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Freie Fahrt für Schausteller
Schausteller dürfen mit ihren teilweise alten Kirmes- und Zirkus-Fahrzeugen auch in den Umweltzonen fahren. Nach Auskunft des Landes-Umweltministeriums gibt es eine unbefristete Befreiung von den Verkehrsverboten der Umweltzonen für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden. Schausteller-Präsident Albert Ritter begrüßte die Regelung. Sie sei wichtig in einer Zeit, in der das Gewerbe sich vielfach in existenziellen Schwierigkeiten befinde.
Meine Meinung: TOP
Schausteller dürfen mit ihren teilweise alten Kirmes- und Zirkus-Fahrzeugen auch in den Umweltzonen fahren. Nach Auskunft des Landes-Umweltministeriums gibt es eine unbefristete Befreiung von den Verkehrsverboten der Umweltzonen für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden. Schausteller-Präsident Albert Ritter begrüßte die Regelung. Sie sei wichtig in einer Zeit, in der das Gewerbe sich vielfach in existenziellen Schwierigkeiten befinde.
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