Vorzeitig abbauen

J

Joppejoe

Ist es erlaubt, sein Fahrgeschäft vorzeitig abzubauen, obwohl die Kirmes noch läuft? Beim Family Star ist das ja hier in Bremen an der Water Front wohl mal vorgekommen ...

Gruß
 
Ich denke nicht,denn du hats ja einen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen... Es sei denn,du bekommst eine Sondergenehmigung.....
 
hallo mhh wie meinst du das mit abbauen wenn jetzt zb noch ein spieltag ist und der betreiber aber am vorabend das geschäft abgebaut hat oder geht es eher um die vorarbeiten die morgens gemacht werden um am abend etwas schneller mit dem abbauen fertig ist um eventuell dann noch zum neuen platz umzusetzen gruss
 
Beispiel: Ich nehme jetzt mal Crange...
EIn Fahrgeschäft läuft nicht & er baut übernacht einfach ab und ist weg.... :D
Da gibts sicherlich ärger.....
 
Beispiel: Ich nehme jetzt mal Crange...
EIn Fahrgeschäft läuft nicht & er baut übernacht einfach ab und ist weg.... :D
Da gibts sicherlich ärger.....


Man kann sich daraufhin zumindest im nächsten Jahr das Geld für die Briefmarken auf der Bewerbung bei diesem Veranstalter sparen.
 
Rein rechtlich wäre es ein Vertragsbruch, ähnlich ein ungerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber. Es kommt aber auch auf die Versprechungen an die der Veranstalter macht und evtl. nicht Erfüllen kann. Dann hat der Veranstalter seinen seinen Teil nicht eingehalten und man kann in diesem Fall als Schausteller sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Verbesserung nicht mehr Möglich ist.

Und man hat auf jedenfal einen Vertrag abgeschlossen, sobald die Zusage zur Bewerbung eingegangen ist. Das ist wie ein simpler Kaugummi Kauf beim Edeka, auch da schließen beide einen Vertrag ab, ohne etwas zu unterschreiben.
 
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass ein Schausteller deswegen mal verklagt wurde, weil das auch wieder nicht so einfach ist unbesprochene Vertragsbedingungen zu beweisen.
 
Und man hat auf jedenfal einen Vertrag abgeschlossen, sobald die Zusage zur Bewerbung eingegangen ist. Das ist wie ein simpler Kaugummi Kauf beim Edeka, auch da schließen beide einen Vertrag ab, ohne etwas zu unterschreiben.


Das ist nicht ganz Richtig.
Erstens, wenn Du einen Preis für einen Kaugummi im Edeka siehst, ist das eine Aufforderung vom Händler an dich ( in diesem Fall also Edka ) ein neues Angebot ab zu geben.
Zweitens, wenn Du den Kaugummi bei Edeka auf das Band legst ist das eine eindeutige Willenserklärung den Kaugummi zu dem Preis zu erwerben. (Ist kein Witz, ist im HBG zu finden)

Das ist im Vertragsrecht nicht so. Denn in einem Vertrag, sind die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien klar geregelt und auch die Konsequenzen, die bei Nichteinhaltung folgen. Wenn der Veranstalter (oder umgekehrt) gegen den geschlossenen Vertrag verstößt, hat der Schausteller das Recht auf nachbesserung. Ist das nicht möglich, oder der Veranstallter weigert sich nachzu bessern, so wird meistens eine Vertragsstrafe fällig. Oder der Vertrag wird für nichtig erklärt. Dann hat (in diesem Fall) der Schausteller das Recht, einfach abzubauen.
In einem solchen Fall, werden aber mit 99,9999% Sicherheit Anwälte und Gerichte (weil die ja nix zu tun haben)mit solchen fällen beschäftigt werden.

Es gibt auch die Möglichkeit einen Vertrag im gegenseitigen Einverständnis auf zu heben. Das wird dann auch schriftlich festgehalten (das nennt man dann Aufhebungsvertrag).
 
