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Fahrgeschäfte unterliegen in Deutschland strengen Kontrollen durch den TÜV und müssen jährlich auf Schäden und Verschleiß überprüft werden. Nach jedem Aufbau muss vom örtlichen Bauamt überprüft werden, ob ein Fahrgeschäft nach den TÜV-Vorschriften aufgebaut ist. Erst nach bestandener Abnahme, die auch eine Probefahrt beinhaltet, darf das Fahrgeschäft in Betrieb genommen werden. Die deutsche TÜV-Norm ist die strengste der Welt und ist daher entsprechend hoch angesehen, und dient bei Herstellern weltweit als Verkaufsargument.
In manchen Ländern sind derartige Prüfungen allerdings nicht vorgeschrieben oder die Vorschriften sind deutlich anspruchsloser.
In manchen Ländern sind derartige Prüfungen allerdings nicht vorgeschrieben oder die Vorschriften sind deutlich anspruchsloser.