Wenn ein Schausteller nur vorübergehend in einer Stadt steht, gilt dieser Standort steuerlich meist nicht als eigene Betriebsstätte. Deshalb zahlt der Schausteller dort Standgebühren, während die Gewerbesteuer überwiegend am Sitz seines Unternehmens anfällt.
Das wird häufig auch als ein Grund gesehen, warum lokale Schausteller (oder deren Briefkästen) bei der Vergabe attraktiver Standplätze teilweise bevorzugt werden.
Meine Frage ist daher, ob es nicht sinnvoller wäre, die Einnahmen dort zu besteuern, wo sie tatsächlich erwirtschaftet werden – also direkt am Veranstaltungsort. Dann würden erfolgreiche Volksfeste stärker vom wirtschaftlichen Erfolg profitieren und könnten möglicherweise niedrigere Standgebühren verlangen, weil die Kommune zusätzlich über Gewerbesteuern beteiligt wäre.