Den Kaugummi aufs Band legen ist der Antrag, das Einscannen vom Verkäufer (ich bin auch einer) ist die Antragsannahme und somit haben wir einen Vertrag abgeschlossen dessen Bedingungen folgendermaßen aussehen:

1. Der Kunde gibt dem Verkäufer die vereinbarte Summe. (Die Sache mit dem Angebot ist Richtig, Stillschweigen bedeutet Annehmen).

2. Der Verkäufer gibt dem Kunden das Eigentum des Kaugummis.

Somit haben beide Seiten ihren Vertrag erfüllt.

Alles was nicht vereinbart wurde, bedeutet das die normalen Gesetze in Kraft treten, Beispiel:

Im Arbeitsvertrag ist der Urlaub nicht geregelt, heißt das hier die gestzliche Bestimmung in Kraft tritt, d. h. man hat 24 Tage Urlaub im Jahr, steht im Vertrag was von 30 Urlaubstagen dann hat man 30. Und vorbeugend dem Fall das jemand Nachfragen könnte, wenn da steht 15 Tage, dann gelten die 24 Tage aufgrund des Günstigkeitsprinzips im Arbeitsrecht. Das ist aber ein anderes Thema und muss hier nicht ausgebreitet werden.
 
ja eben...wenn du aber auf einem platz stehst,hast du den Vertrag ja wohl unterschrieben..,,dann hassu einen Vertrag,welchen du mit Abbau brichst...:smilie_wut_095:
 
Umso besser, alles was geschrieben steht lässt sich vor Gericht besser Beweisen.

In dem Fall ist sowieso alles klar, würde es ohne Vertrag laufen wäre es aber durchaus so wie ich es schrieb. Es gibt aber auch grundsätzlich immer ein Rücktrittsrecht, jedoch nicht z. B. eine Woche vor Beginn der Veranstaltung.

Aber noch was:

Man muss seine Verpflichtungen nicht eingehen, wenn man es nicht kann aus Gründen höherer Gewalt, z. B. Ein Sturm verwüstet das Geschäft oder der Motor ist kaputt.

Der Tod eines Familienangehörigen zählt nicht dazu, meine Moral sagt mir aber das muss man als Veranstalter akzeptieren.

Ich muss dazu sagen dass ich nicht die Bestandteile eines solchen Vertrages kenne, da ich ja kein Schausteller bin. Wäre ich Veranstalter würde ich meine Verträge nach allen rechtlichen Möglichkeiten ausrichten, und diese auch Anwenden.
 
ich wäre als Veranstalter stink sauer,wenn ein Geschäft am nächsten morgen verschwunden wäre....
 
Ebend, und deswegen würde ich den Schausteller versuchen zur Rechenschaft zu ziehen. Das schreibe ich jetzt auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache:mf_gap:.
 
Ja ist trotzdem mist....klar der hat einen fehler gemacht aber du auch... das is unsozial...
 
Also ich muss mpegster Recht geben.
Naja, mein Vater wollte ja auch mal so eine Kirmes in der Eishalle machen, wo die Schausteller keine Miete zahlen müssen, aber es gibt halt viele Gründe, dass das nich klappt.
 
Ich glaube nicht, dass mpegster von einem Reihengeschäft spricht. Nämlich soviel Personal hat man ja in so einem Reihengeschäft nicht, das machen ja meistens die Schausteller selbst.
 
Nenne mir einen Grund warum das unsozial ist?

Bei einer Veranstaltung, bei denen am ersten tag 9€ eingenommen wurden, am 2ten Tag 6€ und am Sonntag sage und schreibe 21€ ist es nicht mehr als Recht, wenn ich nicht noch mehr kosten (Strom, Personal usw!) produziere, sondern den Platz am Abend verlasse.

Man beachte den Kostenaparat der hinter einem Fahrgeschäft steht, und jetzt komm nicht damit, das die Besucher ein Fahrgeschäft erwartet. Es waren nämlich KEINE da!


