Presse Riesenrad Schausteller verklagt Stadt Augsburg

Wollte jetzt ungern einen flachen Kalauer erklären müssen.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es auch noch den Kölner Schlüssel gibt. Tatsächlich eignet sich der aber nicht zum Öffnen von Stromkästen am Rheinufer, wie häufig zu hören, sondern regelt die Zahl der benötigten Rettungs- und Ordnungskräfte bei Veranstaltungen...
 
Jetzt mal was Grundsätzliches zu der Sache:

In Deutschland hat jeder das Recht alles und jeden zu verklagen.
Auch ohne Aussicht auf Erfolg.
Den Rechtsschutzversicherungen sei Dank.

Deutschland ist das Klageland Nummer 1.

Dazu 100% politische Korrektheit in Sprache und Ausführung und genaue Vorgaben und Richtlinien für alles und jeden.

So muss alles zu 100% abgesichert sein und alle Eventualitäten aufgelistet.

Das führte dahin wo wir sind. Man kann als Vermieter nicht mehr selbst entscheiden an wen man vermieten möchte, und als Arbeitgeber nicht mehr wen man einstellen möchte.
Es gibt immer eine Minderheit, die sich sofort angegriffen fühlt und mit der Keule kommt.

Zu schwarz, zu Weiß, zu jung, zu alt, zu deutsch, zu nicht deutsch, zu homo, zu hete, zu dick, zu dünn...

Städte und Gemeinden haben teilweise keine Stellenangebote mehr veröffentlicht, weil man sie verklagte da sie w/m suchten und nicht w/m/d

Ich bin für eine schöne bunte Welt. Jeder wie er möchte.

Aber, um das jetzt mal auf unser Thema runter zu brechen:

Die ganzen Klagen zu Lasten der Versicherungsbeitragszahler gehen mir echt auf die Nerven.
Es gibt einfach kein Gewohnheitsrecht in solchen Fällen.
Und wenn ein Schausteller schon mit Einnahmen rechnet, wo er noch keine Platzzusage für hat, dann ist er einfach kaufmännisch eine Niete.

Ein Schausteller bekommt eine Zusage für ein Jahr, unterschreibt und fertig.
Nix für 2 oder 5 oder 100 Jahre.

Dann kommt mal eine Absage, und plötzlich wird es ganz unkollegial. Das verkennen nämlich viele.

Der Kläger stellt den, der die Zusage erhalten hat in ein schlechtes Licht, und möchte ihm nun ganz offiziell die Butter vom Brot nehmen.

Und dann müssen alle Punkte offengelegt werden. Warum eigentlich? Und warum vor allen folgenden Instanzen?

Köln ist das beste Beispiel wohin dieser ganze Mist führt.

Einfach mal locker bleiben, den normalen Weg gehen.

Bewerbung - Zusage und hinfahren oder Absage und wegbleiben.
 
Jetzt mal was Grundsätzliches zu der Sache:

In Deutschland hat jeder das Recht alles und jeden zu verklagen.
Auch ohne Aussicht auf Erfolg.
Den Rechtsschutzversicherungen sei Dank.

Deutschland ist das Klageland Nummer 1.

Dazu 100% politische Korrektheit in Sprache und Ausführung und genaue Vorgaben und Richtlinien für alles und jeden.

So muss alles zu 100% abgesichert sein und alle Eventualitäten aufgelistet.

Das führte dahin wo wir sind. Man kann als Vermieter nicht mehr selbst entscheiden an wen man vermieten möchte, und als Arbeitgeber nicht mehr wen man einstellen möchte.
Es gibt immer eine Minderheit, die sich sofort angegriffen fühlt und mit der Keule kommt.

Zu schwarz, zu Weiß, zu jung, zu alt, zu deutsch, zu nicht deutsch, zu homo, zu hete, zu dick, zu dünn...

Städte und Gemeinden haben teilweise keine Stellenangebote mehr veröffentlicht, weil man sie verklagte da sie w/m suchten und nicht w/m/d

Ich bin für eine schöne bunte Welt. Jeder wie er möchte.

