Vorzeitig abbauen

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Joppejoe

Ist es erlaubt, sein Fahrgeschäft vorzeitig abzubauen, obwohl die Kirmes noch läuft? Beim Family Star ist das ja hier in Bremen an der Water Front wohl mal vorgekommen ...

Gruß
 
Ich denke nicht,denn du hats ja einen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen... Es sei denn,du bekommst eine Sondergenehmigung.....
 
hallo mhh wie meinst du das mit abbauen wenn jetzt zb noch ein spieltag ist und der betreiber aber am vorabend das geschäft abgebaut hat oder geht es eher um die vorarbeiten die morgens gemacht werden um am abend etwas schneller mit dem abbauen fertig ist um eventuell dann noch zum neuen platz umzusetzen gruss
 
Beispiel: Ich nehme jetzt mal Crange...
EIn Fahrgeschäft läuft nicht & er baut übernacht einfach ab und ist weg.... :D
Da gibts sicherlich ärger.....
 
Beispiel: Ich nehme jetzt mal Crange...
EIn Fahrgeschäft läuft nicht & er baut übernacht einfach ab und ist weg.... :D
Da gibts sicherlich ärger.....


Man kann sich daraufhin zumindest im nächsten Jahr das Geld für die Briefmarken auf der Bewerbung bei diesem Veranstalter sparen.
 
Rein rechtlich wäre es ein Vertragsbruch, ähnlich ein ungerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber. Es kommt aber auch auf die Versprechungen an die der Veranstalter macht und evtl. nicht Erfüllen kann. Dann hat der Veranstalter seinen seinen Teil nicht eingehalten und man kann in diesem Fall als Schausteller sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Verbesserung nicht mehr Möglich ist.

Und man hat auf jedenfal einen Vertrag abgeschlossen, sobald die Zusage zur Bewerbung eingegangen ist. Das ist wie ein simpler Kaugummi Kauf beim Edeka, auch da schließen beide einen Vertrag ab, ohne etwas zu unterschreiben.
 
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass ein Schausteller deswegen mal verklagt wurde, weil das auch wieder nicht so einfach ist unbesprochene Vertragsbedingungen zu beweisen.
 
Und man hat auf jedenfal einen Vertrag abgeschlossen, sobald die Zusage zur Bewerbung eingegangen ist. Das ist wie ein simpler Kaugummi Kauf beim Edeka, auch da schließen beide einen Vertrag ab, ohne etwas zu unterschreiben.


Das ist nicht ganz Richtig.
Erstens, wenn Du einen Preis für einen Kaugummi im Edeka siehst, ist das eine Aufforderung vom Händler an dich ( in diesem Fall also Edka ) ein neues Angebot ab zu geben.
Zweitens, wenn Du den Kaugummi bei Edeka auf das Band legst ist das eine eindeutige Willenserklärung den Kaugummi zu dem Preis zu erwerben. (Ist kein Witz, ist im HBG zu finden)

Das ist im Vertragsrecht nicht so. Denn in einem Vertrag, sind die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien klar geregelt und auch die Konsequenzen, die bei Nichteinhaltung folgen. Wenn der Veranstalter (oder umgekehrt) gegen den geschlossenen Vertrag verstößt, hat der Schausteller das Recht auf nachbesserung. Ist das nicht möglich, oder der Veranstallter weigert sich nachzu bessern, so wird meistens eine Vertragsstrafe fällig. Oder der Vertrag wird für nichtig erklärt. Dann hat (in diesem Fall) der Schausteller das Recht, einfach abzubauen.
In einem solchen Fall, werden aber mit 99,9999% Sicherheit Anwälte und Gerichte (weil die ja nix zu tun haben)mit solchen fällen beschäftigt werden.

Es gibt auch die Möglichkeit einen Vertrag im gegenseitigen Einverständnis auf zu heben. Das wird dann auch schriftlich festgehalten (das nennt man dann Aufhebungsvertrag).
 
Den Kaugummi aufs Band legen ist der Antrag, das Einscannen vom Verkäufer (ich bin auch einer) ist die Antragsannahme und somit haben wir einen Vertrag abgeschlossen dessen Bedingungen folgendermaßen aussehen:

1. Der Kunde gibt dem Verkäufer die vereinbarte Summe. (Die Sache mit dem Angebot ist Richtig, Stillschweigen bedeutet Annehmen).

2. Der Verkäufer gibt dem Kunden das Eigentum des Kaugummis.

Somit haben beide Seiten ihren Vertrag erfüllt.

