. kann man verstehen,muss man jetzt aber nicht

Also ich habe grade mit mein Zeug die SP hinter mir,und diese mache ich in einem Jahr wieder,die nächste HU ist aber jetzt in einem halben Jahr fällig.
Also beides einmal im Jahr,aber habjährlich im Wechsel.

Allerdings haben nur Fahrzeuge eine SP die über 10 Tonnen sind,so ist es jedenfalls bei uns.
 
Ach Purzelchen, das hält man ja nicht in der Birne aus....:blinksmiley:

Du willst mir doch nicht wirklich sagen, daß ein grünes Kennzeichen automatisch eine Arbeitsmaschine ist. Eine reine ZGM ist keine Arbeitsmaschine, es sitzt höchstens ein Arbeiter darin... :p
Grünes Kennzeichen heißt "STEUERBEFREIT" nicht mehr und nicht weniger.
Bei uns laufen 85 REINE Speditions-Zugmaschinen mit grünem Kennzeichen und die müssen auch zur AU und brauchen ebenfalls eine Umweltplakette!!! Mautpflicht besteht ebenfalls und auch bestehende Fahrverbote müssen eingehalten werden !
Du kannst es nicht pauschalieren, nur weil eine ZGM ein grünes Kennzeichen hat.
Für Schausteller-ZGM gibt es gesonderte Regelungen, was auch gut so ist.
Auch wenn man aus der Schwerlastlogistik kommt, muss man nicht automatisch den vollen Durchblick haben. :blinksmiley:

Wenn das deiner Meinung ausgemachter Unfug ist, dann sieh mal auf die Nummernschilder der meisten Maschinen und Rollen.
Wenn die Schilder grün sind ist das Fahrzeug als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen. Zugegeben das ist ein großer Aufwand für den Schausteller, aber der lohnt sich meistens aus vielerlei hinsichten.
Mein mir bekannte Schaustellerbetrieb sowie eine menge seiner bremer Kolegen haben grüne Kennzeichen an den Maschinen.

Wenn Du dich auf meine Aussage beziehst ( Zitatausschnitt ): und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen damit weder unter das Sonntagsfahrverbot noch unter die Umweltzonen unterliegen. Denn Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen auch keine AU und bekommen damit auch keine Umweltplaketten".

Ist das auch kein Blödsinn, da ich jeden Tag meine Selbstfahrende Arbeitsmaschine von A nach B bewege. Glaub mir in Bremen und Bremerhaven sind die Schakos sehr penibel.
Und ich brauch keine AU und unterlige auch nicht dem Sontagsfahrverbot solange ich nicht eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine fahre, die mehr als 48to schwer ist. Denn dann unterliege ich der Schwerlastverordnung.
Umweltzonen stören mich auch nicht, da ich mit meiner Maschine keine AU habe, nicht AU pflichtig bin und dem zur folge auch keine Umweltplakette bekomme/ benötige.

Auch das Kapitel LKW Maut interessiert Schausteller und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht.

Und glaub mir ich komme aus der Schwerlastlogistik und weiß wovon ich spreche und auch schreibe.
Ich könnte hierzu mehr schreiben, was es alles für Ausnahmen gibt, aber das geht jetzt zu weit und gehört auch nicht hier her.

Sonst stell ich Dir mal die frage wo der Unterschiede in den Kenzeichenfarben bestehen?

Also was ist an dieser Aussage ausgemachter Unfug???????????????? :biggrin:
 
Möchte hier noch einen Link zum TÜV Sued einfügen bezüglich des Sonntagsfahrverbotes.

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987064817779961290/1_141.PDF

Allerdings ist es ja eher selten der Fall das Schausteller am Sonntag fahren, weil da ja meistens noch gespielt wird. Ausnahme dürfte das vorfahren von Wohnwagen sein.

Und nochmal zur Umweltzone: das ist reine Komunensache, d.h. jede Gemeinde entscheidet für sich wie sie mit der Problematik Umweltzone/Schaustellertransport umgeht.
 
Ach Purzelchen, das hält man ja nicht in der Birne aus....:blinksmiley:


Auch wenn man aus der Schwerlastlogistik kommt, muss man nicht automatisch den vollen Durchblick haben. :blinksmiley:


@Sturmvogel75

Erstens: Wollen wir mal klarstellen, daß wir beide nicht so Dicke mit einander
sind und ich nicht Purzelchen heiße. (Auch nicht für dich !!!!!!!!!!! :eek: )

Zweitens: Auch wenn ich aus der Schwerlastlogistik komme, weiß ich eine
menge über nötige Genehmigungen. Was aber nicht heißt das ich auch
allwissend bin. (Denn dann müßte ich nicht so viele Stunden im Monat kloppen, sondern wüßte ja wie daß das Geld kommt und ich gemütlich in einer Hängematte liegen und Lapalola pfeifen könnte, ohne Arbeiten zu gehen !!!!!!!!!)