Das ist halt die andere Seite der Medaillie und ich versteh dich voll und ganz.
Ich finde es auch nicht unsozial da das Gemeinwohl hier keine Rolle spielt, aber wir machen bei Karstadt auch nicht die Spielwarenabteilung zu, bloß weil wir nur 100€ eingenommen haben, das ist aber vielleicht auch einer der Gründe für die Insolvenz.

Jeder muss das für sich entscheiden, und wenn man um die Existenz bangt ist das auch nur Verständlich. Ich habe nur die Rechtsgrundlagen angewendet und die denken nicht immer Menschlich.

Im übrigen wäre ich Veranstalter, würde ich alles dafür tun damit es nicht soweit kommt.
 
Es tut im übrigen überhaupt nichts zur Sache welche Fahrgeschäfts-Kategorie vorzeitig die Biege macht oder gar nicht erst kommt. Jede Lücke fällt unangenehm auf, egal ob sie von Anfang an da war, oder ob sie erst später dazu gekommen ist:fuck:.
 
Den Kaugummi aufs Band legen ist der Antrag, das Einscannen vom Verkäufer (ich bin auch einer) ist die Antragsannahme und somit haben wir einen Vertrag abgeschlossen dessen Bedingungen folgendermaßen aussehen:

1. Der Kunde gibt dem Verkäufer die vereinbarte Summe. (Die Sache mit dem Angebot ist Richtig, Stillschweigen bedeutet Annehmen).

2. Der Verkäufer gibt dem Kunden das Eigentum des Kaugummis.

Somit haben beide Seiten ihren Vertrag erfüllt.
Alles was nicht vereinbart wurde, bedeutet das die normalen Gesetze in Kraft treten, Beispiel:

Im Arbeitsvertrag ist der Urlaub nicht geregelt, heißt das hier die gestzliche Bestimmung in Kraft tritt, d. h. man hat 24 Tage Urlaub im Jahr, steht im Vertrag was von 30 Urlaubstagen dann hat man 30. Und vorbeugend dem Fall das jemand Nachfragen könnte, wenn da steht 15 Tage, dann gelten die 24 Tage aufgrund des Günstigkeitsprinzips im Arbeitsrecht. Das ist aber ein anderes Thema und muss hier nicht ausgebreitet werden.


Was Du da schreibst ist panz großer Blödsin!!!:smilie_wut_095::smilie_wut_095::smilie_wut_095::smilie_wut_095::smilie_wut_095::smilie_wut_095:

Wenn ich das in meiner Rechtsprüfung geschrieben hätte, wäre ich durchgefallen. War nur Rechtslehre als Betriebswirt.
Vertragsrecht ist was anderes und deutlich komplizierteres als eine einfache Willenserklärung im Supermarkt!

Wo das zutrifft, ist wenn du eine Bahnfahrkarte kaufst. Denn da gehst du mit dem Kauf einen Transportvertarg mit z.B. der DB ein.
 
Die Szene die ich wiedergegeben habe ist ein Mehrseitiges Rechtsgeschäft am Beispiel eines Kaufvertrages (BGB §§ 433 - 458), in meinem Schulbuch "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" heißt es in einer Grafik:

1. Antrag + Annahme = (Kauf-, Miet, usw. ...) Vertrag

Weiterhin ein Merksatz den ich dir nicht vorenthalten will:

"Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen zu Stande."

Im übrigen reden wir hier von einer sogennanten Schlechtleistung und dazu bedarf es keiner vertraglichen Regelung, das ist nähmlich im BGB und HGB ausführlich geregelt.

Ich glaube nicht, dass dieses Buch (Kaufmännische Betriebslehre - Grundlagen von Europa Lehrmittel) mir einen Bären aufbinden will:fuck:!
 

Premium Mitglied

Keine Lust auf Werbung | Du möchtest das Forum unterstützen | Extra Banner .
Zurück
Oben