Wenn man die jährliche TÜV - Prüfung, auf Grund der Corona - Situation nicht durchführen würde, was geschieht dann genau? Könnte man die quasi später „nachholen“ oder würde quasi das Baubuch „zerfallen“? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es da?
Dazu ein, zwei Sätze von mir:
Ich bin ja normalerweise auch mit fliegenden Bauten (mobilen Überdachungen) unterwegs, unsere Systeme unterliegen also auch der jährliche wiederkehrenden Prüfpflicht.
Unser Disponent hat lange mit den Behörden diskutieren müssen, um eine Aussetzung dieser Prüfpflicht zu erwirken. Normalerweise erledigen wir die jährliche Prüfung immer mit der ersten Aufstellung jedes Systems, das ist dann verständlicherweise etwas aufwändiger als die übliche Gebrauchsabnahme.
Wichtig war dabei insbesondere die Nachvollziehbarkeit oder Zusicherung, dass die Anlagen ein komplettes Jahr eingelagert und nicht im Einsatz waren - und damit keinerlei Abnutzung oder Verschleiß unterlagen.
Natürlich ist sowas auch nicht umsonst - aber die Kosten sind immer noch vergleichsweise geringer als eine wiederkehrende Prüfung ohne "Sinn und Zweck", weil die Anlage ein Jahr lang eingelagert war. Und natürlich erspart es den Aufwand und die Kosten, die Dinger grundlos auf einen Hof zu stellen.
In wie weit sowas auf dynamische Anlagen übertragbar ist, lässt sich wohl nur im Gespräch mit den zuständigen Behörden klären.