Drittens: Wenn Du lesen und verstehen könntest, dann hättest Du auch
mitbekommen, daß ich von einigen Aussagen zurückgerudert bin!!!
(Also alles durchlesen, dann einen Beitrag, der schon mindestens 4-5
Monate alt ist und dann erst wieder aufzuwärmen). Und Du bist bestimmt auch nicht allwissend, sonst könntest Du gemütlich in einer hängematte liegen und Lapalola pfeifen.
*Wenn doch, dann mußt Du mir das Rezept verraten! Es sei denn es wäre ALG 2!!!!!!*

Ich weiß, daß ich in meinen Fach den Durchblick habe und auch haben muß! Außerdem, was Du in deiner Brine aushälst oder nicht, ist mir ziemlich Schlumpf. Außerdem habe ich auch geschrieben, daß es darauf ankommt, wie man (es schafft) die Maschine beim Amt /der Behörde anzumelden :blinksmiley:!

Und im Übrigen zum Sonntagsfahrverbot: Gild das auch für manche
Branchen nicht. Schausteller und SFAMs bis 48to zulässiges gesamt
Gewicht,sowie die gute Landwirtschaft, fallen nicht unter dieses Verbot.:D

Und nun: :offtopic:

Diese Umweltzonen sind in meinen Augen völliger Quatsch und bringen nix!
Und meiner Ansicht nach werden die Umweltplaketten bald genauso wichtig, wie die G-Kat Plaketten anfang der 90´er sein.

MfG Spot




@ Moderrator: Wenn ich hier einen beleidigt haben sollte, lag dieses nicht in meiner Absicht.
 
Nein diese Möglichkeit besteht eben nicht so lange man diese Maschinen nicht zum arbeiten benutzen kann,sprich kein Kran oder sonst was drauf ist.
Wenn so wie bei mir ein Koffer drauf ist es eine reine Zugmaschine.



eine maschine kann bei entsprechendem aufbauten sprich kofferaufsatz auch als wohnfahrzeug zugelassen werden und damit wären sie steuerbefreit

und selbstfahrende-arbeitsmaschinen sinds nur wenn sich kran aufbauten oder kipper vorhanden sind

im schrott gewerbe - pritschen sind erartige aufbauten wie kipper und somit gilt auch hier ein fahrzeug als steuerbefreit wenn es so zugelassen bzw. beantragt ist (weil selbfahrende-arbeitsmaschine)
bestätigen kann ich das ich besitze sämtliche kontakte zu bekannten im schrottgewerbe sowie fahre ich selbst schrotten in den wintermonaten
 
Freie Fahrt für Schausteller




Schausteller dürfen mit ihren teilweise alten Kirmes- und Zirkus-Fahrzeugen auch in den Umweltzonen fahren. Nach Auskunft des Landes-Umweltministeriums gibt es eine unbefristete Befreiung von den Verkehrsverboten der Umweltzonen für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden. Schausteller-Präsident Albert Ritter begrüßte die Regelung. Sie sei wichtig in einer Zeit, in der das Gewerbe sich vielfach in existenziellen Schwierigkeiten befinde.


Meine Meinung: TOP



Ich habe gehört, dass man in Hannover z.B. mit einer roten Plakette gar nicht rein kommt, es sei denn man zahlt 150 €.
Da viele Schausteller an ihren alten Zugmaschinen rote oder sogar gar keine Plakette haben, kommen sie nicht in die Stadt, wie gesagt es sei denn sie zahlen.
Wobei die Schausteller sowieso nur zum Platz fahren und dann für mehrere Wochen ihre Maschine abstellen...
Was für`n schwachsinn....!!
 