Aber, um das jetzt mal auf unser Thema runter zu brechen:

Die ganzen Klagen zu Lasten der Versicherungsbeitragszahler gehen mir echt auf die Nerven.
Es gibt einfach kein Gewohnheitsrecht in solchen Fällen.
Und wenn ein Schausteller schon mit Einnahmen rechnet, wo er noch keine Platzzusage für hat, dann ist er einfach kaufmännisch eine Niete.

Ein Schausteller bekommt eine Zusage für ein Jahr, unterschreibt und fertig.
Nix für 2 oder 5 oder 100 Jahre.

Dann kommt mal eine Absage, und plötzlich wird es ganz unkollegial. Das verkennen nämlich viele.

Der Kläger stellt den, der die Zusage erhalten hat in ein schlechtes Licht, und möchte ihm nun ganz offiziell die Butter vom Brot nehmen.

Und dann müssen alle Punkte offengelegt werden. Warum eigentlich? Und warum vor allen folgenden Instanzen?

Köln ist das beste Beispiel wohin dieser ganze Mist führt.

Einfach mal locker bleiben, den normalen Weg gehen.

Bewerbung - Zusage und hinfahren oder Absage und wegbleiben.
Nur weil eine Stadt einem Bewerber den Zuschlag erteilt, heißt das noch lange nicht, dass dieser automatisch auch im Recht ist. Es gibt genügend Fälle, wo mit geschönten Angaben gearbeitet wird – sei es bei der Höhe, bei der Ausstattung oder bei besonderen „Alleinstellungsmerkmalen“.

Schauen wir uns mal den Fall Bewerber A vs. Bewerber B (z. B. Augsburg) an: Beide Räder sind gleich hoch, also gleiche Aussicht für die Besucher. Aber das Rad von Bewerber B hat objektiv die bessere Ausstattung: offene und geschlossene Gondeln, ein ansprechendes Thema, aufwändige Bemalung und insgesamt viel mehr Kirmes-Charakter. Bewerber A mag zwar neuer im Baujahr sein, wirkt aber kälter und weniger stimmungsvoll.

Genau hier liegt das Problem: Wenn Bewerber A den Platz bekommt, weil er vielleicht mit übertriebenen oder falschen Aussagen punkten konnte, während Bewerber B das klar attraktivere Gesamtpaket bietet, dann ist es nachvollziehbar, dass es zu Konflikten und auch Klagen kommt.

Es geht also nicht nur darum, wer den Zuschlag bekommt, sondern auch darum, ob die Entscheidung auf fairen und richtigen Tatsachen beruht. Und was hinter den Kulissen abläuft, bleibt uns hier im Forum eh im Verborgenen – sprich: Verbände, irgendwelche Befindlichkeiten etc.
 
Nur weil eine Stadt einem Bewerber den Zuschlag erteilt, heißt das noch lange nicht, dass dieser automatisch auch im Recht ist. Es gibt genügend Fälle, wo mit geschönten Angaben gearbeitet wird – sei es bei der Höhe, bei der Ausstattung oder bei besonderen „Alleinstellungsmerkmalen“.

Schauen wir uns mal den Fall Bewerber A vs. Bewerber B (z. B. Augsburg) an: Beide Räder sind gleich hoch, also gleiche Aussicht für die Besucher. Aber das Rad von Bewerber B hat objektiv die bessere Ausstattung: offene und geschlossene Gondeln, ein ansprechendes Thema, aufwändige Bemalung und insgesamt viel mehr Kirmes-Charakter. Bewerber A mag zwar neuer im Baujahr sein, wirkt aber kälter und weniger stimmungsvoll.

Genau hier liegt das Problem: Wenn Bewerber A den Platz bekommt, weil er vielleicht mit übertriebenen oder falschen Aussagen punkten konnte, während Bewerber B das klar attraktivere Gesamtpaket bietet, dann ist es nachvollziehbar, dass es zu Konflikten und auch Klagen kommt.

Es geht also nicht nur darum, wer den Zuschlag bekommt, sondern auch darum, ob die Entscheidung auf fairen und richtigen Tatsachen beruht. Und was hinter den Kulissen abläuft, bleibt uns hier im Forum eh im Verborgenen – sprich: Verbände, irgendwelche Befindlichkeiten etc.
Das ist mir alles klar.

Nur, ob offene Gondeln oder Deko, oder "kalt" schöner ist, ist sehr subjektiv und kann nicht als Klagegrund gelten.

