Das ist mir alles klar.
Nur, ob offene Gondeln oder Deko, oder "kalt" schöner ist, ist sehr subjektiv und kann nicht als Klagegrund gelten.
Der Bewerber ist zur korrekten Angabe aller Details verpflichtet.
Wenn er das nicht tut, dann steht es nicht Schausteller B zu, A zu verklagen.
Sondern dann ist es die Sache des Veranstalters im Nachgang den Schausteller wegen falscher Angaben zu verklagen.
Der Schausteller ist nicht das Kontrollamt der gucken muss ob der Kollege alles richtig macht.
Und so viel Freiraum muss ein Veranstalter haben, dass er nicht das größte oder bunteste oder bekannteste Geschäft zulässt, sondern das was er für am geeignetsten hält.
Das ist sein Job für den er bezahlt wird.
Ich kann auch nicht morgen das Kirmesforum 2 Gründen und dann den
@michael. verklagen, dass er schon länger da ist.