B
Berg-und-Talbahn
Hier ein Text zu dem Thema vom Deutschen Schaustellerbund:
ZITAT
Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften
Der Deutsche Schaustellerbund hat es wieder einmal geschafft: Der Gesetzentwurf im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitnehmern von bis zu neun Monaten pro Kalenderjahr liegt vor und muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Nach der voraussichtlichen Rechtslage können dann ausländische Saisonkräfte trotz einer neunmonatigen Beschäftigung im Vorjahr dennoch für eine Beschäftigung im Folgejahr beantragt und beschäftigt werden. Dies teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg dem DSB auf Anfrage mit.
Die Zentralestelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) wird nach der abschließenden Beratung und Verabschiedung im Bundesrat am 5. November ein Merkblatt mit den notwendigen Antragsformularen herausgeben, das die DSB-Mitglieder in der Hauptgeschäftsstelle anfordern können. Die bisherigen Antragsformulare können für die Anforderung der Arbeitskräfte ab 2005 nicht mehr verwendet werden.
Wieder einmal bewahrheitet sich der Sinnspruch: „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Der Deutsche Schaustellerbund hatte in der Vergangenheit wiederholt gefordert, die Beschäftigungsfrist für ausländische Arbeitskräfte auf neun Monate pro Jahr zu erhöhen und ein Wiederkehrrecht zu ermöglichen. Nur so wäre ein reibungsloser Ablauf des Saisongeschäfts für die Schaustellerbetriebe garantiert. Auf deutsche Arbeitnehmer können die Betriebe - trotz der hohen Arbeitslosenzahlen - heute kaum zurückgreifen. Das vorläufige DSB-Fazit lautet daher: Ohne die ausländischen Arbeitskräfte aus Osteuropa würde sich auf den Volksfesten heute kein Karussell mehr drehen. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage sollen die Arbeitskräfte auch im folgenden Jahr wieder beschäftigt werden können. Nach geltendem Recht ist dies nur bei einer Beschäftigung bis zu sechs Monaten möglich.
Unterstützung hatte der DSB in der Vergangenheit von Politikern aller Parteien erhalten; unter anderem auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Der Parlamentarische Staatssekretär Rezzo Schlauch hatte sich auf dem Delegiertentag Anfang des Jahres in Hamburg für ein „sinnvolles Zuwanderungsgesetz“, ausgesprochen, um die Frage der ausländischen Schaustellergehilfen besser zu regeln. In jedem Fall sollte die Einsatzzeit für sie von sechs auf neun Monate verlängert werden[/b]
Quelle: www.dsbev.de
ZITAT
Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften
Der Deutsche Schaustellerbund hat es wieder einmal geschafft: Der Gesetzentwurf im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitnehmern von bis zu neun Monaten pro Kalenderjahr liegt vor und muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Nach der voraussichtlichen Rechtslage können dann ausländische Saisonkräfte trotz einer neunmonatigen Beschäftigung im Vorjahr dennoch für eine Beschäftigung im Folgejahr beantragt und beschäftigt werden. Dies teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg dem DSB auf Anfrage mit.
Die Zentralestelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) wird nach der abschließenden Beratung und Verabschiedung im Bundesrat am 5. November ein Merkblatt mit den notwendigen Antragsformularen herausgeben, das die DSB-Mitglieder in der Hauptgeschäftsstelle anfordern können. Die bisherigen Antragsformulare können für die Anforderung der Arbeitskräfte ab 2005 nicht mehr verwendet werden.
Wieder einmal bewahrheitet sich der Sinnspruch: „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Der Deutsche Schaustellerbund hatte in der Vergangenheit wiederholt gefordert, die Beschäftigungsfrist für ausländische Arbeitskräfte auf neun Monate pro Jahr zu erhöhen und ein Wiederkehrrecht zu ermöglichen. Nur so wäre ein reibungsloser Ablauf des Saisongeschäfts für die Schaustellerbetriebe garantiert. Auf deutsche Arbeitnehmer können die Betriebe - trotz der hohen Arbeitslosenzahlen - heute kaum zurückgreifen. Das vorläufige DSB-Fazit lautet daher: Ohne die ausländischen Arbeitskräfte aus Osteuropa würde sich auf den Volksfesten heute kein Karussell mehr drehen. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage sollen die Arbeitskräfte auch im folgenden Jahr wieder beschäftigt werden können. Nach geltendem Recht ist dies nur bei einer Beschäftigung bis zu sechs Monaten möglich.
Unterstützung hatte der DSB in der Vergangenheit von Politikern aller Parteien erhalten; unter anderem auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Der Parlamentarische Staatssekretär Rezzo Schlauch hatte sich auf dem Delegiertentag Anfang des Jahres in Hamburg für ein „sinnvolles Zuwanderungsgesetz“, ausgesprochen, um die Frage der ausländischen Schaustellergehilfen besser zu regeln. In jedem Fall sollte die Einsatzzeit für sie von sechs auf neun Monate verlängert werden[/b]
Quelle: www.dsbev.de