Der Bewerber ist zur korrekten Angabe aller Details verpflichtet.
Wenn er das nicht tut, dann steht es nicht Schausteller B zu, A zu verklagen.
Sondern dann ist es die Sache des Veranstalters im Nachgang den Schausteller wegen falscher Angaben zu verklagen.

Der Schausteller ist nicht das Kontrollamt der gucken muss ob der Kollege alles richtig macht.

Und so viel Freiraum muss ein Veranstalter haben, dass er nicht das größte oder bunteste oder bekannteste Geschäft zulässt, sondern das was er für am geeignetsten hält.

Das ist sein Job für den er bezahlt wird.

Ich kann auch nicht morgen das Kirmesforum 2 Gründen und dann den @michael. verklagen, dass er schon länger da ist.
 
Ich kann auch nicht morgen das Kirmesforum 2 Gründen und dann den @michael. verklagen, dass er schon länger da ist.

Wenn Sie die Marke Kirmesforum anmelden, und Michael seine Kirmesforum nicht als Marke angemeldet hat, können und müssen Sie spätestens mit der Zuteilung der Markenrechte gegen ihren Konkurenten vorgehen.
 
Das ist mir alles klar.

Nur, ob offene Gondeln oder Deko, oder "kalt" schöner ist, ist sehr subjektiv und kann nicht als Klagegrund gelten.

Der Bewerber ist zur korrekten Angabe aller Details verpflichtet.
Wenn er das nicht tut, dann steht es nicht Schausteller B zu, A zu verklagen.
Sondern dann ist es die Sache des Veranstalters im Nachgang den Schausteller wegen falscher Angaben zu verklagen.

Der Schausteller ist nicht das Kontrollamt der gucken muss ob der Kollege alles richtig macht.

Und so viel Freiraum muss ein Veranstalter haben, dass er nicht das größte oder bunteste oder bekannteste Geschäft zulässt, sondern das was er für am geeignetsten hält.

Das ist sein Job für den er bezahlt wird.

Ich kann auch nicht morgen das Kirmesforum 2 Gründen und dann den @michael. verklagen, dass er schon länger da ist.
Natürlich sind Dinge wie Gondelarten oder Deko am Ende Geschmackssache – aber wenn es um falsche Angaben geht, hört der Spaß auf. Hier verklagt ja nicht Schausteller B seinen Kollegen, sondern die Stadt, weil er der Meinung ist, dass diese ihre Arbeit bei der Vergabe nicht korrekt gemacht hat. Und am Ende entscheidet sowieso das Gericht.

Gerade wenn ein Schausteller über viele Jahre – in Augsburg sogar mehr als 15 Jahre – regelmäßig dabei war, und es sich um das Hauptfest handelt, das zweimal im Jahr stattfindet und erhebliche Umsätze bringt, finde ich es legitim, wenn man sich gegen eine Absage wehrt. Das ist kein kleines Dreitagesfest, sondern ein fester Bestandteil der Tour.

Was ich grundsätzlich kritisch sehe, sind die ständigen Spielchen mit den Höhenangaben. Steht ein 42-Meter-Rad, kommt der nächste Bewerber mit einem baugleichen Rad und schreibt in seine Unterlagen 46 oder sogar 48 Meter hinein. Für die Behörde ist das schwer nachzuvollziehen – sie nimmt erst einmal die Angaben aus der Bewerbung. So wird dann ein Konkurrent ausgestochen, obwohl beide Räder technisch identisch sind. Das hat es in der Vergangenheit schon öfter gegeben: manchmal wurde es vor Gericht richtiggestellt, manchmal eben nicht.

Dazu kommt noch ein anderer Aspekt: Wie aus dem Zeitungs- oder Pressebericht zu entnehmen ist, spielt auch der Verband im Hintergrund eine Rolle. Dort wurden angebliche Beschädigungen oder Sturmschäden ins Feld geführt. Wenn diese Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprechen, dann hat der Betreiber jedes Recht, sich gegen solche Aussagen zu wehren und im Zweifel auch gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

In diesem Fall sehe ich es also als völlig legitimes Recht des langjährigen Beschickers, sich zu verteidigen. Ob er damit durchkommt, bleibt abzuwarten – ich würde es ihm wünschen. Aber wie man so schön sagt: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Ob es hier am Ende konkret um die Höhe geht oder nicht, entzieht sich zwar meiner Kenntnis. Aber irgendeinen Unterschied – oder besser gesagt, einen angeblichen Unterschied – muss es ja geben, wenn bei zwei baugleichen Rädern plötzlich der Neueinsteiger als Bewerber den Vorzug erhält.
 
