Milde Strafen nach Kirmes-Unfall
Eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Sturz einer 14jährigen aus einer Bungeekugel sind das Betreiber-Ehepaar des Fahrgeschäfts und drei Angestellte zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt worden.
[Kein Bild mehr vorhanden]:http://www.abendblatt.de/media/pic/000/180/18051v1.jpg [Kein Bild mehr vorhanden]:http://www.heute.de/ZDFheute/img/25/0,1369,2366809,00.jpg [Kein Bild mehr vorhanden]:http://www.heute.de/ZDFheute/img/30/0,1369,2366814,00.jpg
Die Bungeekugel, aus der ein 14jähriges Mädchen in den Tod stürzte.
Sie war nicht angeschnallt und verlor in 65 Meter Höhe den Halt.
Das Mädchen war auf der Kirmes in Daun (Rheinland-Pflaz) aus 65 Meter Höhe aus der Kugel geschleudert worden, weil sie nicht angeschnallt worden war. Ihre Freundin (16) überlebte schwer verletzt, weil sie sich an den Gitterstäben festhalten konnte. Vor Gericht sagte einer der Schausteller: "Spätes Anschnallen gehörte zum Programm. Das sollte den Nervenkitzel erhöhen." Etwa 8000mal sei die Sache auch gutgegangen, bis zum 10. August 2004. Da hatten zwei Schausteller mit den Mädchen gescherzt und nicht auf die Gurte geachtet.
Der Vater der Toten: "So ein mildes Urteil - ein Hohn." Der Staatsanwalt hatte hohe Haftstrafen gefordert, prüft jetzt eine Revision.
Quelle:abendblatt.de/heute.de
Eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Sturz einer 14jährigen aus einer Bungeekugel sind das Betreiber-Ehepaar des Fahrgeschäfts und drei Angestellte zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt worden.
[Kein Bild mehr vorhanden]:http://www.abendblatt.de/media/pic/000/180/18051v1.jpg [Kein Bild mehr vorhanden]:http://www.heute.de/ZDFheute/img/25/0,1369,2366809,00.jpg [Kein Bild mehr vorhanden]:http://www.heute.de/ZDFheute/img/30/0,1369,2366814,00.jpg
Die Bungeekugel, aus der ein 14jähriges Mädchen in den Tod stürzte.
Sie war nicht angeschnallt und verlor in 65 Meter Höhe den Halt.
Das Mädchen war auf der Kirmes in Daun (Rheinland-Pflaz) aus 65 Meter Höhe aus der Kugel geschleudert worden, weil sie nicht angeschnallt worden war. Ihre Freundin (16) überlebte schwer verletzt, weil sie sich an den Gitterstäben festhalten konnte. Vor Gericht sagte einer der Schausteller: "Spätes Anschnallen gehörte zum Programm. Das sollte den Nervenkitzel erhöhen." Etwa 8000mal sei die Sache auch gutgegangen, bis zum 10. August 2004. Da hatten zwei Schausteller mit den Mädchen gescherzt und nicht auf die Gurte geachtet.
Der Vater der Toten: "So ein mildes Urteil - ein Hohn." Der Staatsanwalt hatte hohe Haftstrafen gefordert, prüft jetzt eine Revision.
Quelle:abendblatt.de/heute.de