Alles was nicht vereinbart wurde, bedeutet das die normalen Gesetze in Kraft treten, Beispiel:

Im Arbeitsvertrag ist der Urlaub nicht geregelt, heißt das hier die gestzliche Bestimmung in Kraft tritt, d. h. man hat 24 Tage Urlaub im Jahr, steht im Vertrag was von 30 Urlaubstagen dann hat man 30. Und vorbeugend dem Fall das jemand Nachfragen könnte, wenn da steht 15 Tage, dann gelten die 24 Tage aufgrund des Günstigkeitsprinzips im Arbeitsrecht. Das ist aber ein anderes Thema und muss hier nicht ausgebreitet werden.
 
ja eben...wenn du aber auf einem platz stehst,hast du den Vertrag ja wohl unterschrieben..,,dann hassu einen Vertrag,welchen du mit Abbau brichst...:smilie_wut_095:
 
Umso besser, alles was geschrieben steht lässt sich vor Gericht besser Beweisen.

In dem Fall ist sowieso alles klar, würde es ohne Vertrag laufen wäre es aber durchaus so wie ich es schrieb. Es gibt aber auch grundsätzlich immer ein Rücktrittsrecht, jedoch nicht z. B. eine Woche vor Beginn der Veranstaltung.

Aber noch was:

Man muss seine Verpflichtungen nicht eingehen, wenn man es nicht kann aus Gründen höherer Gewalt, z. B. Ein Sturm verwüstet das Geschäft oder der Motor ist kaputt.

Der Tod eines Familienangehörigen zählt nicht dazu, meine Moral sagt mir aber das muss man als Veranstalter akzeptieren.

Ich muss dazu sagen dass ich nicht die Bestandteile eines solchen Vertrages kenne, da ich ja kein Schausteller bin. Wäre ich Veranstalter würde ich meine Verträge nach allen rechtlichen Möglichkeiten ausrichten, und diese auch Anwenden.
 
ich wäre als Veranstalter stink sauer,wenn ein Geschäft am nächsten morgen verschwunden wäre....
 
Ebend, und deswegen würde ich den Schausteller versuchen zur Rechenschaft zu ziehen. Das schreibe ich jetzt auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache:mf_gap:.
 
Ja ist trotzdem mist....klar der hat einen fehler gemacht aber du auch... das is unsozial...
 
Also ich muss mpegster Recht geben.
Naja, mein Vater wollte ja auch mal so eine Kirmes in der Eishalle machen, wo die Schausteller keine Miete zahlen müssen, aber es gibt halt viele Gründe, dass das nich klappt.
 
Ich glaube nicht, dass mpegster von einem Reihengeschäft spricht. Nämlich soviel Personal hat man ja in so einem Reihengeschäft nicht, das machen ja meistens die Schausteller selbst.
 
Nenne mir einen Grund warum das unsozial ist?

Bei einer Veranstaltung, bei denen am ersten tag 9€ eingenommen wurden, am 2ten Tag 6€ und am Sonntag sage und schreibe 21€ ist es nicht mehr als Recht, wenn ich nicht noch mehr kosten (Strom, Personal usw!) produziere, sondern den Platz am Abend verlasse.

Man beachte den Kostenaparat der hinter einem Fahrgeschäft steht, und jetzt komm nicht damit, das die Besucher ein Fahrgeschäft erwartet. Es waren nämlich KEINE da!


Das ist halt die andere Seite der Medaillie und ich versteh dich voll und ganz.
Ich finde es auch nicht unsozial da das Gemeinwohl hier keine Rolle spielt, aber wir machen bei Karstadt auch nicht die Spielwarenabteilung zu, bloß weil wir nur 100€ eingenommen haben, das ist aber vielleicht auch einer der Gründe für die Insolvenz.

Jeder muss das für sich entscheiden, und wenn man um die Existenz bangt ist das auch nur Verständlich. Ich habe nur die Rechtsgrundlagen angewendet und die denken nicht immer Menschlich.

Im übrigen wäre ich Veranstalter, würde ich alles dafür tun damit es nicht soweit kommt.
 
Es tut im übrigen überhaupt nichts zur Sache welche Fahrgeschäfts-Kategorie vorzeitig die Biege macht oder gar nicht erst kommt. Jede Lücke fällt unangenehm auf, egal ob sie von Anfang an da war, oder ob sie erst später dazu gekommen ist:fuck:.
 
