Volkfest Streit

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Oliver Koscherkewitz

Volksfest
Streit jetzt vor Verwaltungsgerichtshof




Stuttgart – Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) verhandelt am 16. Februar die Berufung der Stadt Stuttgart gegen das Urteil aus erster Instanz im so genannten Volksfest-Streit. Im Dezember 2003 hatte die Stadt gegen mehrere Schausteller vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verloren. Die Schausteller waren auf dem Frühlings- und dem Volksfest nicht zugelassen worden und hatten dagegen geklagt. Die Richter entschieden, die Vergabepraxis der Stadt sei undurchsichtig und deshalb rechtswidrig.


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