K
Karsten Büsse
Anzeige gegen Geisterbahn-Besitzer
Ein Vater hat mit seiner Anzeige bei der Polizei Neustadt für ziemliche Verwunderung gesorgt. Weil die Geisterbahnfiguren seinem dreijährigen Sohn große Angst eingeflößt hatten, wollte der Mann den Geisterbahnbesitzer wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz verklagen. Der diensthabende Polizist ließ daraufhin erst einmal den Vater einen Alkoholtest durchführen. Ergebnis: 0,0 Promille. Der Geisterbahnbesitzer schlug dem Vater vor, lieber mit seinem Sohn im Wald spazieren zu gehen, als zur Kirchweih zu kommen.
http://www.radio8.de...n-besitzer.html
Ein Vater hat mit seiner Anzeige bei der Polizei Neustadt für ziemliche Verwunderung gesorgt. Weil die Geisterbahnfiguren seinem dreijährigen Sohn große Angst eingeflößt hatten, wollte der Mann den Geisterbahnbesitzer wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz verklagen. Der diensthabende Polizist ließ daraufhin erst einmal den Vater einen Alkoholtest durchführen. Ergebnis: 0,0 Promille. Der Geisterbahnbesitzer schlug dem Vater vor, lieber mit seinem Sohn im Wald spazieren zu gehen, als zur Kirchweih zu kommen.
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