Urteil gefällt! Milde Strafe für Schausteller...

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Milde Strafen nach Kirmes-Unfall
Eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Sturz einer 14jährigen aus einer Bungeekugel sind das Betreiber-Ehepaar des Fahrgeschäfts und drei Angestellte zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt worden.

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Die Bungeekugel, aus der ein 14jähriges Mädchen in den Tod stürzte.
Sie war nicht angeschnallt und verlor in 65 Meter Höhe den Halt.


Das Mädchen war auf der Kirmes in Daun (Rheinland-Pflaz) aus 65 Meter Höhe aus der Kugel geschleudert worden, weil sie nicht angeschnallt worden war. Ihre Freundin (16) überlebte schwer verletzt, weil sie sich an den Gitterstäben festhalten konnte. Vor Gericht sagte einer der Schausteller: "Spätes Anschnallen gehörte zum Programm. Das sollte den Nervenkitzel erhöhen." Etwa 8000mal sei die Sache auch gutgegangen, bis zum 10. August 2004. Da hatten zwei Schausteller mit den Mädchen gescherzt und nicht auf die Gurte geachtet.

Der Vater der Toten: "So ein mildes Urteil - ein Hohn." Der Staatsanwalt hatte hohe Haftstrafen gefordert, prüft jetzt eine Revision.

Quelle:abendblatt.de/heute.de
 
tja so ist deutschland
für mich ist auch lebenslänglich zu wenig für einen mord bin da eher so auf ammi niveau was die strafen angeht allerdings finde ich das die wiederum zu wenig nachforschen wurden schon viele unschuldig hingerichtet!
aber naja machen kann man soowieso nix
 
Das Urteil ist eine Hohn !Jeder Kleinkriminelle wird härter bestraft.
Es wurde wahrscheinlich das Strafrecht der groben Fahrlässigkeit mit tödlicher Unfallfolge und nicht Totschlag angewandt und das Strafmaß fällt leider nicht so hoch aus.Beschäment aber war ! :banging:
 
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