Gerücht Zum Verkauf: Fahrgeschäft "Sound Machine" (Hoefnagels)

Henner

KF Premium Mitglied
Registriert
21 Aug. 2014
Beiträge
7.035
Likes
44.810
Laut der nachfolgenden Facebook-Seite steht das Fahrgeschäft "Sound Machine" (Hoefnagels) zum Verkauf:


 
Laut der nachfolgenden Facebook-Seite steht das Fahrgeschäft "Sound Machine" (Hoefnagels) zum Verkauf:


Komm Joachim, Kratz dein Kleingeld zusammen und hol dir den Laden
 
Ist aber kein Mondial Geschäft oder ? Hat der die 13814 oder ein Deutsches Baubuch ? Ich glaube nicht weil die Hoefnagels
mit diesem Geschäft noch nie in Deutschland waren.
Nein, ist kein Mondial-Geschäft sondern ein Eigenbau von van den Beeck.
Er hat damit noch keine Plätze in Deutschland gehalten, das stimmt, ob er Deutsches Baubuch hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Müsste bei Gelegenheit mal nachfragen....
 
Somit wird dieses sehr schöne Geschäft kein Neuzugang für die Deutsche Kirmeslandschaft werden . oder ?
 
Der stand auch mehrmals in der Schweiz: Genf/Lausanne/Winterthur, einmal sogar zusammen mit den Space Roller von Jolliet in Lausanne und das sogar in Blickweite. Wer da wohl der Gewinner war ?
 
Was ist das mit kirmes attractionen in Deutschland das die ein Baubuch benötigen? Das sehe ich hier öfter vorbei kommen.
Hat das was zu tun mit TÜV? Und ist das nur in Deutschland oder EU-weit? Ich glaube wen in 2018 oder 19 der zweite Ghostrider in Tilburg war, der aug nicht aufbauen darf weil es keine baubuch gab....

#darfichfragen
 
In Deutschland benötigst du für einen "Fliegenden Bau" ein sogenanntes Baubuch - darin sind der Aufbau und die Statik dokumentiert, vor jeder Inbetriebnahme ist eine Abnahme durch den TÜV oder eine vergleichbare Stelle notwendig, die im Baubuch vermerkt werden muss. Ebenso sind die sogenannten "Wiederkehrenden Prüfungen" darin zu dokumentieren.
Ob andere EU-Länder vergleichbares habe, kann ich nicht sagen. Österreich hat so etwas nicht, da erfolgen die Prüfungen nach einem anderen Schema - allerdings bestehen die Inspektoren darauf, das Baubuch zu sehen. Schweiz ist ähnlich. Luxemburg ganz anders.
 
In Deutschland benötigst du für einen "Fliegenden Bau" ein sogenanntes Baubuch - darin sind der Aufbau und die Statik dokumentiert, vor jeder Inbetriebnahme ist eine Abnahme durch den TÜV oder eine vergleichbare Stelle notwendig, die im Baubuch vermerkt werden muss. Ebenso sind die sogenannten "Wiederkehrenden Prüfungen" darin zu dokumentieren.
Ob andere EU-Länder vergleichbares habe, kann ich nicht sagen. Österreich hat so etwas nicht, da erfolgen die Prüfungen nach einem anderen Schema - allerdings bestehen die Inspektoren darauf, das Baubuch zu sehen. Schweiz ist ähnlich. Luxemburg ganz anders.
Gut erklärt!!!
 

Premium Mitglied

Keine Lust auf Werbung | Du möchtest das Forum unterstützen | Extra Banner .
Zurück
Oben