Den Kaugummi aufs Band legen ist der Antrag, das Einscannen vom Verkäufer (ich bin auch einer) ist die Antragsannahme und somit haben wir einen Vertrag abgeschlossen dessen Bedingungen folgendermaßen aussehen:

1. Der Kunde gibt dem Verkäufer die vereinbarte Summe. (Die Sache mit dem Angebot ist Richtig, Stillschweigen bedeutet Annehmen).

2. Der Verkäufer gibt dem Kunden das Eigentum des Kaugummis.

Somit haben beide Seiten ihren Vertrag erfüllt.
Alles was nicht vereinbart wurde, bedeutet das die normalen Gesetze in Kraft treten, Beispiel:

Im Arbeitsvertrag ist der Urlaub nicht geregelt, heißt das hier die gestzliche Bestimmung in Kraft tritt, d. h. man hat 24 Tage Urlaub im Jahr, steht im Vertrag was von 30 Urlaubstagen dann hat man 30. Und vorbeugend dem Fall das jemand Nachfragen könnte, wenn da steht 15 Tage, dann gelten die 24 Tage aufgrund des Günstigkeitsprinzips im Arbeitsrecht. Das ist aber ein anderes Thema und muss hier nicht ausgebreitet werden.


Was Du da schreibst ist panz großer Blödsin!!!:smilie_wut_095::smilie_wut_095::smilie_wut_095::smilie_wut_095::smilie_wut_095::smilie_wut_095:

Wenn ich das in meiner Rechtsprüfung geschrieben hätte, wäre ich durchgefallen. War nur Rechtslehre als Betriebswirt.
Vertragsrecht ist was anderes und deutlich komplizierteres als eine einfache Willenserklärung im Supermarkt!

Wo das zutrifft, ist wenn du eine Bahnfahrkarte kaufst. Denn da gehst du mit dem Kauf einen Transportvertarg mit z.B. der DB ein.
 
Die Szene die ich wiedergegeben habe ist ein Mehrseitiges Rechtsgeschäft am Beispiel eines Kaufvertrages (BGB §§ 433 - 458), in meinem Schulbuch "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" heißt es in einer Grafik:

1. Antrag + Annahme = (Kauf-, Miet, usw. ...) Vertrag

Weiterhin ein Merksatz den ich dir nicht vorenthalten will:

"Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen zu Stande."

Im übrigen reden wir hier von einer sogennanten Schlechtleistung und dazu bedarf es keiner vertraglichen Regelung, das ist nähmlich im BGB und HGB ausführlich geregelt.

Ich glaube nicht, dass dieses Buch (Kaufmännische Betriebslehre - Grundlagen von Europa Lehrmittel) mir einen Bären aufbinden will:fuck:!
 
Ein guter Kumpel von mir wollte sich mal mit seinem Vater ein PC Spiel kaufen, das aber noch nicht für sein alter bestimmt war. Der Vater von ihm stand hinter ihm und hat auch gesagt, das das ok ist, dass sein Sohn sich das Spiel kaufe. Aber die Verkäuferin meinte, das der Vater das Geld auf den Tisch legen muss, weil er damit den Vertrag abschließt und nicht sein Sohn ...

Gruß
 
Ich schreibe den bekannten Satz diesmal gleich am Anfang (ist in dem Fall besser): Ich gebe hier meine persönliche Meinung wieder, die keinesfalls der Wahrheit entsprechen muss...

Ich finde das echt klasse, wenn Leute ein Thema eröffnen, weil sie etwas wissen wollen. Ich finde es auch klasse, dass es dann eine rege Anteilnahme gibt (dafür ist ein Forum ja da). Aber ich finde das echt lächerlich, dass es dann Leute gibt, die hier irgendeinen Unsinn schreiben, von Dingen, von denen sie keine Ahnung haben. Von allen, die hier gepostet haben, haben vielleicht 3 Leute (und die 3 wissen, dass sie gemeint sind) Ahnung, und überhaupt schonmal einen "Platzvertrag" in der Hand gehabt...

Ich habe mir das Thema eine zeitlang angesehen, um einfach mal abzuwarten, was da noch alles kommt...
(Natürlich wie immer nicht persönlich gemeint, aber...) ... das ist ja wohl mal mehr als lächerlich eine Kaufabwiccklung in einem Supermarkt mit einem Platzvergabevertrag zu vergleichen. Auch wenn es sich bei einem Einkauf natürlich auch um einen Vertrag handelt... Hierzu möchte ich mal einen grundsätzlichen Tipp geben, der Dir in Deinem Leben sicher noch weiterhelfen wird, wenn Du ihn beachtest: Es bringt nichts, wenn Du Dir Fachbücher kaufst, und diese nur liest (was ich aber sehr zu schätzen weiss). Das Ding ist nämlich, man muss sie auch verstehen, und nicht irgendwelche "Fachbegriffe" oder Paragraphen in die Runde werfen, nur weil es wichtig und intelligent aussieht. Vertrag ist nämlich nicht gleich Vertrag (muss man das wirklich erklären? Oder vergleicht man auch einen Mietwagenvertrag mit einem Handyvertrag weil beides Verträge sind?)
Sooviel zu dem Thema... (Ist ja auch nicht schlimm, wenn man nicht alles weiss...)