Wenn Sie die Marke Kirmesforum anmelden, und Michael seine Kirmesforum nicht als Marke angemeldet hat, können und müssen Sie spätestens mit der Zuteilung der Markenrechte gegen ihren Konkurenten vorgehen.
Diese Annahme ist nicht korrekt, da Michael den Namen, auch ohne den geschützt zu haben, seit nun 20 Jahren verwendet.

Auch wenn der Name nicht offiziell als Marke angemeldet ist, hat er durch die lange Nutzung ein sogenanntes Marken- oder Namensrecht aufgrund Verkehrsgeltung erworben. Dieses Recht besteht bereits, auch ohne dass es im Markenregister eingetragen ist.
 
Diese Annahme ist nicht korrekt, da Michael den Namen, auch ohne den geschützt zu haben, seit nun 20 Jahren verwendet.

Auch wenn der Name nicht offiziell als Marke angemeldet ist, hat er durch die lange Nutzung ein sogenanntes Marken- oder Namensrecht aufgrund Verkehrsgeltung erworben. Dieses Recht besteht bereits, auch ohne dass es im Markenregister eingetragen ist.
Ja, bravo – hier sieht man doch genau, wie es läuft. Sollte sich jetzt jemand im Nachhinein den Namen offiziell schützen lassen wollen, dann muss Michael reagieren. Tut er das nicht, könnte sein eigenes Recht mit der Zeit verwirkt werden.

Im Markenrecht heißt das: Wer seine älteren Rechte nicht verteidigt, duldet damit die neue Eintragung – und irgendwann verliert er die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Genau deshalb muss er im Zweifel klagen, um seine bestehenden Rechte zu sichern. Ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, sein Recht auch aktiv zu verteidigen
 
Ich habe ja berufsbedingt immer wieder mit solchen Fragen zu tun – und heute ist mir im Fall SolarWheel aufgefallen, dass auch hier genau das passieren kann: Am Ende muss vielleicht ein Gericht entscheiden, ob die Solargeschichte wirklich so ist, wie sie dargestellt wird, oder eben nicht.

Rein hypothetisch: Sollte das SolarWheel einem anderen Betreiber einen Platz streitig machen, wird es wahrscheinlich ebenfalls vor Gericht landen. Denn jeder langjährige Betreiber hat das Bedürfnis, seine Stammplätze zu schützen. Wenn dann falsche Angaben gemacht werden, die einen falschen Eindruck erwecken und dadurch einen Wettbewerbsnachteil schaffen, bleibt oft nur der Rechtsweg.

Das ist mir heute beim Thema SolarWheel bewusst geworden – und genau so erleben wir es ja auch bei Riesenrädern in anderen Kategorien oder mit anderen „Alleinstellungsmerkmalen“.
 
Ja, bravo – hier sieht man doch genau, wie es läuft. Sollte sich jetzt jemand im Nachhinein den Namen offiziell schützen lassen wollen, dann muss Michael reagieren. Tut er das nicht, könnte sein eigenes Recht mit der Zeit verwirkt werden.

Im Markenrecht heißt das: Wer seine älteren Rechte nicht verteidigt, duldet damit die neue Eintragung – und irgendwann verliert er die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Genau deshalb muss er im Zweifel klagen, um seine bestehenden Rechte zu sichern. Ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, sein Recht auch aktiv zu verteidigen
RICHTIG!

Nur im besagten Fall des Schaustellers gibt es eben kein Gewohnheitsrecht. Denn auch wenn alle Konkurrenten eine Absage bekämen, würde er nicht automatisch eine Zusage erhalten.
Man könnte sogar das Rad weglassen und einen Biergarten hinstellen.
 
Diese Annahme ist nicht korrekt, da Michael den Namen, auch ohne den geschützt zu haben, seit nun 20 Jahren verwendet.

