Und man hat auf jedenfal einen Vertrag abgeschlossen, sobald die Zusage zur Bewerbung eingegangen ist. Das ist wie ein simpler Kaugummi Kauf beim Edeka, auch da schließen beide einen Vertrag ab, ohne etwas zu unterschreiben.
Das ist nicht ganz Richtig.
Erstens, wenn Du einen Preis für einen Kaugummi im Edeka siehst, ist das eine Aufforderung vom Händler an dich ( in diesem Fall also Edka ) ein neues Angebot ab zu geben.
Zweitens, wenn Du den Kaugummi bei Edeka auf das Band legst ist das eine eindeutige Willenserklärung den Kaugummi zu dem Preis zu erwerben. (Ist kein Witz, ist im HBG zu finden)
Das ist im Vertragsrecht nicht so. Denn in einem Vertrag, sind die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien klar geregelt und auch die Konsequenzen, die bei Nichteinhaltung folgen. Wenn der Veranstalter (oder umgekehrt) gegen den geschlossenen Vertrag verstößt, hat der Schausteller das Recht auf nachbesserung. Ist das nicht möglich, oder der Veranstallter weigert sich nachzu bessern, so wird meistens eine Vertragsstrafe fällig. Oder der Vertrag wird für nichtig erklärt. Dann hat (in diesem Fall) der Schausteller das Recht, einfach abzubauen.
In einem solchen Fall, werden aber mit 99,9999% Sicherheit Anwälte und Gerichte (weil die ja nix zu tun haben)mit solchen fällen beschäftigt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit einen Vertrag im gegenseitigen Einverständnis auf zu heben. Das wird dann auch schriftlich festgehalten (das nennt man dann Aufhebungsvertrag).