Ausserdem finde ich es auch total affig, dass es hier Leute gibt, die schreiben, dass es ja ein himmelweiter Unterschied sei, ob ein Fahr- oder ein Reihengeschäft die Standzeit nicht einhalten... Was ist denn wenn die Toiletten wegfahren? Ist das dann doppelt schlimm?

Also jeder, der hier nicht nur zum Zeitvertreib postet, sondern weil er sich wirklich für die Kirmes interessiert sollte schonmal davon gehört haben (es gibt ja auch diverse Fachzeitschriften), dass ein Geschäft kurzfristig abgesagt hat, und die Lücke gefüllt werden musste (teilweise mit Zugmaschinen *gg*). Ist da eineinziger verklagt worden? Wahrscheinlich höchstens wenn ein gewisser Herr Ah*** mit einem B**** Scooter Platzmeister war (siehe anderes Thema... Suchbegriff: Klagemeister)

Jeder Schausteller, egal ob Fahrgeschäft, Laufgeschäft, Imbiss oder weiss der Geier was, fährt mit einer gewissen Erwartungshaltung auf einen Platz auf. Diese Erwartungshaltung entsteht aber nicht aus einem Traumumsatz, den der Schausteller gerne hätte, sondern die entsteht auf Grund von realistischen Zahlen und Fakten (hauptsächlich Werbung, Besucheranzahlen, Platzlage, usw.), die dem Vertrag, also somit der Zusage seitens des Veranstalters zu Grunde liegen. Bedeutet im Klartext: Der Veranstalter sagt: Hier kommen etwa X Leute (Erfahrungswerte), wir werben hier und da und tralalla, und du bezahlst dafür Betrag X, dann kannst Du kommen. Der Schausteller sagt: Ich habe ein Geschäft, X groß, X Pack- und Wohnwagen, X Stromverbrauch, hier guck mal, da ist ein aktuelles Foto. So sieht mein Geschäft aus.
Jetzt gibts zwei Möglichkeiten:
1. Der Veranstalter sieht nach der Platzzusage das Geschäft auf einem anderen Platz, und das Geschäft sieht anders aus, als auf dem Foto (also sprich vergammelt oder ungepflegt, das Foto war schon 25 Jahre alt), oder sonstige Angaben stimmen nicht (natürlich nur wichtige Dinge, also eine fehlende Nebelmaschine ist sicher kein Grund) so kann und wird auch sicher der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Und dann steht der Schausteller da, und hat keinen Platz für die Zeit.
2. Der Schausteller baut auf, und betreibt sein Geschäft und die vertraglich (wenn auch mündlich) zugesicherten Maßnahmen wie Werbung oder was auch immer wurden nicht getroffen, dann kann der Schausteller genauso vom Vertrag zurücktreten.

Ich bin selbst auch schon 2 mal während der Spielzeit vom Platz gefahren. Einmal sogar von einem grossen Festplatz (ist aber schon mehr als 10 Jahre her) im wunderbaren Berlin, als wir freitags aufmachten, und ich dachte ich schlafe ein, weil kein Mensch unterwegs war. Auf mein Nachfragen bei den heimischen Schaustellern sagte man dann, dass es doch für ein Freitag recht gut sei. Samstags gleiches Spiel...hab ich Samstag Abend abgebaut, und bin Sonntag während der Spielzeit vom Platz gefahren... Okay, klar, ich hätte in Berlin nie wieder einen Platz bekommen... aber ich hätte mich auch nie wieder beworben!
Im Übrigen kann man sein Geschäft ja auch abbauen oder zumachen, weil es "kaputt" ist :blush-anim-cl: (Gerade auch sehr schön zu erkennen am Shaker in Berlin)...

Jeder Schausteller, der uneigennützig auf einer schlechten veranstaltung bleibt, ist dumm und selber schuld. Geld kann man auch anders kaputt machen (zum Beispiel heiraten :wacko: )

Für diesen langen Beitrag will ich 3 Beiträge berechnet bekommen und 5 Danke :rofl:
 
Danke für den langen Beitrag :c060:
Aber wenn jetzt ein Fahrgeschäft einfach so abbaut (auf einer kleineren Kirmes), dann senkt das doch noch mehr die Besucherzahlen und ist damit auch schlecht für die Schausteller die noch bleiben, oder?