Auch wenn der Name nicht offiziell als Marke angemeldet ist, hat er durch die lange Nutzung ein sogenanntes Marken- oder Namensrecht aufgrund Verkehrsgeltung erworben. Dieses Recht besteht bereits, auch ohne dass es im Markenregister eingetragen ist.

Das mag zwar korrekt sein, aber nur wenn Michael 1. DIe nutzung der Marke beweisen kann, 2. aktiv gegen das 2te kirmesforum vorgeht aber das genau auseinander zunehmen ginge hier zu weit
 
Was du nicht sagst…
Was soll jetzt eigentlich ein Marktmeister tun. Fast jede Stadt mit grösseren Veranstaltungen ist gezwungen Zulassungskriterien zu definieren. Das sind riesen Dateien, wo unterschiedliste Kriterien bewertet werden müssen, an die sich die Entscheider orientieren müssen. Das kann dazu führen, dass altbewährte Stammbeschicker, z.B. wegen einer evtl. fehlender Regionalität oder ähnlichen Faktoren nicht mehr zugelassen werden können. In der Regel sind diese Faktoren wasserdicht, da die Bewertungen in der Regek durch ein weiteres Gremium gegengeprüft werden. Letztendlich ist dass, das Resultat der Klagen verschiedenster Schausteller der letzten Jahre. Und jetzt wird gegen den Stein, den die selber ins rollen gebracht haben geklagt!
 
Was soll jetzt eigentlich ein Marktmeister tun. Fast jede Stadt mit grösseren Veranstaltungen ist gezwungen Zulassungskriterien zu definieren. Das sind riesen Dateien, wo unterschiedliste Kriterien bewertet werden müssen, an die sich die Entscheider orientieren müssen.

Auf vielen Veranstaltungen gibt es das ja gar nicht das da nach Punkte und ähnliches geht

Warum muss es immer das gleiche Rad sein - Abwechslung heißt das Zauberwort
 
Das ist in einem Rechtsstaat nun einmal so und das ist auch gut so.

Rechtsstaatlichkeit ist kein Schwarz-Weiß-Zustand – entweder hat man einen Rechtsstaat oder nicht –, sondern ein Spektrum. Nur weil man das Klagerecht einschränkt, geht der Rechtsstaat noch nicht verloren.

Deutschland steht unter anderem deshalb da, wo es steht, weil jegliche Entscheidungen juristisch anfechtbar geworden sind. Wer heute etwas entscheidet, muss damit rechnen, dass ihm Klagen und Bürgerinitiativen um die Ohren fliegen.

Wenn in der Nordsee ein Windpark gebaut werden soll, kann sich eine Handvoll Personen in Süddeutschland zu einem Verein zusammenschließen und gegen das Projekt klagen. Beim Verbandsklagerecht kann jeder klagen, auch wenn die eigenen Rechte gar nicht verletzt werden.

Eine Stadt sollte als Ausrichter einer Veranstaltung selbst entscheiden dürfen, wer kommt und wer nicht – ohne sich dabei vor Gericht rechtfertigen zu müssen. Wo sind wir eigentlich? Bei solchen Dingen wird immer die Rechtsstaatlichkeit plakativ hochgehalten, aber was eigentlich passiert, ist, dass das Land lahmgelegt wird.
 
Eine Stadt sollte als Ausrichter einer Veranstaltung selbst entscheiden dürfen, wer kommt und wer nicht – ohne sich dabei vor Gericht rechtfertigen zu müssen. Wo sind wir eigentlich? Bei solchen Dingen wird immer die Rechtsstaatlichkeit plakativ hochgehalten, aber was eigentlich passiert, ist, dass das Land lahmgelegt wird.

Nein, sollte sie nicht und zwar aus guten Gründen: Um Willkür, Spezlwirtschaft und Korruption zu verhindern und einen fairen Wettbewerb unter den Schaustellern zu gewährleisten.
 
Theoretisch könnte man auch sagen als Staf
Nein, sollte sie nicht und zwar aus guten Gründen: Um Willkür, Spezlwirtschaft und Korruption zu verhindern und einen fairen Wettbewerb unter den Schaustellern zu gewährleisten.

Und wer legt es dann fest, wenn nicht die Stadt als Veranstalter?

Natürlich darf die Stadt entscheiden wer oder was kommt, aber nach klaren und transparenten Kriterien. Und wer dann diese nicht erfüllt - Pech.
 
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