Diese ganzen Umweltzonen sind nur Unsinn und auch erwiesenermaßen auch völlig sinnlos. Hier konnten und wollten nur ein paar Ökos sich nur richtig Wichtig machen und wollten / haben sich ein völlig unnützes Denkmal gesetzt. In zwei Jahren findet dann irgend ein Klimafrosch, daß in der Nasebohren auch das Klima gut tut und wir müssen dann alle in der Nase bohren. Oder beim trinken von Bier auf der Kirmes besonders viel CO² ( beim Rülpsen) entsteht und dann die ganze Kirmes verbietet. Wer will eigentlich solche I...... noch ernst nehmen? Die Politiker sollten mal was sinnvolles machen, anstatt sich zu überlegen, wie man den Bürger in diesem Land das Leben noch weiter schwer macht. Und das gilt besonders für das Reisende Gewerbe, die unter diesen Stuß genauso Leiden. (Besonders bei dem ganzen Genehmigungskram)
 
...zum Thema Umweltzone:

Seit dem 1. Januar 2008 sind in mehreren deutschen Städten Umweltzonen eingerichtet worden. Für Schaustellertransporte gelten hier teilweise Ausnahmeregelungen. Der DSB hat eine Liste mit ausführlichen Informationen zusammengestellt.

Ungeachtet der bestehenden Umsetzung der Kennzeichnungsverordnung fordert der DSB weiterhin generelle Ausnahmeregelungen für Schaustellertransporte. Volksfeste finden traditionell in den Innenstädten statt, sodass die Zu- und Abfahrten zu den Volksfestplätzen für die Schaustellerbetriebe gesichert bleiben müssen. DSB-Präsident Albert Ritter: "Zur Sicherung des Kulturgutes Volksfest erachten wir eine Ausnahme von Fahrverboten für Schaustellerfahrzeuge in Form einer Allgemeinverfügung als zwingend erforderlich. Ein Schaustellerunternehmen beschickt im Jahr durchschnittlich 30 Volksfeste. Wenn für jeden Verwaltungsort und für jedes Fahrzeug eine Ausnahme beantragt und erteilt werden müsste, entstünde hier ein wirtschaftlich nicht tragbarer Kostenaufwand sowie ein unübersehbarer bürokratischer Aufwand." Es sei zu befürchten, so Ritter, dass eine Vielzahl von Volksfesten von den betroffenen Schaustellerunternehmen zukünftig nicht mehr angefahren werden könnten, da die auf die Unternehmen zukommenden Kosten in keinem Verhältnis mehr zu den Einnahmen stehen würden. Der Schaustellerpräsident warnt in diesem Zusammenhang vor einem langsamen Sterben der traditionellen Volksfeste in den Innenstädten. Albert Ritter: "Volksfeste sind ein bedeutender Wirtschafts- und Kulturfaktor in unserem Land. Hier wird Brauchtum gepflegt, Gemeinschaft erlebt und die Tradition volksnaher Unterhaltung aufrechterhalten. Die Politik hat die Rahmenbedingungen dafür zu sichern, dass sich dieses Kulturgut frei entfalten kann."
Unterstützt wird der Schaustellerbund in seiner Forderung von der Bundesregierung, die den Kommunen empfiehlt Schausteller, im Rahmen einer Allgemeinverfügung, von Fahrverboten zu befreien.


Liste Umweltzonen in Deutschland


Quelle: www.dsbev.de
 
Ich finde es ja sehr gut, das man was für die Umwelt tut. Einige punkte hat man aber vorher mal wieder nicht bedacht. Man sollte daher in einigen fällen ausnahmen erteilen, es betrifft ja auch hier nicht nur die Schausteller auch die Feuerwehr, das Bau gewerbe oder Linienbusse etc. Man kann ja nicht erwarten das jeder Schausteller vorher anfragen verschickt und in jeder Stadt etliche behördengänge in kauf nehmen muss, stell sich erst das mal jemand bei der Feuerwehr vor, es Brennt in der Stadt bis die genehmigung erteilt werden würde, das Sie ausrücken dürfe, wäre die Stadt schon in schutt und Asche. Ich weis ja nicht wie generel die Reglungen sind aber das kann es ja wohl nicht wirklich sein. Also ich bin dafür :cool:
 
man sollte doch die Ausnahmen durchlesen,den dort steht das Krankenwagen,Feuerwehren,BVG-Fahrzeuge,Taxis,Polizei-und Behördenfahrzeuge von vornherein schon befreit waren/sind
 
Ausgenommen sind auch die Baumaschinen (Bagger, Straßenfertiger, Mobilkrane), die als Selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelten und daher nicht unter diesen Umweltzonenstuß fallen.

Wenn das leider mit den Umweltzonenmist so real wäre, könnte man das für einen guten Scherz der Politiker halten. Ist aber leider doch die Realität.
 
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