Gruß
 
Die Kirmes in Bremen bei der Waterfront war der größte Reinfall den es gab.Es war nichts aber auch wirklich gar nichts los.Hätte ich das in Forum nicht gesehen,hätte
ich es nicht gewußt,auch in der Presse stand es nicht.Wenn ich ein Fahrgeschäft habe und stehe da einige Tage und es kommen keine Leute,dann würde ich mir auch
was überlegen.Und dann kommt es noch drauf an was an Standgebühr u.s.w noch
dazu kommt.Und wenn dann niemand kommt dann packst du zusammen und haust ab.Der Bahn kommt sowieso nicht mehr wieder.Und der Break-Dancer sicher auch nicht.Mit etwas mehr Werbung kommen auch die Leute,aber ganz ohne Werbung sicher nicht.Nachdem klar war das hier Kirmes ist,hätte Werbung gemacht werden müssen,2-3 Monate vorher und dann läuft es noch.Aber so eben nicht.
 
Und wollten Sie dort auch haben, zum glück sind wir nicht hin die Veranstallter hatten keine Ahnung von Kirmes wollten damit nur ihr Center aufwerten. Die Zeiten sind für alle schwer und wenn ich überhaubt keinen Erfolg sehe wird zusammengepackt bevor noch mehr Geld verbrannt wird
 
Was man nicht vergessen sollte es gibt Plätze da ist es erlaubt und wiederum auf anderen Plätzen ist es nicht erlaubt..

manchmal ist es sinnvoller vorzubauen...
Grad wenn mann bis Dienstags spielt und Donnerstag woanderster aufbauen muss weil Freitags wieder Spielzeit ist..


Ok meine Meinung ist auch nicht an jedem Geschäft sollte man vorzeitig abbauen ..
Beim Bd handhaben wir es so während dem Feuerwerk werden Lauflicht und Rückwand sowie Lichterkästen weggeschafft..

weil eh meistens nach dem Abschlußfeuerwerk die meisten Besucher denn Platzverlassen oder das Feuerwerk so gelegt wurde Zeittechnisch das es kurz vor Sense abgefeuert wird

In dem Sinne


Grüßle danny
 
manchmal ist es sinnvoller vorzubauen...



Hier geht es nicht um Vorbauen, sondern um vorzeitiges Abbauen / Abreisen.
 
Vorzeitiges abbauen darf einfach nicht passieren, die Schausteller werden doch wohl noch die 2-3 std mehr Zeit haben, wenn nicht dann sollten sie einfach schließen und nicht weiterfahren und so Unfätte riskieren. Hab hier mal nen ganz frisches Bild von heut abend, wo der Breaker von Klinge ohne Rückwand fährt. Sowas geht einfach nicht! Vorallem weil teilweise die Kiddis noch daoben rumgesprungen sind, wenn die FaKlinge wenigesten das verbieten würde ... wenn da hinten einer runterfällt, will ich nicht betreiber sein ;)

[Kein Bild mehr vorhanden]:http://freenet-homepage.de/fresh-mann/krimes/Rocket-weber/DSC00783.JPG
 
Vorzeitiges abbauen darf einfach nicht passieren, die Schausteller werden doch wohl noch die 2-3 std mehr Zeit haben, wenn nicht dann sollten sie einfach schließen und nicht weiterfahren und so Unfätte riskieren. Hab hier mal nen ganz frisches Bild von heut abend, wo der Breaker von Klinge ohne Rückwand fährt. Sowas geht einfach nicht! Vorallem weil teilweise die Kiddis noch daoben rumgesprungen sind, wenn die FaKlinge wenigesten das verbieten würde ... wenn da hinten einer runterfällt, will ich nicht betreiber sein ;)




Man sollte vielleicht mal richtig gucken ! Da ist nicht vorgebaut ! Da wird langsam angefangen abzubauen ! Und wenn ich mir die Lichtverhältnisse angucke drüfte es locker 22 Uhr gewesen sein ! Rechts in der Ecke sieht man nämlich ein Rückwandelement noch stehen !

Oder man macht es so

Anhang anzeigen 8629
 
Zum Bild vom driver. Ist das normal das wärend des Betriebes schonmal die Rückwand abgebaut wird. Da ich darauf sehe das dieses Geschäft noch im Betrieb ist.
 
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